Köln BAB 3 - Hier wird die Verantwortung hin und her geschoben
Berlin, 24. April 2017 – "Es ist untragbar, dass Verantwortlichkeiten von einer Behörde zur anderen geschoben werden und es bis dato keine gerechte Lösung für alle Betroffenen gibt”, so Jan Ginhold, Geschäftsführer Geblitzt.de, zur aktuellen Arbeitsverweigerung der zuständigen Behörden und Politiker beim Blitzerskandal BAB 3.
2016 wurden auf der BAB 3 bei Köln Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Von der anschließenden fehlerhaften Auslegung dieser Messungen sind ca. 300.000 Verkehrsteilnehmer betroffen. Geblitzt.de, Deutschlands größter Anbieter zur Prüfung von Bußgeldverfahren, machte Anfang 2017 dieses Unrecht öffentlich. Die Stadt Köln räumte ein, mehrere Millionen Euro Bußgelder nicht rechtens eingenommenen zu haben.
Eine aktuell angebotene Erstattung der Bußgelder sowie Tilgung von Punkten und Aufhebung von Fahrverboten gestalten sich aus Sicht der Betroffenen jedoch als rechtliches Labyrinth.
Betroffene haben zu hohe Bußgelder bezahlt und leiden unter zu Unrecht erhaltenen Punkten im Fahreignungsregister Flensburg sowie Fahrverboten. Für Verwarnungs- und Bußgelder unter 250 Euro bietet die Stadt Köln Ausgleichszahlungen an. Die Tilgung von Punkten sowie Aufhebung von Fahrverboten, ist nach Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung Köln, über einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Amtsgericht möglich. Dieses lehnt eine Wiederaufnahme jedoch mit Verweis auf die Rechtslage ab.
“In Fällen, die wir für Geblitzt.de vertreten, hat das Amtsgericht Köln mittlerweile mitgeteilt, dass ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig sein dürfte. Das Gericht beruft sich auf die Rechtslage und bestätigt so auch unsere rechtliche Einschätzung.”, erklärt Rechtsanwalt Tom Louven, Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB.
Betroffenen bleibt nur ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung Köln. Dieses umfasst jedoch nur Punkte und Fahrverbote, nicht aber die Erstattung der Bußgelder. Vorrangig verweist die Bezirksregierung Betroffene weiterhin auf das Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht. “Mir ist schleierhaft, dass die Bezirksregierung Betroffenen zu einem solchen Schritt rät. Dort tätigen Juristen, müsste klar sein, dass die rechtliche Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren fehlt.”, kommentiert Jan Ginhold.
Die von der Stadt Köln angekündigte unbürokratische Wiedergutmachung, gestaltet sich somit aus Sicht der Betroffenen als schwierig und unzureichend. Eine gerechte Lösung, welche Bußgelder sowie weitere Rechtsfolgen abdeckt, kann nur auf politischer Ebene gefunden werden. Die Politik weigert sich jedoch seit Bekanntwerden des Skandals ihre Verantwortung wahrzunehmen.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
Geblitzt.de kooperiert hierfür mit Verkehrsrechtsanwälten, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein. Anschließend prüfen die kooperierenden Anwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene Bußgeldbescheide werden durch Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit in diesen Fällen keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechtsschutzversicherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung übernommen.