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Blitzer und Radarfallen 

Blitzer sind im Allge­meinen die Geräte einer Radar­falle, wobei der Begriff Blitzer auch in anderen Zusam­men­hängen vorkommen kann. Uns geht es aber hier um die Blitzer, die zur Geschwin­dig­keits­er­fassung dienen.

Dass diese Geräte im Volksmund Blitzer genannt werden, liegt natürlich daran, dass bei den mobilen Blitzern aus einem Fahrzeug heraus oder bei den statio­nären Blitzern tatsächlich ein Blitz zur besseren Belichtung des Bildes zum Einsatz kommt. Die Wellen­länge dieses Lichtes liegt bei modernen Geräten im Infrarot-Bereich, um eine Blend­wirkung oder ein Erschrecken des Autofahrers zu verhindern. Mobile Laser­blitzer wie Laser­pis­tolen oder Laser­fern­gläser verwenden hingegen in der Regel kein zusätz­liches Licht, weshalb der Einsatz­be­reich bei einigen Geräten dieser Klasse örtlichen und auch zeitlichen Einschrän­kungen unterliegt.

Als grund­le­gende Idee hinter einem Blitzer steht immer die Messung einer Strecke in einer bestimmten Zeit. Bei den Laser­mess­ge­räten oder den Radar­fallen sind diese gemes­senen Strecken und die Zeit aller­dings sehr klein, was sie wiederum auch anfällig gegen Messfehler macht.

Die klassische Radar­falle basiert technisch auf dem Doppler­effekt. Dieser berechnet die Stauung der ausge­sen­deten Radar­wellen eines entge­gen­kom­menden Fahrzeuges. Beim Lasern wird hingegen die Laufzeit des Laser­strahls zwischen zwei 0,5 Sekunden ausein­an­der­lie­genden Messpunkten gemessen und verglichen.

Radar­geräte gelten im Vergleich zu anderen Messge­räten als fehler­an­fällig und werden sicherlich in den kommenden Jahren aus unserem Verkehr verschwinden. Denn diese liefern nur dann korrekte Ergeb­nisse, wenn sie in einem bestimmten Winkel zur Fahrbahn aufge­stellt wurden, der überwachte Wagen die Fahrt­richtung beibehält (also kein Spurwechsel vorliegt) und keine sonstigen Refle­xionen  auftreten.

Eine weitere Schwach­stelle, die wir von Geblitzt.de zur Einstellung eines Verfahrens ausnutzen, ist die nicht ausrei­chende Quali­fi­kation des Blitzer­per­sonals. Den egal, ob es sich um stationäre oder mobile Blitzer handelt, so dürfen nur geschulte Fachkräfte eine Messung bzw. Wartung vornehmen und diese Angaben müssen proto­kol­liert sein.

Es gibt aber auch Mythen aus dem Blitzer­be­reich, die definitiv keinen Schutz vor Radar­fallen bieten. So hat die CD am Rückspiegel keine wirkliche Streu­wirkung auf die Radar­si­gnale oder Laser­strahlen. Und auch ein mit Haarspray einge­sprühtes Autokenn­zeichen führt nicht zu einer Überbe­lichtung des Blitzerfotos.

Bei der Verwendung von einem Blitzer­warner würde man sich hingegen sogar strafbar machen. Zumal die getestete Funktio­na­lität bei einigen dieser Geräte auch sehr fragwürdig ist.

Den Blitzer­be­scheid sollte man aber immer prüfen lassen. Die Chancen auf einen erfolg­reichen Einspruch liegen auf der Hand, denn die Fehler, die zur Einstellung eines Verfahrens führen können, sind sehr vielseitig.