Blitzerfoto anfechten - das Foto als Beweis
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und die Person auf dem Blitzerfoto sieht Ihnen mal so gar nicht ähnlich? Oder die Aufnahme ist so unscharf, dass man beim besten Willen nicht mehr von einer eindeutigen Identifizierung sprechen kann? Wann kann man ein Blitzerfoto anfechten, weil es ungültig ist? Das erfahren Sie im folgenden Artikel.
Was ein Blitzerfoto leisten muss …
Zunächst einmal – die jeweilige Behörde hat nicht die Pflicht, dem Bußgeldbescheid ein Foto als Beweis der Identifikation des Fahrers beizufügen. Es reicht ein Verweis darauf, dass es in der entsprechenden Ermittlungsakte bei der Bußgeldbehörde hinterlegt ist. Die hinterlegte Lichtbildaufnahme kann inzwischen in vielen Fällen, via Link und Login-Daten, von dem Betroffenen online eingesehen werden. Fehlen auch diese Informationen, erscheint ein Einspruch und die juristische Prüfung der Beweismittel zur Fahreridentifikation zweckmäßig.
In der Regel ist im Briefumschlag der Bußgeldstelle zusätzlich zum Bescheid auch das Blitzerfoto enthalten, da es zu den wichtigsten Beweismitteln in einem Bußgeldverfahren gehört. In die Karten spielt es dem beschuldigten Fahrer, wenn die Aufnahme nicht ihn, sondern eine andere Person abbildet. Auch ein stark verwackeltes oder unscharfes Lichtbild kann erfolgversprechend im Zuge der Anfechtung von Bußgeldvorwürfen sein. Das Kfz-Kennzeichen muss natürlich lesbar sein. Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass eine Fotokopie von schlechterer Qualität sein kann als die Originalaufnahme in der Ermittlungsakte.
Auf dem Blitzerfoto müssen Fahrer und Nummernschild eindeutig erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch gegen die Vorwürfe aus dem Bußgeldbescheid.
Weitere Faktoren für einen erfolgreichen Einspruch
Neben der Beweiskraft des Blitzerfotos gibt es andere Angriffspunkte, um die drohenden Sanktionen zu verhindern. So können fehlende Wartung oder Eichung und falsch beziehungsweise entgegen den Herstellervorgaben positionierte Messgeräte erfolgversprechend für die Anfechtung einer Messung sein. Diese Punkte nimmt ein Anwalt anhand der Ermittlungsakte unter die Lupe. Die Ermittlungsakte enthält nicht nur das Messprotokoll, aus dem der Messaufbau, die letzte Wartung und Eichung des Messgerätes hervorgehen, sondern auch die Wetter- und Witterungsbedingungen.
Auch die Einhaltung der Fristen seitens der Bußgeldbehörde spielt eine wesentliche Rolle. Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb von drei Monaten zugestellt beziehungsweise maximal nach sechs Monaten, wenn eine Anhörung die Frist verlängert, ist die Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt. Allerdings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungsbogens verlängert werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über die Verjährung von Bußgeldvorwürfen.
Blitzerfoto anfechten – so geht’s!
Wie sollten Sie also vorgehen? Sie haben Ihren Anhörungsbogen erhalten und jetzt stellt sich Ihnen die Frage, ob es einen Anlass zur Anfechtung des Blitzerfotos und somit auch des Bußgeldvorwurfes gibt? Hier ist Ihre Antwort. Ist das Foto unscharf und Sie sind nicht klar zu erkennen, besteht die Möglichkeit, dass das Bild als Beweismittel nicht ausreichend ist. Jedoch muss innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Sollte die Bußgeldstelle das Verfahren anschließend nicht einstellen, muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Und das kann durchaus zugunsten des Betroffenen geschehen (OLG Düsseldorf, Az. IV-4 RBs 29/11).
Das Blitzerfoto ist jedoch nur eines von sehr vielen Beweismitteln, das aufgrund von Fehlerhaftigkeit zur Einstellung des Bußgeldverfahrens führen kann. Grundsätzliche sollten Sie daher immer Ihre Bußgeldvorwürfe prüfen lassen.
Lassen Sie Ihre Bußgeldvorwürfe über Geblitzt.de prüfen
Haben Sie Zweifel an der Gültigkeit Ihres Blitzerfotos? Sie wollen das Blitzerfoto anfechten? Dann reichen Sie Ihre Unterlagen bei Geblitzt.de ein. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung!
Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote. Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Autozeitung: Blitzerfoto anfechten