• Lesedauer:5 min Lesezeit

Elektro­nische Parkscheibe – der digitale Mitdenker beim Parken

Ist eine Parkfläche gemäß ihrer Beschil­derung für Parkscheiben gedacht, kann man dort kostenlos mit einer solchen parken. Auch kann die Parkscheibe als Ersatz für eine Parkuhr oder einen Parkschein­au­tomat verwendet werden, wenn diese defekt sein sollten. Das ist in § 13 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) geregelt. Zur Auswahl stehen die herkömm­liche Parkscheibe aus Plastik oder Pappe und die elektro­nische Parkscheibe. Welche Vorteile die elektro­nische Parkscheibe hat und was man im Zuge ihrer Nutzung wissen sollte, erfahren Sie hier.

Elektronische Parkscheibe in einer Windschutzscheibe von einem Fahrzeug.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Die analoge Parkscheibe

Wer eine nicht elektro­nische Parkscheibe verwenden möchte, muss sie bei jedem Parkvorgang manuell einstellen. Der Zeitpunkt des Parkens ist dabei stets auf eine halbe Stunde aufzu­runden. Wer also um 15:35 Uhr sein Fahrzeug parkt, muss die Parkscheibe auf 16 Uhr einstellen. Wird die Parkfläche hingegen um 16:05 genutzt, ist der Zeiger der Parkscheibe auf 16:30 Uhr einzustellen.

Grund­sätzlich darf man mit einer Parkscheibe so lange parken, wie es maximal mit der Parkuhr oder dem Parkschein­au­to­maten möglich wäre bzw. so lange, wie es der jeweilige Parkflä­chen­be­treiber zulässt. Manche Stell­flächen bieten zudem das temporäre Parken ohne Parkscheibe an. Ist nämlich auf dem veror­teten Verkehrs­schild ein konkreter Zeitraum ausge­wiesen, wie zum Beispiel zum Beispiel 11 bis 20 Uhr, ist die Nutzung der Parkscheibe ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums relevant.

Parken im 21. Jahrhundert: Die elektro­nische Parkscheibe

Das digitale Pendant zu einer analogen Parkscheibe ist die elektro­nische Version. Diese ist seit 2005 in Deutschland zugelassen. Voraus­setzung für deren Nutzung ist aller­dings, dass sie eine Typen­ge­neh­migung hat. Das jeweilige Modell muss also vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sein.

Zugelassen sind nur elektro­nische Parkscheiben, auf deren Vorder­seite das blau-weiße Park-Verkehrszeichen 314 abgebildet ist. Darüber hinaus ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zenti­metern Pflicht. Auch der Schriftzug „Ankunftszeit“ muss oberhalb des Displays zu lesen sein. Apropos Ankunftszeit: Wichtig für die Zulassung eines Modells ist auch, dass die Zeit auf dem Display nicht einfach mitläuft, sodass sich der Start­zeit­punkt fortlaufend nach hinten verschiebt.

Eine elektro­nische Parkscheibe kann online oder analog in Kaufhäusern, Fachge­schäften, Baumärkten und Tankstellen für einen Betrag in Höhe von 20 bis 35 Euro erworben werden. Nach dem Kauf einer elektro­ni­schen Parkscheibe wird diese bei den meisten Modellen einfach mit den mitge­lie­ferten Klebepads an die Innen­seite der Front­scheibe – bevorzugt auf der Beifah­rer­seite – befestigt.

Vorteile der digitalen Parkscheibe

Elektro­nische Parkscheiben stellen sich dank eines digitalen Bewegungs­melders beim Parken bzw. Abstellen des Motors automa­tisch auf den Anfang der Parkzeit ein. Auch die Aufrundung auf die nächste halbe Stunde geht vollau­to­ma­tisch vonstatten. Die digitale Parkscheibe birgt also den Vorteil, dass man ihre Verwendung im Gegensatz zu der einer analogen nicht einfach vergessen kann.

Auch praktisch ist die in vielen Modellen enthaltene Nacht-Park-Funktion. Diese ermög­licht es die Ankunftszeit manuell einzu­stellen. Dies ist unter anderem dann sinnvoll, wenn das Auto bereits am Abend geparkt wird, der Stell­platz aber erst ab dem nächsten Morgen kosten­pflichtig ist. Beim Kauf sollte zudem darauf geachtet werden, dass die digitale Parkscheibe über eine hohe Hitze- und Kälte­be­stän­digkeit verfügt, damit sie je nach Jahreszeit auch extremen Tempe­ra­tur­ein­flüssen gewachsen ist.

Mit einer elektro­ni­schen Parkscheibe wird der Start­zeit­punkt des Parkens ohne manuelles Eingreifen der Fahrer*innen automa­tisch erfasst und dokumentiert.

Parkver­stöße und ihre Folgen

Ganze gleich, ob klassisch oder digital – eine Parkscheibe muss wie ein Parkschein gut erkennbar für die staat­lichen Ordnungs­kräfte oder die Kontrol­leure von Privat­park­plätzen an der Front­scheibe bzw. auf dem Armatu­ren­brett des Kraft­fahr­zeuges positio­niert werden. Andern­falls kann – wie auch bei einer Überschreitung der zuläs­sigen Parkdauer oder der bereits erwähnten Verwendung einer mitlau­fenden Parkscheibe – ein Verwar­nungsgeld fällig werden.

Dieses beläuft sich abhängig von der jewei­ligen Dauer der Überschreitung auf mindestens 20 Euro (bei bis zu 30 Minuten) bis maximal 40 Euro (bei mehr als drei Stunden). Die Anschaffung einer elektro­ni­schen Parkscheibe kann sich also lohnen, da sie weniger als bereits ein einziger Straf­zettel wegen Überschreitung der Parkdauer kosten kann.

Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten?

Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.

Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen über Geblitzt.de

Wenn Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid wegen eines Park-, Geschwindigkeits-, Handy,- Abstands- oder Rotlicht­ver­stoßes erhalten haben, können Sie die Dokumente von der Bußgeld­stelle einfach bei Geblitzt.de einreichen. Auch bei Überhol- und Vorfahrts­ver­gehen sind wir für Sie da. 

Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!

Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Häufige Fragen

Ist eine elektro­nische Parkscheibe erlaubt?

Eine elektro­nische Parkscheibe sollte von außen gut sichtbar im Auto angebracht werden. Empfohlen wird die Platzierung an der Frontscheibe.

Wo bringe ich die elektro­nische Parkscheibe an?

Eine elektro­nische Parkscheibe sollte von außen gut sichtbar im Auto angebracht werden. Empfohlen wird die Platzierung an der Frontscheibe. 

Chip.de: elektro­nische Parkscheibe