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Die Beschä­digung eines Messgeräts kann teuer werden

Kaum ein Thema im Straßen­verkehr erhitzt die Gemüter so sehr, wie das Ahnden von Geschwin­dig­keits­ver­stößen. Das Blitzen und die kostspie­ligen Folgen haben schon so manchen Autofahrer auf die Palme gebracht. Immer wieder mal werden daher Messgeräte demoliert. Doch wer dabei erwischt wird, bekommt die volle Härte des Rechts­staats zu spüren.

Aus Wut einen Blitzer demolieren? Hier kennt der Gesetzgeber keinen Spaß

Hohe krimi­nelle Energie

In Sachen Blitzer-Beschä­digung zeigen sich die Täter äußerst kreativ. Manche treten oder reißen die Messan­lagen einfach um, andere nehmen einen Baseball­schläger zur Hand. In Rheinland-Pfalz pflanzten Unbekannte eine zwei Meter hohe Fichte, um die Messungen zu blockieren. Der Baum wurde in der Folge fachmän­nisch entfernt.

Sogar brennende Blitzer hat es schon gegeben. Und in Salzgitter wurde kürzlich ein Messgerät in die Luft gesprengt. Ganz zu schweigen, von der Gefahr dieser Aktion, beläuft sich der Sachschaden auf rund 80.000 Euro.

Vanda­lismus wird hart bestraft

Die Polizei hat die Ermitt­lungen bereits aufge­nommen. Den Verur­sacher kann laut § 316b Absatz 3 des Straf­ge­setz­buchs (StGB) eine empfind­liche Strafe ereilen. Denn wer den öffent­lichen Betrieb „dadurch verhindert oder stört, dass er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Auch geringe Vergehen an Radar­fallen bleiben nicht folgenlos. Wird dabei der Tatbe­stand der Sachbe­schä­digung erfüllt, wie beim Abkleben oder Besprühen von Blitzern mit Farbe, drohen ebenfalls eine Geldstrafe und bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Verbrechen lohnt sich nicht

Häufig wollen die Täter, direkt nachdem sie geblitzt wurden, mit der Zerstörung des Messgeräts verhindern, dass ein Bußgeld­be­scheid folgt. Doch viele moderne Geschwin­dig­keits­mess­an­lagen verfügen über eine Technik, die Blitzer­fotos per Funk direkt auf den Polizei­com­puter überträgt. Demzu­folge können sich die Beamten gleich ein Bild davon machen, welcher Fahrer für die Sachbe­schä­digung verant­wortlich sein könnte.

Wer statt­dessen die Ruhe bewahrt und die Bußgeld­vor­würfe von einem Anwalt für Verkehrs­recht prüfen lässt, kommt in der Regel glimpf­licher davon – auch, weil viele Messungen juris­tisch angreifbar sind.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: fr.de