Weitere Nachbarstaaten erleichtern Behörden den Einzug von Fahrzeugen
Vorsicht bei künftigen Reisen nach Österreich und Polen: Ab dem 1. beziehungsweise 14. März dieses Jahres können die Behörden in beiden Nachbarländern Fahrzeuge von Rasern und Alkoholsündern leichter beschlagnahmen und sogar zwangsversteigern. In Ländern wie Dänemark, Italien oder der Schweiz ist dies schon länger der Fall. In Deutschland ist der Einzug von Fahrzeugen dagegen nur in Ausnahmefällen möglich.
Österreich senkt Hürden für Beschlagnahmung
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung soll es ab März möglich sein, Fahrzeuge von Rasern bei einer extremen Geschwindigkeitsüberschreitung einzuziehen und zu versteigern. Doch wie genau wird das ablaufen?
In Österreich wird der mehrstufige Prozess der Beschlagnahmung „Verfallsverfahren“ genannt: Im Falle eines schwerwiegenden Geschwindigkeitsverstoßes (mindestens 60 km/h innerorts oder 70 km/h außerorts zu viel) wird das Auto mitsamt des Führerscheins direkt vor Ort von der Polizei eingezogen.
Anschließend entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde, ob das Fahrzeug zwangsversteigert wird. Dies ist vor allem bei Wiederholungstätern vorgesehen, erfolgt aber auch unmittelbar bei extremen Überschreitungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerorts. Zusätzlich erhalten Raser eine Geldstrafe.
Auch fremde Fahrzeuge können zeitweise sichergestellt werden
Lenkt der Raser ein fremdes Kfz, haben Polizei und Behörden künftig zudem die Möglichkeit, das Auto an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig sicherzustellen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge jedoch nicht zur Versteigerung angeboten werden.
Dies gilt auch für Kfz, die geleast oder gemietet wurden. Damit soll ein Eingreifen in die Eigentumsrechte Dritter verhindert werden. Von einer Bestrafung wird in einem solchen Fall aber keineswegs abgesehen: Der Raser erhält einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere, der ein lebenslanges Fahrverbot nach sich zieht.
Erlöse fließen in Verkehrssicherheitsfond
Die österreichische Klima- und Mobilitätsministerin, Leonore Gewessler, begründet die neuen Spielregeln mit dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer. Man wolle verhindern, dass Raser andere gefährden: „Wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen. Wer sein Auto als Waffe verwendet, dem nehmen wir die Waffe ab.“
Mit „Verfall“ ist nichts anderes als die Verwertung des Kraftfahrzeugs durch die Behörden gemeint. Rund 70 Prozent der Einnahmen sollen künftig in einen Verkehrssicherheitsfonds fließen, der Rest geht an die jeweilige Gemeinde.
Verschärfung auch in Polen geplant
Auch die polnische Regierung plant, die Hürden für die Beschlagnahmung von Fahrzeugen zu senken. Ab dem 14. März soll diese generell möglich sein, wenn der Fahrer einen Blutalkoholwert von 1,5 Promille oder mehr aufweist. Wird ein Unfall verursacht, greift die neue Regelung bereits ab 0,5 Promille. Wiederholungstätern, die innerhalb von zwei Jahren mit Trunkenheit am Steuer erwischt werden, droht ebenfalls der Verlust ihres Autos.
Deutschland: Einzug des Kfz nur in Ausnahmefällen
Auch in Deutschland sind Beschlagnahmungen möglich, allerdings nur in Ausnahmefällen. Wer etwa an einem illegalen Straßenrennen teilnimmt und erwischt wird, kann sein Kfz dauerhaft verlieren.
Nach mehreren Raserunfällen wie etwa am Berliner Ku’damm war die Rechtslage noch einmal deutlich verschärft worden. In § 315f des Strafgesetzbuches heißt es seit Oktober 2017: „Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315d Absatz 1 Nummer 2 [Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen] (…) können eingezogen werden.“ Neben dem Einzug der Tatwaffe sind auch eine Geldstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Freiheitsstrafe möglich.
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Quellen: chip.de, derstandard.at, autorevue.at