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Voraus­set­zungen für den Erwerb des Staplerscheins

Gabel­stapler fahren sieht einfach aus, ist es aber nicht. Wer diese kräftigen Maschinen richtig bedienen will, braucht nicht nur techni­sches Geschick, sondern auch fundiertes Wissen und einen spezi­ellen Führer­schein. Und der kommt gleich doppelt gemoppelt: Zum einen gibt es den Stapler­schein, der für den Einsatz im Betrieb erfor­derlich ist, zum anderen die Klasse L, die zum Fahren im Straßen­verkehr berechtigt.

Gabelstapler
Zhanna Kavaliova / shutterstock.com

Wer benötigt einen Gabelstaplerführerschein?

Überall dort, wo schwere Lasten bewegt oder trans­por­tiert werden müssen, kommen Gabel­stapler zum Einsatz. Es handelt sich dabei um selbst­fah­rende Arbeits­ma­schinen der Kategorie Flurför­der­zeuge, die mit einer Hebevor­richtung zum Bewegen und Heben schweren Trans­portguts ausge­rüstet sind.

Zu den klassi­schen Einsatz­ge­bieten gehören die Logistik, Produktion, Landwirt­schaft, das Bauge­werbe und auch die Automo­bil­in­dustrie, um nur einige zu nennen.

Der explo­die­rende Online-Handel der vergan­genen Jahre und das damit verbundene Wachstum haben der Nachfrage nach dem Stapler­schein Auftrieb gegeben. Viele Firmen sind auf gut ausge­bil­detes Personal in der Logistik angewiesen, um einen reibungs­losen Waren­fluss sicher­zu­stellen und schnelle Liefe­rungen zu ermöglichen.

Wofür braucht man den Gabelstaplerschein?

Der Stapler­schein oder offiziell Flurför­der­schein ist für alle erfor­derlich, die beruflich Gabel­stapler nutzen – egal, ob in Lager­hallen, Produk­ti­ons­be­reichen oder auf dem Betriebs­ge­lände. Entscheidend ist, dass der Einsatz im Verant­wor­tungs­be­reich des Unter­nehmens stattfindet.

Grundlage hierfür ist die Deutsche Gesetz­liche Unfall­ver­si­cherung. Die DGUV Vorschrift 68 legt die Anfor­de­rungen an den sicheren Betrieb von Flurför­der­zeugen fest und schreibt vor, dass sie nur von ausge­bil­deten und geprüften Fahrern bedient werden dürfen. DGUV Grundsatz 308-001 ergänzt diese Vorschrift und präzi­siert die konkreten Anfor­de­rungen an die Ausbildung und den sicheren Umgang mit Gabel­staplern am Arbeitsplatz.

Wer bietet Staplerschein-Kurse an?

Daher ist eine Schulung Pflicht, selbst wenn der Fahrer die Maschine nur gelegentlich nutzt. Bekannte Organi­sa­tionen wie DEKRA und TÜV bieten Kurse an, ebenso wie die Stapler­her­steller selbst. Lokale Anbieter und Unter­nehmen führen ebenfalls Gabel­stap­ler­schu­lungen durch.

Die Schulung umfasst sowohl theore­tische als auch praktische Teile. Der theore­tische Unter­richt behandelt Sicher­heits­vor­schriften, Verkehrs­regeln und das Berechnen von Belas­tungen. Im prakti­schen Teil üben die Teilnehmer das sichere Fahren und den Umgang mit dem Stapler, einschließlich der täglichen Inspektion des Fahrzeugs. Der Kurs dauert in der Regel zwischen drei und fünf Tagen.

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Was kostet der Flurförderschein?

Je nach Anbieter kostet der Stapler­schein zwischen 80 und 400 Euro. Diese Kosten sind üblicher­weise vom Anwärter selbst zu tragen. Bewirbt man sich aber beispiels­weise in einem Unter­nehmen, in dem ein Mangel an Stapler­fahrern herrscht, ist auch eine Kosten­über­nahme durch den Arbeit­geber denkbar.

Da der Flurför­der­schein für viele Berufe in den bereits genannten Branchen unerlässlich ist, können Arbeits­su­chende hier auch eine Förderung durch das Jobcenter erhalten. Ist dieser Voraus­setzung für eine Beschäf­tigung, übernehmen die meisten Jobcenter die Kosten.

Welche Fahrzeuge darf man damit fahren?

Nach bestan­dener Prüfung erhalten die Teilnehmer den lang ersehnten Flurför­der­mit­tel­schein, der berechtigt, sogenannte Flurför­der­zeuge (FFZ) im beruf­lichen Kontext zu führen.

Dazu gehören Gabel­stapler, Hochre­gal­stapler, Schub­mast­stapler und andere Geräte, die in Lager­hallen oder auf Betriebs­ge­länden zum Heben, Trans­por­tieren oder Lagern von Lasten einge­setzt werden.

Im Straßen­verkehr nur mit Klasse L

Das Firmen­ge­lände verlassen darf man damit aber noch nicht: Der Stapler­schein stellt keine offizielle Berech­tigung im Sinne der Fahrerlaub­nis­ver­ordnung dar und erlaubt somit nicht, öffent­liche Straßen zu befahren.

Um einen Gabel­stapler auch „auf der Straße“ führen zu dürfen, ist ein Führer­schein der Klasse L erfor­derlich. Dieser kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

Besitzer eines „regulären“ Autofüh­rer­scheins dürfen ebenfalls Flurför­der­zeuge im Straßen­verkehr führen, da die Fahrerlaub­nis­klasse L in Deutschland automa­tisch im Führer­schein der Klasse B enthalten ist. Wer also schon einen „Lappen“ hat, kann auch Gabel­stapler auf öffent­lichen Straßen bewegen, ohne einen separaten Schein machen zu müssen.

Welche Fahrzeuge darf man mit Klasse L fahren?

Mit der Führer­schein­klasse L dürfen neben Gabel­staplern und selbst­fah­renden Arbeits­ma­schinen bis 25 km/h auch land- und forst­wirt­schaft­liche Zugma­schinen mit einer Höchst­ge­schwin­digkeit von 40 km/h, mit Anhänger von bis zu 25 km/h geführt werden.

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