Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfer: Diese Bußgeldvorwürfe sind anfechtbar
Berlin, 12. Dezember 2018 - Zu Unrecht geblitzt? Messanlagen vom Typ “ES 3.0” sollen ungenaue Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier nehmen. Laut “AutoBild” wurden bereits Verfahren eingestellt und Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeldbescheid an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das marktführende Legal Tech Unternehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de prüfen. Die Kosten werden übernommen.
An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind hierzulande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrsteilnehmer involviert sein. Und wie genau stellt sich die Problematik dar? Um korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in kurzen Intervallen immer wieder an- und ausgeschaltet.
Als Geschäftsführer der Coduka weiß Jan Ginhold: “Gerade in der dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele Fahrer aus Sicherheitsgründen die Tagfahrlicht-LEDs eingeschaltet haben. Werden Sie dabei von einem “ES 3.0” geblitzt, können die ermittelten Daten durchaus Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe sein.”
Auch wenn der Hersteller die Problematik von sich weist, steht die Einsatztauglichkeit des “ES 3.0” auf dem Prüfstand. Als der Blitzer 2006 zugelassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serienfahrzeuge mit gepulstem LED-Licht. “Hier müssen die Gerichte im Einzelfall prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote rechtens sind”, so Ginhold weiter.
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Die Kosten der Prüfung werden entweder durch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder wenn diese fehlt, im Zuge einer Prozessfinanzierung durch die Coduka übernommen. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.