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Blitzerfoto anfechten - das Foto als Beweis

Ein Blitzerfoto anfechten, welches ungültig erscheint. Es wurde ein Fahrzeug auf der Autobahn geblitzt und das Nummernschild und der Fahrer sind nicht erkennbar.

Sie haben einen Bußgeld­be­scheid erhalten und die Person auf dem Blitzerfoto sieht Ihnen mal so gar nicht ähnlich? Oder die Aufnahme ist so unscharf, dass man beim besten Willen nicht mehr von einer eindeu­tigen Identi­fi­zierung sprechen kann? Wann kann man ein Blitzerfoto anfechten, weil es ungültig ist? Das erfahren Sie im folgenden Artikel.

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Was ein Blitzerfoto leisten muss …

Zunächst einmal – die jeweilige Behörde hat nicht die Pflicht, dem Bußgeld­be­scheid ein Foto als Beweis der Identi­fi­kation des Fahrers beizu­fügen. Es reicht ein Verweis darauf, dass es in der entspre­chenden Ermitt­lungsakte bei der Bußgeld­be­hörde hinterlegt ist. Die hinter­legte Licht­bild­auf­nahme kann inzwi­schen in vielen Fällen, via Link und Login-Daten, von dem Betrof­fenen online einge­sehen werden. Fehlen auch diese Infor­ma­tionen, erscheint ein Einspruch und die juris­tische Prüfung der Beweis­mittel zur Fahrer­iden­ti­fi­kation zweckmäßig.


In der Regel ist im Brief­um­schlag der Bußgeld­stelle zusätzlich zum Bescheid auch das Blitzerfoto enthalten, da es zu den wichtigsten Beweis­mitteln in einem Bußgeld­ver­fahren gehört. In die Karten spielt es dem beschul­digten Fahrer, wenn die Aufnahme nicht ihn, sondern eine andere Person abbildet. Auch ein stark verwa­ckeltes oder unscharfes Lichtbild kann erfolg­ver­spre­chend im Zuge der Anfechtung von Bußgeld­vor­würfen sein. Das Kfz-Kennzeichen muss natürlich lesbar sein. Aller­dings sollte berück­sichtigt werden, dass eine Fotokopie von schlech­terer Qualität sein kann als die Origi­nal­auf­nahme in der Ermittlungsakte.

Auf dem Blitzerfoto müssen Fahrer und Nummern­schild eindeutig erkennbar sein. Ist dies nicht der Fall, steigen die Chancen auf einen erfolg­reichen Einspruch gegen die Vorwürfe aus dem Bußgeldbescheid.

Weitere Faktoren für einen erfolg­reichen Einspruch

Neben der Beweis­kraft des Blitzer­fotos gibt es andere Angriffs­punkte, um die drohenden Sanktionen zu verhindern. So können fehlende Wartung oder Eichung und falsch bezie­hungs­weise entgegen den Herstel­ler­vor­gaben positio­nierte Messgeräte erfolg­ver­spre­chend für die Anfechtung einer Messung sein. Diese Punkte nimmt ein Anwalt anhand der Ermitt­lungsakte unter die Lupe. Die Ermitt­lungsakte enthält nicht nur das Messpro­tokoll, aus dem der Messaufbau, die letzte Wartung und Eichung des Messge­rätes hervor­gehen, sondern auch die Wetter- und Witterungsbedingungen.


Auch die Einhaltung der Fristen seitens der Bußgeld­be­hörde spielt eine wesent­liche Rolle. Wird der Bußgeld­be­scheid nicht innerhalb von drei Monaten zugestellt bezie­hungs­weise maximal nach sechs Monaten, wenn eine Anhörung die Frist verlängert, ist die Verkehrs­ord­nungs­wid­rigkeit verjährt. Aller­dings kann die Frist einer Verjährung auch aus anderen Gründen als der Zusendung eines Anhörungs­bogens verlängert werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag über die Verjährung von Bußgeld­vor­würfen.

Blitzerfoto anfechten – so geht’s!

Wie sollten Sie also vorgehen? Sie haben Ihren Anhörungs­bogen erhalten und jetzt stellt sich Ihnen die Frage, ob es einen Anlass zur Anfechtung des Blitzer­fotos und somit auch des Bußgeld­vor­wurfes gibt? Hier ist Ihre Antwort. Ist das Foto unscharf und Sie sind nicht klar zu erkennen, besteht die Möglichkeit, dass das Bild als Beweis­mittel nicht ausrei­chend ist. Jedoch muss innerhalb von 14 Tagen Einspruch erhoben werden. Sollte die Bußgeld­stelle das Verfahren anschließend nicht einstellen, muss ein Gericht über den Fall entscheiden. Und das kann durchaus zugunsten des Betrof­fenen geschehen (OLG Düsseldorf, Az. IV-4 RBs 29/11).


Das Blitzerfoto ist jedoch nur eines von sehr vielen Beweis­mitteln, das aufgrund von Fehler­haf­tigkeit zur Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens führen kann. Grund­sätz­liche sollten Sie daher immer Ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen lassen.

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Autozeitung: Blitzerfoto anfechten