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Was es mit dem Fahrzeug­kenn­zeichen für Diplo­maten auf sich hat

Einem deutschen Kfz-Kennzeichen kann man in der Regel nur den Wohnort des Fahrzeug­be­sitzers entnehmen. Mehr sagt das Nummern­schild über die Person nicht aus. Anders verhält es sich mit dem Diplo­ma­ten­kenn­zeichen. Hier hat die Politik ihre Finger mit im Spiel, denn die Insassen eines solchen Fahrzeugs sind in der Regel hohe Amtsträger von inter­na­tio­nalem Rang. Wie das Kennzeichen aufgebaut ist und welche Rechte es dem Fahrer einräumt, erfahren Sie hier.

Diplomatenkennzeichen
Light­Field Studios/ shutterstock.com

Wer ein Diplo­ma­ten­kenn­zeichen beantragen darf

Die Ausgabe eines inter­na­tional anerkannten Diplo­ma­ten­kenn­zei­chens ist nur einem erlesenen Kreis vorbe­halten. Dazu gehört in erster Linie das diplo­ma­tische Personal der Botschaft einer auslän­di­schen Nation. Doch auch wenn das Kennzeichen perso­nen­ge­bunden und damit auf den Halter beschränkt ist, erlaubt das Gesetz quasi eine perma­nente Ausnahme der Regel, da auf dem Fahrersitz eines Dienst­fahr­zeuges zumeist nicht der Diplomat selbst, sondern ein Chauffeur Platz nimmt.

Unter Umständen können auch deren Famili­en­an­ge­hörige von dem Kennzeichen mit Sonder­status profi­tieren, sofern diese nicht über die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit verfügen oder unlautere Vorteile – wie die nur für Diplo­maten vorge­sehene Steuer­be­freiung – in Anspruch nehmen. Demzu­folge darf ein Fahrzeug mit Diplo­ma­ten­kenn­zeichen zum Beispiel nicht von der Ehefrau des Botschafters gefahren werden, wenn diese deutsche Staats­bür­gerin ist.

Weitere Organi­sa­ti­ons­formen mit Kennzeichen-Berechtigung

Neben Botschaftern können auch Mitar­beiter von inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen wie der Europäi­schen Union (EU) oder der Vereinten Nationen (VN) in den Besitz eines Diplo­ma­ten­kenn­zei­chens gelangen. Dafür muss jedoch die Bedeutung ihrer Position dem der eines Diplo­ma­ten­status gleich­kommen. So können etwa EU-Mitarbeiter ein Diplo­ma­ten­kenn­zeichen erhalten, wenn sie im Europäi­schen Auswär­tigen Dienst (EAD) tätig sind.

So sieht ein Diplo­ma­ten­kenn­zeichen aus

Bei Personen mit Diplo­ma­ten­ausweis beginnt das Nummern­schild mit einer Null, gefolgt von der Zahl, die für das Herkunftsland der diplo­ma­ti­schen Vertretung oder inter­na­tio­nalen Organi­sation steht (z.B. 17 für die USA oder 120 für die Schweiz) sowie eine mittels Binde­strich abgetrennte fortlau­fenden Nummer. Diese ist zumeist verknüpft mit der Stellung des Mitar­beiters. Je niedriger die Zahl, desto höher ist der diplo­ma­tische Rang. Außerdem verfügt das Diplo­ma­ten­kenn­zeichen über einen Stempel des Zulas­sungs­be­zirks, in dem die jeweilige Vertretung ihren Sitz hat.

Daneben gibt es auch spezi­fische Kennzeichen, die anzeigen, dass es sich um Fahrzeuge von Verwal­tungs­per­sonal oder techni­schen Mitar­beitern einer Botschaft handelt. Hier steht keine Null an erster Stelle, sondern die Kennung der Zulas­sungs­stelle, also zum Beispiel das B für Berlin.

Sogenannte Honorar­konsuln erhalten wegen ihres Status als ehren­amt­liche Staats­mit­ar­beiter mit vorwiegend beratender Funktion lediglich ein Zivil­kenn­zeichen. Sie spielen eine im Vergleich zu den Berufs­konsuln weniger tragende Rolle und haben daher nur eine partielle Immunität inne. Dennoch können sich die Ehren­amtler auch anhand ihres Fahrzeuges mit dem Zusatz­schild CC (Corps Consu­laire) als Botschafter ihres Landes zu erkennen geben.

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Freie Fahrt für Diplomaten

Wer mit einem Diplo­ma­ten­kenn­zeichen unterwegs ist, genießt auch in Fahrzeug­fragen die diplo­ma­tische Immunität bzw. diverse Privi­legien. So müssen sich deren Fahrer zumeist nicht einer Verkehrs­kon­trolle unter­ziehen und auch nicht mit einer Beschlag­nahmung des Fahrzeuges im Falle eines Verkehrs­ver­stoßes rechnen. Bei drohender Gefahr für die Insassen muss die Polizei für deren Schutz garan­tieren, was zum Beispiel in Form von Geleit­schutz oder Sicher­heits­ab­sper­rungen zwecks freier Durch­fahrt gewähr­leistet werden kann.

Zudem gibt es in einigen Ländern spezielle Parkplätze, die nur mit einem Diplomaten-Nummernschild genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit Diplo­ma­ten­kenn­zeichen häufig von Steuern und Zöllen befreit, wodurch deren Import und Export kosten­güns­tiger wird. Die Privi­legien haben allesamt den Zweck, Mitar­beitern von Botschaften und inter­na­tio­nalen Organi­sa­tionen einen reibungs­lo­seren Ablauf bei der Bewäl­tigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.

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