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Zufälle im Trentino, die unmöglich erscheinen

Statis­tisch gesehen ist es mehr als unwahr­scheinlich, dass mehr als zwei Autos an ein- und derselben Stelle mit exakt der gleichen Geschwin­digkeit gemessen werden. Der in Italien bekannt gewordene Fleximan hat das offenbar geahnt. Denn er mähte bereits Anfang des Jahres einen Blitzer in der Gemeinde Isera um, der nun in der Kritik steht, falsch zu messen. Für den Bürger­meister des Ortes sind die verdäch­tigen Werte nur Zufälle. Aber wer glaubt schon daran?

Blitzer in Italien
MikeDotta / shutterstock.com

Das Fleximan-Phantom ist zurück

Die Legende des Fleximan begann Anfang des Jahres in Norditalien, als die Region durch eine Serie von Blitzer-Zerstörungen heimge­sucht wurde. Ganze zwölf Fälle von Verkehrs­van­da­lismus ereig­neten sich in kurzer Zeit, woraufhin in der Öffent­lichkeit die Erzählung um einen Super­helden die Runde machte. Der „Robin Hood der Autofahrer“ war geboren.

Als im März ein Raser mit 200 km/h den berüch­tigten Isera-Blitzer in der Urlaubs­region Trentino zerstörte, war für viele klar: Auch das muss der Fleximan gewesen sein.

„Italiens Verkehrs­wacht“ deckt auf

Seit Ende Juli ist die umstrittene Radar­falle wieder in Betrieb. Und der Verein Altvelox, der sich auch als „Italiens Verkehrs­wacht“ (Nazionale Tutela Utenti della Strada) versteht, will die Vorarbeit der Super­helden auf legalem Wege fortsetzen.

Denn es besteht der Verdacht, dass der Isera-Blitzer nicht den gesetz­lichen Bestim­mungen entspricht. Die Radar­falle habe in vielen Fällen immer die gleiche Geschwin­digkeit von 76,32 km/h gemessen. Eine äußerst unwahr­schein­liche Häufigkeit, die auch Altvelox aufge­fallen ist. Der Autofah­rer­verein hat deshalb zahlreiche Klagen gegen die verant­wort­lichen Lokal­po­li­tiker und Bürger­meister angestrengt.

Geräte­fehler oder Zufall?

„Wenn bei einem Blitzer zu unter­schied­lichen Zeiten bei verschie­denen Autos identische Geschwin­dig­keiten festge­stellt werden, bedeutet das nur eines: dass die Software nicht richtig funktio­niert“, zitiert der Münchner Merkur eine lokale Tages­zeitung aus der Region. Zudem verfüge das von der Gemeinde Isera einge­setzte Gerät nicht über eine geset­zes­kon­forme Zulassung.

Altvelox ist daher bestrebt, die Unregel­mä­ßig­keiten beim Blitzen weiter aufzu­decken, „damit der Zustand der Recht­mä­ßigkeit, der objektiv als verletzt und gefährdet gilt, wieder­her­ge­stellt wird“.

Bürger­meister glaubt nicht an Fehlfunktion

Das sieht der Bürger­meister von Isera völlig anders. Ihm zufolge laufen die Radar­fallen innerhalb der gesetzlich vorge­schrie­benen Parameter: „Wir haben von der Herstel­ler­firma Garantien erhalten, dass das Instrument präzise und funkti­ons­fähig ist“, sagte er ladige.it. Er führe die auffäl­ligen Zahlen auf Zufälle und Messfehler zurück.

„Blitzer-Fiasko“ in Köln 2017

Immer wieder kommt es auch in Deutschland zu ungerecht­fer­tigten Bußgeld­vor­würfen oder anderen Behör­den­fehlern in Zusam­menhang mit Geschwin­dig­keits­mes­sungen. So stellte die Stadt Köln vor etwa sieben Jahren hundert­tau­sende ungerecht­fer­tigte Bußgeld­be­scheide aus, die erst nach Druck von Geblitzt.de abgewehrt werden konnten.

In Kiel wurde eine Frau an einem Tag zur selben Uhrzeit doppelt geblitzt, obwohl beide mutmaß­liche „Tatorte“ vier Kilometer vonein­ander entfernt sind. Und in Nordrhein-Westfalen musste die Polizei vor Kurzem 115 Laser­mess­geräte aus dem Verkehr ziehen, weil bei den Geräten Messab­wei­chungen von bis zu drei Kilometern pro Stunde auftraten.

Behörden- oder Messfehler: Diese drei Optionen haben Autofahrer

Bußgeld­be­scheide sollten daher immer sorgfältig geprüft werden. Fachan­wälte für Verkehrs­recht können die Erfolgs­aus­sichten auf Verfah­rens­ein­stellung oder Minderung des Bußgeldes quali­fi­ziert einschätzen. Bei Behör­den­fehlern gibt es für Autofahrer in der Regel drei Möglichkeiten:

  • Wurde das Bußgeld noch nicht bezahlt, ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen und eine anwalt­liche Überprüfung bzw. Anfechtung der Vorwürfe ist ratsam. Die Zahlung von Bußgeldern sollte daher nicht übereilt erfolgen.
  • Wurde die Geldbuße bereits bezahlt, ist das Verfahren grund­sätzlich rechts­kräftig abgeschlossen. Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot können aber noch durch ein Gnaden­gesuch abgewendet werden. Die Chancen, das Geld zurück­zu­be­kommen, sind aller­dings gleich null.
  • Hoffen kann man noch auf die Untätigkeit der Behörden - aber im Ernst: Wer glaubt schon daran?

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quellen: merkur.de, tz.de