Voraussetzungen für den Erwerb des Staplerscheins
Gabelstapler fahren sieht einfach aus, ist es aber nicht. Wer diese kräftigen Maschinen richtig bedienen will, braucht nicht nur technisches Geschick, sondern auch fundiertes Wissen und einen speziellen Führerschein. Und der kommt gleich doppelt gemoppelt: Zum einen gibt es den Staplerschein, der für den Einsatz im Betrieb erforderlich ist, zum anderen die Klasse L, die zum Fahren im Straßenverkehr berechtigt.
Wer benötigt einen Gabelstaplerführerschein?
Überall dort, wo schwere Lasten bewegt oder transportiert werden müssen, kommen Gabelstapler zum Einsatz. Es handelt sich dabei um selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Kategorie Flurförderzeuge, die mit einer Hebevorrichtung zum Bewegen und Heben schweren Transportguts ausgerüstet sind.
Zu den klassischen Einsatzgebieten gehören die Logistik, Produktion, Landwirtschaft, das Baugewerbe und auch die Automobilindustrie, um nur einige zu nennen.
Der explodierende Online-Handel der vergangenen Jahre und das damit verbundene Wachstum haben der Nachfrage nach dem Staplerschein Auftrieb gegeben. Viele Firmen sind auf gut ausgebildetes Personal in der Logistik angewiesen, um einen reibungslosen Warenfluss sicherzustellen und schnelle Lieferungen zu ermöglichen.
Wofür braucht man den Gabelstaplerschein?
Der Staplerschein oder offiziell Flurförderschein ist für alle erforderlich, die beruflich Gabelstapler nutzen – egal, ob in Lagerhallen, Produktionsbereichen oder auf dem Betriebsgelände. Entscheidend ist, dass der Einsatz im Verantwortungsbereich des Unternehmens stattfindet.
Grundlage hierfür ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Die DGUV Vorschrift 68 legt die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Flurförderzeugen fest und schreibt vor, dass sie nur von ausgebildeten und geprüften Fahrern bedient werden dürfen. DGUV Grundsatz 308-001 ergänzt diese Vorschrift und präzisiert die konkreten Anforderungen an die Ausbildung und den sicheren Umgang mit Gabelstaplern am Arbeitsplatz.
Wer bietet Staplerschein-Kurse an?
Daher ist eine Schulung Pflicht, selbst wenn der Fahrer die Maschine nur gelegentlich nutzt. Bekannte Organisationen wie DEKRA und TÜV bieten Kurse an, ebenso wie die Staplerhersteller selbst. Lokale Anbieter und Unternehmen führen ebenfalls Gabelstaplerschulungen durch.
Die Schulung umfasst sowohl theoretische als auch praktische Teile. Der theoretische Unterricht behandelt Sicherheitsvorschriften, Verkehrsregeln und das Berechnen von Belastungen. Im praktischen Teil üben die Teilnehmer das sichere Fahren und den Umgang mit dem Stapler, einschließlich der täglichen Inspektion des Fahrzeugs. Der Kurs dauert in der Regel zwischen drei und fünf Tagen.
Was kostet der Flurförderschein?
Je nach Anbieter kostet der Staplerschein zwischen 80 und 400 Euro. Diese Kosten sind üblicherweise vom Anwärter selbst zu tragen. Bewirbt man sich aber beispielsweise in einem Unternehmen, in dem ein Mangel an Staplerfahrern herrscht, ist auch eine Kostenübernahme durch den Arbeitgeber denkbar.
Da der Flurförderschein für viele Berufe in den bereits genannten Branchen unerlässlich ist, können Arbeitssuchende hier auch eine Förderung durch das Jobcenter erhalten. Ist dieser Voraussetzung für eine Beschäftigung, übernehmen die meisten Jobcenter die Kosten.
Welche Fahrzeuge darf man damit fahren?
Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer den lang ersehnten Flurfördermittelschein, der berechtigt, sogenannte Flurförderzeuge (FFZ) im beruflichen Kontext zu führen.
Dazu gehören Gabelstapler, Hochregalstapler, Schubmaststapler und andere Geräte, die in Lagerhallen oder auf Betriebsgeländen zum Heben, Transportieren oder Lagern von Lasten eingesetzt werden.
Im Straßenverkehr nur mit Klasse L
Das Firmengelände verlassen darf man damit aber noch nicht: Der Staplerschein stellt keine offizielle Berechtigung im Sinne der Fahrerlaubnisverordnung dar und erlaubt somit nicht, öffentliche Straßen zu befahren.
Um einen Gabelstapler auch „auf der Straße“ führen zu dürfen, ist ein Führerschein der Klasse L erforderlich. Dieser kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Besitzer eines „regulären“ Autoführerscheins dürfen ebenfalls Flurförderzeuge im Straßenverkehr führen, da die Fahrerlaubnisklasse L in Deutschland automatisch im Führerschein der Klasse B enthalten ist. Wer also schon einen „Lappen“ hat, kann auch Gabelstapler auf öffentlichen Straßen bewegen, ohne einen separaten Schein machen zu müssen.
Welche Fahrzeuge darf man mit Klasse L fahren?
Mit der Führerscheinklasse L dürfen neben Gabelstaplern und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, mit Anhänger von bis zu 25 km/h geführt werden.
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