Betrunken gefahren? Ein Fall für die MPU

Wer sich im deutschen Straßen­verkehr besonders drastische Verstöße leistet – wie Alkohol und Drogen­miss­brauch am Steuer – oder zu oft in Flensburg gepunktet hat, muss nach dem Entzug des Führer­scheins häufig zur Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung. Die umgangs­sprachlich gerne als Idiotentest betitelte Begut­achtung der Fahreignung ist eine wichtige Maßnahme zur Unfall­prä­vention und entscheidet zudem über die Neuer­teilung der Fahrerlaubnis für den Betroffenen.

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Wann kommt es zur Medizinisch-Psychologische Untersuchung?

Im Wesent­lichen gibt es vier Gründe, die eine MPU erfor­derlich machen können:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Zu viele Punkte in Flensburg
  • Körper­liche und psychische Beeinträchtigungen

An der Spitze der Verkehrs­ver­gehen für die Anordnung eines MPU-Tests liegt Alkohol am Steuer. Schon das Überschreiten der gesetz­lichen Promil­le­grenze von 0,5 hat mindestens ein Bußgeld von 500 Euro, mehrere Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot zur Folge. Wer sogar mit über 1,1 Promille erwischt wird, muss mit dem Entzug des Führer­scheins rechnen. Ab 1,6 Promille schließlich ist der Gang zu MPU unerlässlich, was auch dann gilt, wenn Sie mit diesem Promil­lewert als Fahrrad­fahrer in eine Polizei­kon­trolle gekommen sind. Häufen sich das Fahren unter Alkohol­ein­fluss oder besteht der Verdacht des Alkoho­lismus steht es der Behörde frei, auch schon bei niedri­geren Promil­le­werten eine Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung zu verlangen – der Grenzwert ist zudem von Bundesland zu Bundesland unter­schiedlich festgesetzt.

Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Drogen wird meist direkt mit Entzug der Fahrerlaubnis bestraft und der Führer­schein gelangt nur durch ein positives Gutachten wieder in Besitz des Fahrers. Lediglich der einmalige Konsum von Cannabis kann eine Ausnahme bilden. Im Übrigen darf die Fahrerlaub­nis­be­hörde eine Drogen-MPU auch anordnen, wenn sie Kenntnis davon erhält, dass ein Kraft­fahrer außerhalb des Straßen­ver­kehrs wegen Drogen­miss­brauchs mit dem Gesetz in Konflikt gekommen ist.

Aber auch Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen, Rotlicht-, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße spielen hinsichtlich der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung eine Rolle: Wer acht Punkte in Flensburg gesammelt hat, muss seinen Führer­schein bei der Behörde abgeben und erhält diesen in der Regel durch die erfolg­reiche Teilnahme an einer MPU zurück. Genauso ist der Gesund­heits­zu­stand des jewei­ligen Fahrers von Bedeutung für die Eignung im Straßen­verkehr. Während zu den körper­lichen Beein­träch­ti­gungen ein einge­schränktes Hör- und Sehver­mögen, fehlende Glied­maßen, Gleich­ge­wichts­stö­rungen, Herz- und Gefäß­krank­heiten und Epilepsie zählen, fallen unter die psychi­schen Beein­träch­ti­gungen Erkran­kungen wie Depres­sionen oder fehlende emotionale Stabi­lität. Auch ein bereits akten­kundig gewor­denes hohes Aggres­si­ons­po­tenzial kann die Kriterien für die Notwen­digkeit einer MPU erfüllen.

"Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaub­nis­be­hörde anordnen, dass der Antrag­steller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begut­ach­tungs­stelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachver­stän­digen oder Prüfers für den Kraft­fahr­zeug­verkehr innerhalb einer angemes­senen Frist beibringt" (§ 2 Abs. 8 StVG).

MPU-Vorbereitung & Kosten

Wer sich einer Medizinisch-Psychologischen Unter­su­chung unter­ziehen muss, sollte darauf achten, nur legale Begut­ach­tungs­stellen aufzu­suchen. Eine entspre­chende Liste ist bei der Bundes­an­stalt für Straßen­wesen (BASt) einsehbar. Die MPU Kosten richten sich nach dem von der Behörde vorge­ge­benen Anlass der Begut­achtung – für ein Drogen­screening beispiels­weise ist eine Zusatz­gebühr erfor­derlich. Generell muss man mit einer Gebühr von ca. 350 bis 750 Euro rechnen.

