Wenn ein Parkverstoß teuer zu stehen kommt
Ob mit voller Absicht oder nicht: Steht ein Auto im Parkverbot, lässt der Abschleppdienst nicht lange auf sich warten. Auf den Fahrer kommt in der Folge ein hübsches Sümmchen zu. Wo Parken in der Regel verboten ist, wie hoch die Kosten eines Abschleppdienstes sind und warum nicht jeder Abschleppvorgang rechtens ist, erfahren Sie hier.
Kurz & bündig:
- Ist das Auto nicht mehr da, hilft ein Anruf bei der Polizei, um sicherzugehen, dass es nur abgeschleppt und nicht gestohlen wurde.
- Falsch geparkte Fahrzeuge können sowohl auf Initiative der Polizei als auch nach Anwohnerbeschwerde entfernt werden.
- Abschleppkosten sowie das Bußgeld für den Parkverstoß werden grundsätzlich dem Falschparker in Rechnung gestellt.
- Ist der Fahrer nicht ermittelbar, wird zumeist der Halter haftbar gemacht.
- Unangemessen hohe Kosten für das Abschleppen sowie Schäden am Fahrzeug können angefochten werden.
Eifriger Abschleppdienst oder dreister Autodieb?
Um sicherzustellen, dass es sich zumindest um eine legale Entfernung des eigenen Pkw gehandelt hat, hilft die Kontaktaufnahme mit der Polizei. Weiß der zuständige Beamte am Telefon nichts von einem Abtransport des Fahrzeugs aufgrund eines Parkvergehens, liegt ein Diebstahl nahe. In diesem Fall hilft nur das Stellen einer Strafanzeige gegen Unbekannt. Zudem muss schleunigst die Versicherung informiert als auch das Fahrzeug abgemeldet werden.
Wer hat das Auto abgeschleppt?
Wurde das Fahrzeug jedoch aufgrund eines Parkverstoßes abgeschleppt, gibt es zwei Möglichkeiten, wer den Abschleppvorgang in die Wege geleitet haben könnte. Stand der Fahrer im Halteverbot einer öffentlichen Straße, ist die Polizei zuständig. Wurde hingegen auf einem Privatgrundstück widerrechtlich geparkt, kann das Abschleppen auf Veranlassung des Eigentümers oder Mieters initiiert worden sein.
Abschleppen im Auftrag der Polizei
Ein abgeschlepptes Auto ist für den Fahrer ein großes Ärgernis und mit vielen Kosten verbunden. Daher darf auch nur abgeschleppt werden, wenn es die Situation unbedingt erforderlich macht. Eine solche Notwendigkeit besteht zum Beispiel bei einer zugeparkten Feuerwehrzufahrt oder unzulässigem Parken in einer scharfen Kurve. Auch die Parkflächen eines Taxistandes müssen unbedingt frei bleiben.
Ist jedoch auch das Versetzen des Fahrzeugs auf einen freien Parkplatz in der Nähe möglich, darf die Polizei das Abschleppen nicht anordnen, solange der Vorgang technisch durchführbar ist. Muss das Auto allerdings aufgesperrt werden, bleibt dem beauftragten Abschleppdienst gar keine andere Möglichkeit, als das Fahrzeug zu einem Verwahrplatz zu transportieren, da er einen geöffneten Pkw nicht ohne Aufsicht abstellen darf.
Privat beauftragtes Abschleppen
Was aber, wenn man einen Privatparkplatz oder eine private Einfahrt durch falsches Parken blockiert? Sobald der Eigentümer oder Mieter davon Wind bekommt, hat er das Recht, einen Abschleppdienst zu beauftragen. Die dadurch entstandenen Kosten muss der Anwohner zunächst aus eigener Tasche bezahlen, kann den Betrag aber beim Falschparker geltend machen.
Insbesondere, wenn der Grundstückbesitzer mittels Beschilderung darauf hinweist, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, hat der Parksünder schlechte Karten. So kann er im Nachhinein kaum glaubhaft behaupten, den Parkplatz als öffentlichen Bereich wahrgenommen zu haben. Ganz abgesehen davon, dass Halten und Parken auf Grundstücksein- und -ausfahrten gemäß § 12 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ohnehin verboten ist.
Auch wer auf Privatparkplätzen von Supermärkten, Einkaufszentren oder Restaurants parkt, ohne Kunde zu sein, muss damit rechnen, auf Veranlassung des Eigentümers abgeschleppt zu werden.
Abschleppkosten genau unter die Lupe nehmen
Grundsätzlich unterliegt die Höhe der Abschleppkosten sowohl den regionalen Bestimmungen als auch dem Umstand, an welchem Wochentag und zu welcher Uhrzeit ein falsch geparktes Auto abgeschleppt wurde. Auch der jeweils anfallende Aufwand für das Abschleppen spielt eine Rolle bei der Preisgestaltung.
Inklusive Aufbewahrung des Fahrzeuges können so schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen. Laut gängiger Rechtsprechung müssen sich die Kosten aber in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen bewegen, sodass man eine auffällig hohe Rechnung vor dem Bezahlen sorgfältig prüfen und im Zweifel einem Anwalt vorlegen sollte. Das gilt auch, wenn sich herausstellt, dass das Abschleppen rechtswidrig war oder das Fahrzeug dabei beschädigt wurde.
Bußgeld on top!
Zu den Abschleppkosten gesellen sich noch das Verwarnungs- oder Bußgeld sowie unter Umständen ein Punkt in Flensburg für den Parkverstoß. Zu Rechenschaft wird zuallererst der Fahrer gezogen. Nur, wenn dieser trotz intensiver Bemühungen der Behörden nicht ausfindig gemacht werden kann, wird der Fahrzeughalter belangt.
Auch wichtig: Wenn sich der Vorwurf der Bußgeldstelle im Nachhinein als falsch herausgestellt hat, muss der Betroffene zwar kein Bußgeld, aber dennoch die Abschleppkosten zahlen. Zumindest dann, wenn dem Abschleppen eine objektive Gefahrenlage zugrunde lag.
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