Bußgeldbescheid: Das können Sie tun
Am Montag wurden viele Verkehrsteilnehmer auf der B58 in Drensteinfurt geblitzt. Der Grund dafür war aber nicht ihre erhöhte Geschwindigkeit. Der Blitzer war nur mal wieder defekt.
Das ist das zweite Mal in einer kurzen Zeitspanne, in der der Blitzer auf B58 einen technischen Defekt aufweist. Der Blitzer blitzte dauerhaft ohne Anlass. Techniker haben den Blitzer bereits repariert. Wie der Umgang mit den Bußgeldbescheiden sein wird, ist unklar.
Bußgeldvorwürfe immer überprüfen lassen
Beim Blitzer oder im anschließenden Bußgeldverfahren kann so einiges schiefgehen. Oft kommt es zu falschen Messergebnissen oder nicht ausreichend belegten Vorwürfen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte diesen also besser prüfen lassen. Das geht zum Beispiel mit den Partneranwälten von Geblitzt.de. Im besten Fall können Sie das Inkrafttreten solcher Bescheide verhindern.
In Bußgeldverfahren kann es zahlreiche Fehlerquellen geben. Dazu gehören beispielsweise falsch positionierte beziehungsweise nicht ordnungsmäßig geeichte Blitzer, ungeschultes Messpersonal, Versäumnisse bei der Beweisaufnahme oder auch ein falsches Aktenzeichen.
Wer seinen Bußgeldvorwurf prüfen lassen möchte, sollte das schnell tun. Denn wichtig ist die Einhaltung der Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss der Betroffene oder der Anwalt den Einspruch an die zuständige Behörde senden. Die Frist beginnt bei normaler Zustellung drei Tage nach dem Datum, das auf dem Dokument steht. Verschickt die Behörde den Brief per Einschreiben, beginnt die Frist mit dem Annahmetag.
Geblitzt.de ermöglicht Ihnen die Prüfung verschiedener Vorwürfe. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Abstand, Überhol-, Halte- oder Parkverstoß handelt. Zudem überprüfen die Partneranwälte auch Fälle, in denen Betroffenen ein Rotlicht- oder Handyverstoß vorgeworfen wird.
Bei Bußgeldbescheiden hilft Geblitzt.de schnell, online & unkompliziert
Nach Erlass eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids sollten Sie also nicht zögern, sondern die Unterlagen umgehend bei Geblitzt.de einreichen. Zusätzliche Kosten und zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereitstellung einer technischen Infrastruktur und Prozesskostenfinanzierung – ermöglicht den Partneranwälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Alle durch die anwaltliche Prüfung anfallenden Kosten (Anwaltskosten, Verfahrenskosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozessfinanzierung oder Ihre Rechtsschutzversicherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeldverfahrens wird Ihr Fall durch unsere Partnerkanzleien nach Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung oder Finanzierungszusage durch uns – inklusive Übernahme eventueller Gerichtskosten – weiter vertreten.
Quelle: wa.de