Schluss mit unerlaubtem Innenstadt-Verkehr dank neuartiger Blitzer
Weil sich Autofahrer in Göttingen partout nicht an das Fahrverbot in der Fußgängerzone halten wollen, hat das Stadtverwaltung reagiert. Sogenannte Innenstadtblitzer sollen nicht erwünschte Pkw und Motorräder davon abhalten, in die Verbotszone einzufahren. Das Ziel: Die Sicherheit und Aufenthaltsqualität der Passanten zu gewährleisten. Wie das innovative Messgerät funktioniert und welche Strafen bei Verstößen drohen, erfahren Sie hier.
Anschaffungskosten in Millionenhöhe durch Bußgelder kompensieren
Momentan befindet sich das Modellprojekt zur „Vermeidung unerlaubter Einfahrten in die Fußgängerzone“ in einer Testphase. Die offizielle Inbetriebnahme der City-Blitzer ist für den Herbst 2025 angedacht. Geplant ist dann die Installation von zwölf Blitzanlagen, die an den Zufahrtsstraßen der Fußgängerzone positioniert werden sollen.
Stolze 2,6 Millionen Euro muss die Stadt Göttingen dafür in die Hand nehmen. Die kurz angedachte Idee von ausfahrbaren Pollern als Alternative scheitere daran, dass deren Anschaffung noch teurer gewesen wäre und sie zudem als fehleranfällig gelten. Da jedoch auch für die Blitzer weder Bund noch Land finanzielle Unterstützung signalisiert hatten, hofft man, die Kosten durch entsprechende Bußgelder wieder auszugleichen. Ein Verstoß soll mit 50 Euro plus Verwaltungsgebühr sanktioniert werden.
Wie der Einfahrtsblitzer funktioniert
Zunächst erhalten Anwohner, Stadtbusse, Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste eine Berechtigungskarte, die es ihnen erlaubt, die Fußgängerzone nach wie vor zu befahren. Gleiches gilt unter Einschränkungen für Handwerksbetriebe. In die Karte, die im Bereich der Windschutzscheibe angebracht werden muss, ist ein Funk-Chip eingebaut.
Das Funksignal wird von der Antenne des neuen Blitzer-Modells erfasst, sodass bei berechtigten Verkehrsteilnehmern kein Blitz ausgelöst wird. Fahrer, die ohne Chipkarte in die besagte Zone einfahren, müssen hingegen damit rechnen, geblitzt zu werden. In der Folge wird – wie bei einer Geschwindigkeitsmessanlage – ein Foto geschossen und ein Bußgeldbescheid auf den Weg gebracht. Davon ausgenommen ist die Zeit zwischen 5 und 11 Uhr, um den Lieferverkehr nicht einzuschränken.
Ein Projekt mit Vorbildcharakter?
Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt (SPD) glaubt, dass man die Idee der City-Blitzer auch auf andere Städte übertragen kann. Schließlich wäre das Ziel, „die Innenstadt autoarmer und damit attraktiver zu machen.“ Dabei müsse man bedenken, dass eine Stadtverwaltung grundsätzlich nur den ruhenden Verkehr kontrollieren dürfe, während der fließende Verkehr der Polizei vorbehalten sei.
Für das Land Niedersachsen habe man sich laut Broistedt daher eine bundesweit einmalige Sondergenehmigung für den Einsatz der Blitzer eingeholt. Diese gilt ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zunächst einmal für fünf Jahre. Voraussetzung für die Auflage war aber die Sicherstellung der Datenschutzkonformität. Eine diesbezügliche Lösung, die eben nicht auf die Kennzeichenerfassung aller Fahrzeuge setzt, hat die Zusammenarbeit des Fachdienstes Digitale Stadt mit der Firma Vitronic aus Wiesbaden herbeigeführt.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quelle: hna.de