Neuer Polizeivertrag regelt grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Wer in der Schweiz gegen Verkehrsvorschriften verstößt, kann künftig auch in Deutschland dafür belangt werden – und umgekehrt. Ein neues Abkommen zwischen den Polizeibehörden beider Nachbarländer macht ab Mai die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern möglich. Damit gehört das bisher nicht unübliche Aussitzen von Schweizer Strafzetteln aus deutscher Sicht der Vergangenheit an.
Jedes fünfte Bußgeld wird nicht bezahlt
Bisher konnten die Behörden der Nachbarländer Zahlungsaufforderungen nicht effektiv durchsetzen. In welchem Ausmaß Bußgelder verjährt sind, zeigen die Daten der Bußgeldstelle Karlsruhe. Die Behörde in der Stadt nahe der französischen Grenze ist für Verkehrsverstöße auf den Autobahnen Baden-Württembergs zuständig.
Ihr zufolge wurde im Jahr 2021 von 50.949 Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen auf Autobahnen insgesamt 10.479 Fälle nicht durch Zahlung, sondern durch Verjährung, abgeschlossen. Der Südkurier vermutet, dass die Zahl der Schweizer Fälle hierunter „beträchtlich“ sein dürfte.
Auch in der Schweiz verjähren viele Verstöße, ohne dass deutsche Autofahrer dafür büßen. Eine Studie aus dem Jahr 2019 kommt für den Kanton Zürich zum Schluss, dass 87,5 Prozent der verjährten Fälle Ausländer betrafen.
Neuer Polizeivertrag mit der Schweiz
Wie das Bundesinnenministerium auf Anfrage der dpa bestätigte, soll der neue deutsch-schweizerische Polizeivertrag am 1. Mai 2024 in Kraft treten. Er regelt laut Angaben der eidgenössischen Polizei auf LinkedIn die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Terroristen, Schleusern, Geldautomatensprengern und der organisierten Kriminalität. Das Abkommen sieht auch eine Vollstreckung schweizerischer Bußgelder in Deutschland vor.
Das deutsche Bundesamt für Justiz erwartet, dass infolge der ab Mai dieses Jahres beginnenden, grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ab 2025 rund 5.000 eingehende und 6.000 ausgehende Bußgeldforderungen vollstreckt werden.
Bisher haben Verkehrssünder hierzulande wenig zu befürchten, wenn sie ein Schweizer Knöllchen nicht bezahlen - solange sie nicht wieder in die Schweiz einreisen. Tun sie es doch, drohen neben der Eintreibung der ausstehenden Forderung weitere Sanktionen wie ein Strafbefehl oder sogar eine Freiheitsstrafe.
Deutlich höhere Bußgelder für Verkehrssünder in der Schweiz
Wer trotzdem eine Autofahrt in die Eidgenossenschaft wagt, sollte wissen: Die Bußgelder in der Schweiz sind deutlich höher als hierzulande. Außerdem soll die neue Regelung gelten, wenn die verhängte Forderung 70 Euro beziehungsweise 80 Franken übersteigt.
In der Schweiz geht das schneller als man denkt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h auf der Autobahn kostet dort 180 Franken (184 Euro). In Deutschland kostet die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts rund 60 Euro.
Dennoch gilt auch nach Inkrafttreten des neuen Polizeivertrages: Strafzettel immer genau prüfen und erst bezahlen, wenn sich der Vorwurf erhärtet.
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Quellen: spiegel.de, 24auto.de, adac.de, linkedin.com