Immer weniger Bundesländer beteiligen sich am Blitzermarathon 2017
Berlin, 13. April 2017 - Der diesjährige Blitzermarathon findet am 19. April in vereinzelten Bundesländern statt. Die Effizienz der Aktion ist jedoch zweifelhaft. Dies zeigt auch die sinkende Beteiligung der Bundesländer. Seit Jahren weist Geblitzt.de, das größte Portal zur Prüfung von Bußgeldverfahren, auf die fehlende Nachhaltigkeit des umstrittenen Marathons hin und belegt dieses mit konstant hohen Anmeldezahlen bei der angebotenen Dienstleistung - unabhängig von zusätzlichen Kontrollen.
Bestätigung findet diese Auffassung auch durch Vertreter der Politik. Diese bezweifeln ebenfalls einen nachhaltigen Effekt. Dementsprechend nehmen in diesem Jahr nur noch 6 Bundesländer am Blitzermarathon teil. Die übrigen Bundesländer setzen ihre Prioritäten ungleich, was den Einsatz von Polizeikräften angeht.
Ein weiteres Problem sieht Jan Ginhold, Geschäftsführer von Geblitzt.de, in der Fehlerquote bei Bußgeldverfahren. “Durch die ohnehin schon hohe Belastung der Behörden, nehmen Fehler während des Blitzermarthons, wahrscheinlich noch zu.” Er empfiehlt Betroffenen daher, Bußgeldverfahren immer prüfen zu lassen.
Geblitzt.de bietet als Dienstleistung die Prüfung der Bußgeldverfahren durch Partneranwälte an. In den vergangenen 4 Jahren wurden knapp 70.000 Anmeldungen bearbeitet. Für die Qualität des Angebotes sprechen auch über 110.000 Likes auf der Facebook-Seite des Portals.
Weitere Informationen über Geblitzt.de und den angebotenen Service finden Sie unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de den Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
Geblitzt.de kooperiert dazu bundesweit mit Verkehrsrechtsanwälten, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit den Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein. Anschließend prüfen die Anwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeldverfahren
rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken.
Erlassene Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen dann keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung alle entstandenen Kosten.