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Die Führer­schein­klasse A: Vom Biker bis zum Rollerfahrer

Auch Motor­rad­fahren will gelernt sein. Hierzu­lande muss man dafür die Prüfungen der Führer­schein­klasse A bestehen. Diese ist noch einmal unter­teilt in die Fahrerlaub­nis­klassen A, A1, A2, und AM. Welche Kraft­fahr­zeug­typen darin enthalten sind, was die jewei­ligen Führer­scheine kosten und welche Sanktionen bei Verstößen im Straßen­verkehr auf Motor­rad­fahrer zukommen, erfahren Sie hier.

Führerscheinklasse A
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Fahrerlaub­nis­klasse A für die schweren Jungs

Wer die Führer­schein­klasse A im Visier hat, muss mindestens 24 Jahre alt sein, bezie­hungs­weise 21 Jahre für dreirädrige Kraft­fahr­zeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. Die Alters­grenzen schreibt der Gesetz­geber vor, weil man mit dieser Klasse die Berech­tigung besitzt, jedes Kraftrad ohne Hubraum- und Leistungs­be­grenzung zu fahren, und aus diesem Grund eine gewisse Reife des Fahrers voraussetzt.


Die Kosten für den A-Führerschein liegen durch­schnittlich zwischen 1800 und 2500 Euro. Laut Schät­zungen des ADAC kann der Betrag im Einzelfall sogar auf über 3000 Euro ansteigen. Dass die Kosten so unter­schiedlich hoch ausfallen können, liegt unter anderem an der indivi­du­ellen Preis­ge­staltung der jewei­ligen Bundes­länder, Städten und Fahrschulen. Insbe­sondere die Beträge für die Fahrstunden sollte man vorab vergleichen, da diese der größte Kosten­faktor sind. Hinzu kommt: Je größer das Geschick des Fahrschülers, desto weniger Übungs­stunden werden benötigt, was zu gerin­geren Kosten führt.


Mehrere Hundert Euro können zudem einge­spart werden, wenn man schon mindestens zwei Jahre im Besitz eines A2-Führerscheins ist und die A-Fahrerlaubnis in Form des sogenannten Stufen­füh­rer­scheins erwirbt. Im Zuge dessen wird die theore­tische Prüfung obsolet und in der Regel fallen vor der prakti­schen Prüfung weniger Übungs­stunden und Sonder­fahrten an. Auch das Mindest­alter für den Erwerb des A1-Führerscheins sinkt auf 20 Jahre.

Der Führer­schein A2 als Übergangsklasse

Wer das 18. Lebensjahr erreicht hat, ist berechtigt für den Motor­rad­füh­rer­schein der Klasse A2. Dieser kann als Binde­glied zwischen dem A- und dem A1-Führerschein und damit als Übergang von den kleineren Motor­rad­klassen zu den schweren Maschinen gesehen werden. Bezüglich der Kosten muss man mit etwa 1500 bis 2000 Euro rechnen.


Hat man den A2 erworben, darf man Kraft­räder mit und ohne Beiwagen bis 35 kW Leistung fahren, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, wenn das Kraftrad im Origi­nal­zu­stand nicht mehr als 70 kW aufweist. Auch beim A2-Führerschein kann man bei zweijäh­rigem Vorbesitz einer A1-Fahrerlaubnis die Möglichkeit des Stufen­füh­rer­scheins in Anspruch nehmen.

Motor­rad­fahren light: Die Führer­schein­klasse A1 für Beginner

Anders verhält es sich mit dem Erwerb der Führer­schein­klasse A1. Dieser berechtigt nur zum Fahren von Leicht­kraft­rädern mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Leistung von maximal 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Auch das Führen von dreiräd­rigen Kraft­fahr­zeugen bis 15 kW und vierräd­rigen Leicht­kraft­fahr­zeugen ist erlaubt. Kraft­räder mit Beiwagen hingegen sind tabu. Ein Führer­schein in der Klasse A1 kann ab 16 Jahren erworben werden und kostet zwischen 1000 und 1700 Euro.

Mit der Führer­schein­klasse AM aufs Moped setzen

Eine Stufe unterhalb der A2-Klasse befindet sich die Fahrerlaub­nis­klasse AM. Diese führt bei bestan­dener Prüfung zur Befähigung, zwei- und dreirädrige Klein­kraft­räder sowie vierrädrige Leicht­kraft­fahr­zeuge zu fahren. Darunter fallen Roller, Mopeds und Mofas, Fahrräder mit Hilfs­motor, die eine Geschwin­digkeit von bis zu 45 km/h erreichen können. Inbegriffen sind auch kleinere Quads und Trikes.


Ein Mofa kann aller­dings auch schon im Alter von 15 Jahren gefahren werden. Dafür benötigte man lediglich die Mofa-Prüfbescheinigung, deren Erwerb im Vergleich zu den A-Führerscheinen deutlich weniger Aufwand erfordert. Die Klasse AM und das damit einher­ge­hende Mindest­alter von 16 Jahren ist demnach keine Voraus­setzung. Während ein AM-Führerschein rund 800 bis 1000 Euro kosten kann, belaufen sich die Kosten für eine Mofa-Prüfung auf durch­schnittlich etwa 150 Euro.

Bußgelder für Motor­rad­fahrer im Straßenverkehr

Grund­sätzlich gelten für Motor­rad­fahrer, die Verkehrs­ver­gehen wie Geschwindigkeits- und Rotlicht­ver­stöße begangen haben, die Sanktionen, mit denen auch ein Pkw-Fahrer rechnen muss. Hier finden Sie die einzelnen Strafen aus dem Bußgeld­ka­talog für Motor­rad­fahrer.

Daneben gibt es auch Verstöße, die ausschließlich Biker betreffen. So kann Fahren ohne Helm ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 15 Euro nach sich ziehen. Wer auf dem Motorrad ein Kind ohne Helm befördert, wird mit einem Bußgeld von 60 Euro zur Kasse gebeten und erhält sogar einen Punkt in Flensburg.


Freihändig Fahren kosten hingegen lediglich 5 Euro, während ein Motor­rad­fahrer, der sich außerorts durch einen Stau hindurch­schlängelt, 100 Euro zahlen muss. Dazu gesellt sich ein Punkt im Fahreig­nungs­re­gister. Auch unerlaubtes Tuning der Maschine kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro sanktio­niert werden.

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Huk-Coburg: Führer­schein Klasse A