Nein. Sie sind nicht verpflichtet auf einen Anhörungsbogen zu reagieren. Die im Anhörungsbogen genannten Fristen und Androhungen sind rechtlich nicht bindend. Vielmehr dienen diese der Bußgeldstelle als "Druckmittel" um von Ihnen ein Schuldeingeständnis zu erhalten.
Bitten melden Sie sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de an. Die Partnerkanzleien übernehmen dann ebenfalls die Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.
Nein. Nach der Fallübernahme vertreten Sie die Partnerkanzleien von Geblitzt.de gegenüber der Bußgeldstelle. Ebenfalls wird vorsorglich Einspruch gegen einen eventuell ergangenen Bußgeldbescheid eingelegt.
Die Dauer bis zum Abschluss der Prüfung ist davon abhängig, wie schnell die zuständige Bußgeldstelle den Partnerkanzleien die vollständige Akte zu Ihrem Verfahren zur Verfügung stellt.
In der Regel erfolgt die Prüfung und anschließende juristische Bewertung innerhalb von 6-8 Wochen.
Machen Sie sich keine Sorgen und leisten Sie bitte keine Zahlung. Auch wenn die Partnerkanzleien Sie gegenüber der Bußgeldstelle vertretten und in Ihrem Namen bereits Einspruch eingelegt haben, läuft das Bußgeldverfahren selbstverständlich weiter. Leiten Sie bitte alle weiteren Unterlagen zu Ihrem Fall, unter Angabe Ihrer Fall-Nummer, an den Geblitzt.de Kundenservice » oder die Partnerkanzlei weiter. .
Den genauen Grund der Ablehnung finden Sie in der Benachrichtigungs-E-Mail. Bei Fragen zu Ihrer Ablehnung wenden Sie sich bitte an den Kundenservice. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt eine Auskunft zu einzelnen Fällen nur per E-Mail an: kontakt@coduka.de unter Angabe der Fall-Nummer (FA-XXX-XXX-XXX).
Nein, das ist nicht möglich. Geblitzt.de arbeitet ausschließlich mit ausgewählten Partnerkanzleien zusammen.
Sie können sich bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens bei Geblitzt.de anmelden. Die Partnerkanzleien übernehmen dann ebenfalls die Kommunikation mit der Bußgeldstelle für Sie.