Der finan­zielle Aufwand für einen Vorbe­rei­tungskurs ist damit aber noch nicht abgedeckt. Auch hier können – je nachdem, ob Sie ein indivi­du­elles Beratungs­ge­spräch, Gruppen­maß­nahmen oder ein verkehrs­t­he­ra­peu­ti­sches Einzel­ge­spräch wahrnehmen – 100 bis 1000 Euro anfallen. Eine MPU-Vorbereitung ist keine Pflicht­ver­an­staltung, wird aber dringend empfohlen, um schon im Vorfeld die Hinter­gründe für das eigene verkehrs­widrige Verhalten zu erörtern und Verhal­tens­än­de­rungen zu trainieren. Aber Vorsicht! Es gibt viele unseriöse Beratungs­stellen. Ein Diplom-Psychologe mit verkehrs­psy­cho­lo­gi­scher Ausbildung sollte es schon sein.

Ablauf der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung

Ein MPU Test kann zwischen zwei bis vier Stunden dauern und beinhaltet drei Bereiche:

  • Die Testdia­gnostik: Mittels eines standar­di­sierten Reakti­ons­tests am Computer wird die Konzentrations- und Reakti­ons­fä­higkeit des Teilnehmers überprüft. Unter­durch­schnitt­liche Ergeb­nisse können durch positive Bewer­tungen eines prakti­schen Fahrtests kompen­siert werden.
  • Die ärztliche Unter­su­chung: Ein Verkehrs­me­di­ziner führt mit dem Fahrer ein Gespräch über Erkran­kungen, die für die Fahreignung relevant sein können. Neben der körper­lichen Unter­su­chung werden nachfolgend noch Blut- und Urinproben genommen, wenn die MPU wegen Alkohol- oder Drogen­miss­brauch angeordnet wurde.
  • Das psycho­lo­gische Gespräch: Im umfang­reichsten Teilbe­reich der MPU geht es um die Einsicht des Befragten in Bezug auf sein gezeigtes Fehlver­halten, ob er die Ursachen dafür erkannt hat und die richtigen Konse­quenzen daraus zieht.

Das MPU-Gutachten wird dem Auftrag­geber in der Regel binnen 14 Tagen zugesendet. Dieser hat dann die Möglichkeit, die Unter­lagen an die Fahrerlaub­nis­be­hörde weiter­zu­leiten, um das erfor­der­liche positive Ergebnis im Rahmen der Beantragung eines neuen Führer­scheins mitzu­teilen. Fällt das MPU-Gutachten negativ aus, muss die Fahrerlaub­nis­be­hörde nicht unter­richtet werden. Die Medizinisch-Psychologische Unter­su­chung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Chancen für den Fahrer in Bezug auf die Glaub­wür­digkeit seiner Fortschritte besser stehen, wenn er genug Zeit zwischen nicht bestan­dener MPU und einem erneuten Versuch verstreichen lässt.

Häufige Fragen

Wann ist die MPU verjährt?

Lässt der Betroffene sich im Straßen­verkehr fünf Jahre nichts zu Schulden kommen, beginnt die Verjäh­rungs­frist. Diese dauert 10 Jahre. Die Medizinisch- Psycho­lo­gische Unter­su­chung kann also nach 15 Jahren verjähren. 

Wo macht man eine MPU?

Die Betrof­fenen können selber entscheiden, wo sie die MPU machen. Es gibt in Deutschland zahlreiche amtlich anerkannte Begut­ach­tungs­stellen, an denen das möglich ist. 

Was kostet eine MPU?

Seit dem 1. August 2018 kann jede Begut­ach­tungs­stelle die Preise frei festlegen. Der ADAC nennt Kosten von 350 bis 750 Euro. Zudem können weitere Kosten von 50 bis 350 Euro für Blut-, Urintests und Haarana­lysen anfallen. 

Wikipedia: MPU Medizinisch-Psychologische Untersuchung