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Bußgeld­be­scheid: Das können Sie tun

Am Montag wurden viele Verkehrs­teil­nehmer auf der B58 in Drensteinfurt geblitzt. Der Grund dafür war aber nicht ihre erhöhte Geschwin­digkeit. Der Blitzer war nur mal wieder defekt.

bild blitzer an der b58 wiederholt defekt 1

Das ist das zweite Mal in einer kurzen Zeitspanne, in der der Blitzer auf B58 einen techni­schen Defekt aufweist. Der Blitzer blitzte dauerhaft ohne Anlass. Techniker haben den Blitzer bereits repariert. Wie der Umgang mit den Bußgeld­be­scheiden sein wird, ist unklar.

Bußgeld­vor­würfe immer überprüfen lassen

Beim Blitzer oder im anschlie­ßenden Bußgeld­ver­fahren kann so einiges schief­gehen. Oft kommt es zu falschen Messergeb­nissen oder nicht ausrei­chend belegten Vorwürfen. Wer einen Bußgeld­be­scheid erhalten hat, sollte diesen also besser prüfen lassen. Das geht zum Beispiel mit den Partner­an­wälten von Geblitzt.de. Im besten Fall können Sie das Inkraft­treten solcher Bescheide verhindern.

In Bußgeld­ver­fahren kann es zahlreiche Fehler­quellen geben. Dazu gehören beispiels­weise falsch positio­nierte bezie­hungs­weise nicht ordnungs­mäßig geeichte Blitzer, ungeschultes Messper­sonal, Versäum­nisse bei der Beweis­auf­nahme oder auch ein falsches Aktenzeichen.

Wer seinen Bußgeld­vorwurf prüfen lassen möchte, sollte das schnell tun. Denn wichtig ist die Einhaltung der Frist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit muss der Betroffene oder der Anwalt den Einspruch an die zuständige Behörde senden. Die Frist beginnt bei normaler Zustellung drei Tage nach dem Datum, das auf dem Dokument steht. Verschickt die Behörde den Brief per Einschreiben, beginnt die Frist mit dem Annahmetag.

Geblitzt.de ermög­licht Ihnen die Prüfung verschie­dener Vorwürfe. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Geschwin­dig­keits­über­schreitung, ein Abstand, Überhol-, Halte- oder Parkverstoß handelt. Zudem überprüfen die Partner­an­wälte auch Fälle, in denen Betrof­fenen ein Rotlicht- oder Handy­verstoß vorge­worfen wird.

Bei Bußgeld­be­scheiden hilft Geblitzt.de schnell, online & unkompliziert

Nach Erlass eines Anhörungs­bogens oder Bußgeld­be­scheids sollten Sie also nicht zögern, sondern die Unter­lagen umgehend bei Geblitzt.de einreichen. Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

Alle durch die anwalt­liche Prüfung anfal­lenden Kosten (Anwalts­kosten, Verfah­rens­kosten) werden entweder durch uns im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung oder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung übernommen. Bestehen Aussichten auf Einstellung des Bußgeld­ver­fahrens wird Ihr Fall durch unsere Partner­kanz­leien nach Deckungs­zusage der Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Finan­zie­rungs­zusage durch uns – inklusive Übernahme eventu­eller Gerichts­kosten – weiter vertreten.

Quelle: wa.de