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Welche Strafen bei Drogen am Steuer drohen

Wer sich betrunken hinters Lenkrad setzt, kann unter Umständen sogar seinen Führer­schein verlieren. Doch nicht nur die Volks­droge Nummer eins stellt eine Gefährdung für Verkehrs­teil­nehmer dar. Auch weiche und harte Drogen wie Cannabis und Kokain haben im Blut des Fahrers nichts zu suchen. Welche Sanktionen der Gesetz­geber für den Konsum von berau­schenden Substanzen im Straßen­verkehr vorge­sehen hat, erfahren Sie hier.

Drogenmissbrauch im Strassenverkehr.
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Wenn der 7. Sinn benebelt ist

Beim Fahren unter Drogen­ein­fluss kann das Reaktions- und Konzen­tra­ti­ons­ver­mögen drastisch einge­schränkt werden. Zudem läuft der Fahrer Gefahr, Situa­tionen und das eigene Fahrver­mögen falsch einzu­schätzen. § 24 a Abs. 2 der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) spricht daher eine klare Sprache:

„Ordnungs­widrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berau­schenden Mittels im Straßen­verkehr ein Kraft­fahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachge­wiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestim­mungs­ge­mäßen Einnahme eines für einen konkreten Krank­heitsfall verschrie­benen Arznei­mittels herrührt.“

Kein Fahrspaß mit Gras

Auch wenn der Besitz und Konsum geringer Mengen Cannabis in Deutschland seit 2024 legal ist, ist das kein Freifahrt­schein für Kiffen am Steuer. Nach wie vor kann der Fahrer empfindlich bestraft werden. Zwar ist der Entzug der Fahrerlaubnis prinzi­piell erst bei der Feststellung einer Konzen­tration von 150 Nanogramm THC pro Milli­liter Blut ein Thema. Doch auch geringere THC-Konzentrationen im Blut sind im Falle von auffäl­ligem Fahrver­halten oder einer Unfall­be­tei­ligung äußerst problematisch.

Harte Drogen erfordern harte Maßnahmen

Der Konsum von harten Drogen wie Kokain, Heroin und Ecstasy ist hierzu­lande auch abseits des Straßen­ver­kehrs nicht legal. Da liegt es auf der Hand, dass ein positiver Bluttest im Zuge einer Polizei­kon­trolle schwer­wie­gende Folgen haben kann. Die Einnahme von Substanzen, die unter das Betäu­bungs­mit­tel­gesetz fallen, wird mit einer Null-Toleranz-Politik verfolgt.

Bußgelder, Punkte, Fahrverbot

Die Bandbreite der Sanktionen bei Drogen am Steuer reicht von Bußgeldern über Punkte in Flensburg bis hin zu Fahrver­boten und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Auch müssen sich die Betrof­fenen in der Regel einer medizinisch-psychologischen Unter­su­chung (MPU) unter­ziehen, um ihre künftige Fahrtaug­lichkeit zu beweisen.

Wie hoch die Strafen ausfallen, hängt auch davon ab, ob es sich um eine Wieder­ho­lungstat gehandelt hat und ob der Verstoß im Straßen­verkehr als Ordnungs­wid­rigkeit oder Straftat bewertet wird. Im Falle einer nachweis­baren Fahrun­tüch­tigkeit oder Gefährdung von Personen sind neben hohen Geldbußen, Punkten und dem Entzug der Fahrerlaubnis sogar Freiheits­strafen von bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Lässt sich der Fahrer „lediglich“ eine erstmalige Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit ohne Auffäl­ligkeit zuschulden kommen, werden ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkte im Fahreig­nungs­re­gister und ein einmo­na­tiges Fahrverbot fällig. Beim zweiten Mal erhöht sich das Strafmaß auf 1000 Euro und es kommt zur Anhebung des Fahrverbots auf drei Monate, während es bei zwei Einträgen in Flensburg bleibt. So auch beim dritten Vergehen mit Drogen am Steuer, abgesehen davon, dass nun 1500 Euro zu Buche schlagen.

MPU-Prüfgesellschaften in der Kritik

Schon seit geraumer Zeit stehen die nicht­staat­lichen, wenn auch amtlich anerkannten MPU-Anbieter, unter kriti­scher Beobachtung. Medien­be­richten zufolge würden die Unter­su­chungen der Fahrtaug­lichkeit missbraucht, um den Fahrern möglichst viel Geld aus der Tasche zu ziehen. So stehen die DEKRA, TÜV Nord und TÜV Süd im Verdacht, die Durch­fall­quote der Teilnehmer durch manipu­lierte Prüfungen auf einem permanent hohen Niveau zu halten.

Teilnehmer berichten aus der Praxis, dass insbe­sondere die Fragen der Verkehrs­psy­cho­logen über den Umgang mit Alkohol und Drogen unange­messen und wenig zielführend gewesen wären. Die Krux dabei: Wer durch­fällt, muss zusätzlich zu den rund 800 Euro der eigent­lichen MPU noch 600 Euro zahlen, um die Nachschulung zu absol­vieren. Der von den Prüfge­sell­schaften häufig empfohlene – und zugleich äußerst umstrittene – Vorbe­rei­tungskurs kann sogar bis zu 1.300 Euro kosten.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.