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bild 61 jahre blitzer abhilfe fuer betroffene dank geblitzt de 02

Im Februar 1959 ging im Raum Düsseldorf der erste Blitzer Deutsch­lands an den Start. Das Ziel war klar: Mit der Premiere der Geschwin­dig­keits­mess­anlage sollten Autofahrer sanktio­niert werden, die schneller fuhren, als die Polizei erlaubt. Dabei standen nicht die Einnahmen von Bußgeldern mit Mittel­punkt des Inter­esses, sondern die Unfall­prä­vention auf deutschen Straßen. Trotzdem sind auch Bußgeld­vor­würfe nicht gefeit vor Fehlern. Warum es sich nach wie vor lohnen kann, Einspruch einzu­legen, weiß die Berliner CODUKA GmbH. Über ihren Online-Service www.geblitzt.de können sich Betroffene seit 2013 helfen lassen. Die Kosten der Prüfung von Verkehrs­ver­stößen werden entweder von der Rechts­schutz­ver­si­cherung der Betrof­fenen oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernommen.

Erst 1957 wurde in Deutschland ein inner­ört­liches Tempo­limit von 50 km/h einge­führt. Blitzer gab es damals nicht. Statt­dessen mussten die Beamten die Geschwin­digkeit mit der Stoppuhr oder durch Nachfahren mittels Blick auf den eigenen Tacho messen. Das erste offizielle Radar­mess­gerät wurde am 15. Februar 1959 in Nordrhein-Westfalen in Betrieb genommen. Die damaligen Hightech-Wunder von der Firma Telefunken verbaute man in Polizei­fahr­zeugen, sodass mobil geblitzt werden konnte. Fehlerfrei waren die Geräte aller­dings nicht – konnten die Funksi­gnale der Radar­fallen doch durch Gegen­stände und andere Verkehrs­teil­nehmer gestört werden.

Ganz gleich, ob mobil oder stationär, Radar-, Lichtschranken- oder Laser­messung: Blitzer sind im Laufe der Jahre technisch komplexer geworden. Das kann zu exakteren Messergeb­nissen als in den Anfangs­zeiten führen, aber auch deren Anfäl­ligkeit erhöhen. Wann sich eine Anfechtung der Vorwürfe bei Geschwin­dig­keits­mes­sungen lohnen kann, weiß Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA GmbH: „Im Prinzip gibt es zum Teil auch heute noch ähnliche Fehler­quellen wie bei den ersten Blitzern. Unregel­mäßige Wartung und fehler­hafte Eichung der Geräte sind dafür ein Beispiel. Auch das gleich­zeitige Blitzen mehrerer Fahrzeuge, ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen, der nicht korrekt einge­haltene Abstand von Blitzer und Tempolimit-Schild sowie nicht einge­haltene Fristen führen nicht selten zur Einstellung eines Bußgeld­ver­fahrens. Zudem muss der Fahrer auf dem Blitzerfoto eindeutig identi­fi­zierbar sein.“

Darüber hinaus können Messgeräte auch spezi­fische Probleme aufweisen. „In jüngerer Vergan­genheit hat das fehlende Speichern von Rohmess­daten mancher Blitzer für Furore gesorgt. So hat der Verfas­sungs­ge­richtshof des Saarlandes geurteilt, dass Messungen mit dem TraffiStar 350 aus genau diesem Grund nicht mehr verwertbar sind. Bei weiteren Geräten sowie in anderen Bundes­ländern steht eine Prüfung noch aus“, so Ginhold weiter.

Für die Überprüfung arbeitet die CODUKA eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die CODUKA GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.