Anhörungsbogen – was nun?
Einmal unbemerkt zu schnell gefahren, den Abstand nicht eingehalten, ein Rotlicht übersehen oder am Steuer telefoniert – und schon halten Sie verblüfft einen Anhörungsbogen in den Händen. Dieser ist Teil des Vorverfahrens bei einem Bußgeldverfahren und kommt in der Regel vor der Zustellung des Bußgeldbescheids auf postalischem Wege zu Ihnen nach Hause. Welche Details beim Anhörungsbogen von Bedeutung sind, soll im Folgenden unter die Lupe genommen werden.
Die Anhörung – darauf sollten Sie achten!
Ein Anhörungsbogen verschafft dem vermeintlichen Verursacher eines Verstoßes im Straßenverkehr rechtliches Gehör - also die Möglichkeit, sich zu dem Vorwurf der Bußgeldstelle oder Polizeibehörde zu äußern. Aber Vorsicht! Machen Sie beim Ausfüllen des Anhörungsbogens keine Angaben zum Tathergang, die Sie selbst belasten könnten. Ein frühes Schuldeingeständnis verringert später die Chance auf Strafminderung oder Einstellung des Verfahrens. Grundsätzlich gilt:
- Sie haben das Recht zu schweigen. Lediglich Angaben zu den persönlichen Daten wie Ihren vollständigen Namen, Ihre Wohnanschrift sowie Geburtsdatum und Geburtsort sind verpflichtend, wenn die im Anhörungsbogen vermerkten Angaben zu Ihrer Person fehlerhaft sind.
- Wenn Sie zwar Fahrzeughalter sind, aber zum Tatzeitpunkt nicht der Fahrzeugführer waren, müssen Sie diesen nicht belasten, wenn Sie mit ihm verwandt oder verschwägert sind. Der Adressat des Anhörungsbogens kann in diesen Fällen also von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
- Kann der Fahrzeugführer aufgrund berechtigt oder unberechtigt unterlassener Mitwirkung von Ihnen als Fahrzeughalter nicht ermittelt werden, müssen Sie jedoch mit Sanktionen – wie einer Fahrtenbuchauflage – rechnen. Das gilt insbesondere im Wiederholungsfall.
- Bewusst falsche Angaben, also die Benennung eines Fahrers, der tatsächlich nicht gefahren ist, stellen grundsätzlich eine strafbare Handlung wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 Abs. 2 StGB dar. Dies gilt wiederum nicht, sofern Sie sich selbst wahrheitswidrig als Fahrer benennen.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten?
Wehren Sie sich gegen Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Mit Geblitzt.de sparen Sie dabei Zeit und Geld.
Artikel 103 des Grundgesetzes besagt, dass vor Gericht jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör hat.
Was steht drin & was können Sie tun?
Folgende Angaben sollten im Anhörungsbogen mitgeteilt werden, um dessen formellen Anforderungen zu entsprechen:
- Anschrift der Behörde
- Anschrift des Adressaten
- Ort- und Datum der Ausstellung des Dokuments
- Das Aktenzeichen
- Die Betitelung als "Anhörung"
- Das Kennzeichen des Fahrzeugs
- Angaben zur Tat (Ort, Zeit, Vorwurf)
- Vorhandene Zeugenangaben und Beweismittel (z. B. Videoaufnahmen und Blitzerfotos)
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung
Wenn Sie also geblitzt wurden und einen Anhörungsbogen erhalten haben, sind Sie gut beraten, diesen von einem Verkehrsrechtler gründlich in Augenschein nehmen zu lassen. Dieser kann - spätestens, wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist - nach Einsicht in die Ermittlungsakten prüfen, ob der Vorwurf berechtigt oder juristisch anfechtbar ist.
Wann erhalten Sie keinen Anhörungsbogen?
Begehen Sie einen Verstoß im Straßenverkehr und geraten in eine mobile Verkehrskontrolle, räumen Ihnen die Beamten schon vor Ort die Möglichkeit einer Anhörung ein. Unabhängig davon, ob Sie sich zum Tathergang äußern, kann die Behörde auf die Zusendung eines Anhörungsbogens verzichten und Sie erhalten - wenn man Sie für schuldig hält - direkt einen Bußgeldbescheid.
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Anhörungsbogen ausfüllen – kein Problem mit Geblitzt.de
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Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
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