Was es mit dem Fahrzeugkennzeichen für Diplomaten auf sich hat
Einem deutschen Kfz-Kennzeichen kann man in der Regel nur den Wohnort des Fahrzeugbesitzers entnehmen. Mehr sagt das Nummernschild über die Person nicht aus. Anders verhält es sich mit dem Diplomatenkennzeichen. Hier hat die Politik ihre Finger mit im Spiel, denn die Insassen eines solchen Fahrzeugs sind in der Regel hohe Amtsträger von internationalem Rang. Wie das Kennzeichen aufgebaut ist und welche Rechte es dem Fahrer einräumt, erfahren Sie hier.
Wer ein Diplomatenkennzeichen beantragen darf
Die Ausgabe eines international anerkannten Diplomatenkennzeichens ist nur einem erlesenen Kreis vorbehalten. Dazu gehört in erster Linie das diplomatische Personal der Botschaft einer ausländischen Nation. Doch auch wenn das Kennzeichen personengebunden und damit auf den Halter beschränkt ist, erlaubt das Gesetz quasi eine permanente Ausnahme der Regel, da auf dem Fahrersitz eines Dienstfahrzeuges zumeist nicht der Diplomat selbst, sondern ein Chauffeur Platz nimmt.
Unter Umständen können auch deren Familienangehörige von dem Kennzeichen mit Sonderstatus profitieren, sofern diese nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen oder unlautere Vorteile – wie die nur für Diplomaten vorgesehene Steuerbefreiung – in Anspruch nehmen. Demzufolge darf ein Fahrzeug mit Diplomatenkennzeichen zum Beispiel nicht von der Ehefrau des Botschafters gefahren werden, wenn diese deutsche Staatsbürgerin ist.
Weitere Organisationsformen mit Kennzeichen-Berechtigung
Neben Botschaftern können auch Mitarbeiter von internationalen Organisationen wie der Europäischen Union (EU) oder der Vereinten Nationen (VN) in den Besitz eines Diplomatenkennzeichens gelangen. Dafür muss jedoch die Bedeutung ihrer Position dem der eines Diplomatenstatus gleichkommen. So können etwa EU-Mitarbeiter ein Diplomatenkennzeichen erhalten, wenn sie im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) tätig sind.
So sieht ein Diplomatenkennzeichen aus
Bei Personen mit Diplomatenausweis beginnt das Nummernschild mit einer Null, gefolgt von der Zahl, die für das Herkunftsland der diplomatischen Vertretung oder internationalen Organisation steht (z.B. 17 für die USA oder 120 für die Schweiz) sowie eine mittels Bindestrich abgetrennte fortlaufenden Nummer. Diese ist zumeist verknüpft mit der Stellung des Mitarbeiters. Je niedriger die Zahl, desto höher ist der diplomatische Rang. Außerdem verfügt das Diplomatenkennzeichen über einen Stempel des Zulassungsbezirks, in dem die jeweilige Vertretung ihren Sitz hat.
Daneben gibt es auch spezifische Kennzeichen, die anzeigen, dass es sich um Fahrzeuge von Verwaltungspersonal oder technischen Mitarbeitern einer Botschaft handelt. Hier steht keine Null an erster Stelle, sondern die Kennung der Zulassungsstelle, also zum Beispiel das B für Berlin.
Sogenannte Honorarkonsuln erhalten wegen ihres Status als ehrenamtliche Staatsmitarbeiter mit vorwiegend beratender Funktion lediglich ein Zivilkennzeichen. Sie spielen eine im Vergleich zu den Berufskonsuln weniger tragende Rolle und haben daher nur eine partielle Immunität inne. Dennoch können sich die Ehrenamtler auch anhand ihres Fahrzeuges mit dem Zusatzschild CC (Corps Consulaire) als Botschafter ihres Landes zu erkennen geben.
Freie Fahrt für Diplomaten
Wer mit einem Diplomatenkennzeichen unterwegs ist, genießt auch in Fahrzeugfragen die diplomatische Immunität bzw. diverse Privilegien. So müssen sich deren Fahrer zumeist nicht einer Verkehrskontrolle unterziehen und auch nicht mit einer Beschlagnahmung des Fahrzeuges im Falle eines Verkehrsverstoßes rechnen. Bei drohender Gefahr für die Insassen muss die Polizei für deren Schutz garantieren, was zum Beispiel in Form von Geleitschutz oder Sicherheitsabsperrungen zwecks freier Durchfahrt gewährleistet werden kann.
Zudem gibt es in einigen Ländern spezielle Parkplätze, die nur mit einem Diplomaten-Nummernschild genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sind Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen häufig von Steuern und Zöllen befreit, wodurch deren Import und Export kostengünstiger wird. Die Privilegien haben allesamt den Zweck, Mitarbeitern von Botschaften und internationalen Organisationen einen reibungsloseren Ablauf bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.
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