Verstöße im Straßenverkehr und die Frage, wer den Bußgeldbescheid erhält
Wer die Straße als Rennstrecke missbraucht oder bei Rot über die Ampel fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Verstöße dieser Art vertragen sich nicht mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) und werden mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet. Doch wen ereilen die Strafen des Bußgeldkatalogs? Geht es dem Halter oder Fahrer an den Kragen?
Fahrzeugpapiere lügen nicht
Der Halter ist die auf das Fahrzeug zugelassene Person und steht demzufolge in den Fahrzeugpapieren. Sitzt jemand anderes hinter dem Lenkrad, trägt dieser auch die Verantwortung für sein Fahrverhalten. „Das bedeutet jedoch nicht, dass Fahrzeughalter niemals zur Verantwortung gezogen werden können. Auch wer sein Fahrzeug verleiht und nicht selbst fährt, kann in einigen Fällen belangt werden“, so Tom Louven, der als Verkehrsrechtsanwalt auch für Geblitzt.de tätig ist.
Halten verpflichtet!
Mit der Rolle als Fahrzeughalter gehen einige Pflichten einher. Neben der Zahlung von Kfz-Steuern und Versicherungsbeiträgen, so Louven, obliegt ihm auch „die Sorge um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Regelmäßige Hauptuntersuchungen, Instandhaltung von sicherheitsrelevanten Bauteilen und die Gewährleistung der Verkehrstauglichkeit stehen hier im Fokus“.
Eine Halterhaftung ist jedoch in Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich vorgesehen. Der Anwalt für Verkehrsrecht weiß:. „Die Festsetzung von Bußgeldern, Punkten oder Fahrverboten kann nur gegenüber der Person erfolgen, die das Fahrzeug zum Tatzeitpunkt geführt hat.“ Diesbezüglich ist der nicht selbst gefahrene Halter bei Verstößen wie Geschwindigkeits- und Abstandsvergehen erst einmal fein raus.
Anders gestaltet sich die Rechtslage beim ruhenden Verkehr. Wird der Fahrer infolge eines Strafzettels nicht ausfindig gemacht – was in der Praxis häufig der Fall ist – muss im Zweifel der Halter das Knöllchen bezahlen. Beim Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht können sogar auf Halter und Fahrer ein Bußgeld und Punkt in Flensburg zukommen.
Warum auch Fahrzeughalter belangt werden können
Ist aber bei einem mutmaßlichen Geschwindigkeitsverstoß der Fahrer nicht gleich Halter, muss die Behörde Ermittlungen anstellen, um dem vermeintlichen Verkehrssünder auf die Schliche zu kommen. Als Werkzeuge stehen den Ermittlern dabei Passbildabgleich, Internetrecherchen und Anfragen beim Einwohnermeldeamt zur Verfügung.
Besonders naheliegend für die Verfolgungsbehörden ist eine Überprüfung der Halteradresse, denn „in vielen Fällen ist beispielsweise ein Elternteil der Fahrzeughalter und das erwachsene Kind oder der Ehepartner der Fahrer“, sagt Louven. Allerdings kann es unter für den Betroffenen günstigen Umständen nach drei Monaten zur Verjährung der Tat kommen, wenn der tatsächliche Fahrer in diesem Zeitraum nicht ermittelt wird.
Wann eine Fahrtenbuchauflage droht
Das wiederum kann dem Halter zum Nachteil gereichen. Wird das Verfahren aufgrund mangelnder Kenntnis der Personalien des Fahrers eingestellt, kann dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Und zwar vor allem, wenn dieser nach Ansicht der Ermittler nicht in ausreichendem Maße an der Fahrerermittlung mitgewirkt hat.
Schau, wem du dein Auto überlässt!
Darüber hinaus ist ein Halter auch verantwortlich dafür, wem er das Fahrzeug überlässt. Hat derjenige keine gültige Fahrerlaubnis, ist oftmals auch der Halter dran. Gleiches gilt für die Fahrtüchtigkeit einer Person. So muss laut Louven der Halter sicherstellen, „dass der Fahrer in einem verkehrstauglichen Zustand ist. Steht der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder ist übermüdet, sollte der Halter sein Auto nicht an ihn verleihen“. Andernfalls drohen auch dem Halter Geld- oder Freiheitsstrafen sowie die Einziehung des Fahrzeugs.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.