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Neuer Polizei­vertrag regelt grenz­über­schrei­tende Zusammenarbeit

Wer in der Schweiz gegen Verkehrs­vor­schriften verstößt, kann künftig auch in Deutschland dafür belangt werden – und umgekehrt. Ein neues Abkommen zwischen den Polizei­be­hörden beider Nachbar­länder macht ab Mai die grenz­über­schrei­tende Vollstre­ckung von Bußgeldern möglich. Damit gehört das bisher nicht unübliche Aussitzen von Schweizer Straf­zetteln aus deutscher Sicht der Vergan­genheit an.

Die Schweiz kann deutsche Verkehrssünder künftig einfacher zur Kasse bitten
Tobias Arhelger / shutterstock.com

Jedes fünfte Bußgeld wird nicht bezahlt

Bisher konnten die Behörden der Nachbar­länder Zahlungs­auf­for­de­rungen nicht effektiv durch­setzen. In welchem Ausmaß Bußgelder verjährt sind, zeigen die Daten der Bußgeld­stelle Karlsruhe. Die Behörde in der Stadt nahe der franzö­si­schen Grenze ist für Verkehrs­ver­stöße auf den Autobahnen Baden-Württembergs zuständig.

Ihr zufolge wurde im Jahr 2021 von 50.949 Bußgeld­ver­fahren wegen Verkehrs­ver­stößen auf Autobahnen insgesamt 10.479 Fälle nicht durch Zahlung, sondern durch Verjährung, abgeschlossen. Der Südkurier vermutet, dass die Zahl der Schweizer Fälle hierunter „beträchtlich“ sein dürfte.

Auch in der Schweiz verjähren viele Verstöße, ohne dass deutsche Autofahrer dafür büßen. Eine Studie aus dem Jahr 2019 kommt für den Kanton Zürich zum Schluss, dass 87,5 Prozent der verjährten Fälle Ausländer betrafen.

Neuer Polizei­vertrag mit der Schweiz

Wie das Bundes­in­nen­mi­nis­terium auf Anfrage der dpa bestä­tigte, soll der neue deutsch-schweizerische Polizei­vertrag am 1. Mai 2024 in Kraft treten. Er regelt laut Angaben der eidge­nös­si­schen Polizei auf LinkedIn die Zusam­men­arbeit bei der Bekämpfung von Terro­risten, Schleusern, Geldau­to­ma­ten­sprengern und der organi­sierten Krimi­na­lität. Das Abkommen sieht auch eine Vollstre­ckung schwei­ze­ri­scher Bußgelder in Deutschland vor.

Das deutsche Bundesamt für Justiz erwartet, dass infolge der ab Mai dieses Jahres begin­nenden, grenz­über­schrei­tenden Zusam­men­arbeit ab 2025 rund 5.000 einge­hende und 6.000 ausge­hende Bußgeld­for­de­rungen vollstreckt werden.

Bisher haben Verkehrs­sünder hierzu­lande wenig zu befürchten, wenn sie ein Schweizer Knöllchen nicht bezahlen - solange sie nicht wieder in die Schweiz einreisen. Tun sie es doch, drohen neben der Eintreibung der ausste­henden Forderung weitere Sanktionen wie ein Straf­befehl oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Deutlich höhere Bußgelder für Verkehrs­sünder in der Schweiz

Wer trotzdem eine Autofahrt in die Eidge­nos­sen­schaft wagt, sollte wissen: Die Bußgelder in der Schweiz sind deutlich höher als hierzu­lande. Außerdem soll die neue Regelung gelten, wenn die verhängte Forderung 70 Euro bezie­hungs­weise 80 Franken übersteigt.

In der Schweiz geht das schneller als man denkt: Eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 20 km/h auf der Autobahn kostet dort 180 Franken (184 Euro). In Deutschland kostet die gleiche Geschwin­dig­keits­über­schreitung außerorts rund 60 Euro.

Dennoch gilt auch nach Inkraft­treten des neuen Polizei­ver­trages: Straf­zettel immer genau prüfen und erst bezahlen, wenn sich der Vorwurf erhärtet.

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Quellen: spiegel.de, 24auto.de, adac.de, linkedin.com