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Anmel­de­zahlen bei Geblitzt.de steigen konstant

bild blitzermarathon 2016 abschreckungs effekt weiterhin zweifelhaft 01

Berlin, 13. April 2016 - Am 21. April 2016 findet zwischen 6 und 22 Uhr der erste diesjährige Blitzer­ma­rathon statt. In diesem Zeitraum ist die Polizei in vielen Bundes­ländern und auch zwanzig europäi­schen Ländern auf Temposünder-Jagd. Jan Ginhold ist Geschäfts­führer des Portals Geblitzt.de und sieht den nachhal­tigen Effekt der Aktion kritisch. “Unsere Auswer­tungen der drei voran­ge­gan­genen bundes­weiten Aktionen zeigen, dass das stark umworbene Event keine signi­fi­kante Auswirkung hat.” Eine ähnliche Einschätzung traf auch Nieder­sachsens Innen­mi­nister Boris Pistorius. Der Weser-Kurier zitierte: “Fakt ist: Der 24-Stunden-Blitzmarathon bindet Polizei­kräfte - teils sogar zweimal jährlich. Die Frage ist also: Recht­fertigt das Ergebnis diesen Aufwand, oder müssen wir etwas anderes machen.”

Den länder­über­grei­fenden Einsatz für mehr Sicherheit im Straßen­verkehr hält Ginhold für richtig: “Verant­wor­tungs­volles Fahren darf schließlich an Länder­grenzen nicht haltmachen.” In jedem Fall muss aber die Recht­mä­ßigkeit der Bußgeld­be­scheide gewähr­leistet bleiben. Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall.

Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen. Das daraus resul­tie­rende finan­zielle Risiko ist den meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor drei Jahren Geblitzt.de ins Leben. Seither konnte das Portal bereits über 38.000 Anmel­dungen verzeichnen und ist damit Deutsch­lands größtes Portal zur Überprüfung von Bußgeld­ver­fahren. Knapp 98.500 Personen bekunden auf Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finan­zierten Rechts­dienst­leistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeld­ver­fahren durch Fachan­wälte sowie deren Verfah­rens­be­gleitung für nicht versi­cherte Betroffene wird hier ebenfalls übernommen.

Oft genug konnten auf diese Weise unrecht­mäßige Bußgelder, Punkte oder ein existenz-bedrohendes Fahrverbot abgewendet werden. “Notorische Raser profi­tieren von unserem Angebot übrigens nicht - bei eindeu­tigem Fehlver­halten hilft unsere Dienst­leistung nicht”, stellt Ginhold klar.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen ihre Bußgeld­ver­fahren prüfen zu lassen und diese vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands- und Mobiltelefon-Verstöße.

Geblitzt.de arbeitet hierfür mit Partner­kanz­leien zusammen, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen, mit Hilfe einer Legal Tech Anwendung, bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen ein. Anschließend überprüfen die Fachan­wälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung zu erwirken.

Die Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen oder eventuelle Sanktionen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister, hinnehmen. Sollten die Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit.

Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt Geblitzt.de alle entstan­denen Kosten im Rahmen der Prozess-Finanzierung. Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt entweder eine Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de anfal­lende Kosten im Rahmen einer Prozess-Finanzierung.

Die gesamte Service­leistung von Geblitzt.de ist für die Betroffenen