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Schluss mit unerlaubtem Innenstadt-Verkehr dank neuar­tiger Blitzer

Weil sich Autofahrer in Göttingen partout nicht an das Fahrverbot in der Fußgän­gerzone halten wollen, hat das Stadt­ver­waltung reagiert. Sogenannte Innen­stadt­blitzer sollen nicht erwünschte Pkw und Motor­räder davon abhalten, in die Verbotszone einzu­fahren. Das Ziel: Die Sicherheit und Aufent­halts­qua­lität der Passanten zu gewähr­leisten. Wie das innovative Messgerät funktio­niert und welche Strafen bei Verstößen drohen, erfahren Sie hier.

Bußgeld-Novum im Straßenverkehr: Göttingen bringt bundesweit ersten Einfahrtsblitzer an den Start
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Anschaf­fungs­kosten in Millio­nenhöhe durch Bußgelder kompensieren

Momentan befindet sich das Modell­projekt zur „Vermeidung unerlaubter Einfahrten in die Fußgän­gerzone“ in einer Testphase. Die offizielle Inbetrieb­nahme der City-Blitzer ist für den Herbst 2025 angedacht. Geplant ist dann die Instal­lation von zwölf Blitz­an­lagen, die an den Zufahrts­straßen der Fußgän­gerzone positio­niert werden sollen.

Stolze 2,6 Millionen Euro muss die Stadt Göttingen dafür in die Hand nehmen. Die kurz angedachte Idee von ausfahr­baren Pollern als Alter­native scheitere daran, dass deren Anschaffung noch teurer gewesen wäre und sie zudem als fehler­an­fällig gelten. Da jedoch auch für die Blitzer weder Bund noch Land finan­zielle Unter­stützung signa­li­siert hatten, hofft man, die Kosten durch entspre­chende Bußgelder wieder auszu­gleichen. Ein Verstoß soll mit 50 Euro plus Verwal­tungs­gebühr sanktio­niert werden.

Wie der Einfahrts­blitzer funktioniert

Zunächst erhalten Anwohner, Stadt­busse, Polizei, Feuerwehr und Rettungs­dienste eine Berech­ti­gungs­karte, die es ihnen erlaubt, die Fußgän­gerzone nach wie vor zu befahren. Gleiches gilt unter Einschrän­kungen für Handwerks­be­triebe. In die Karte, die im Bereich der Windschutz­scheibe angebracht werden muss, ist ein Funk-Chip eingebaut.

Das Funksignal wird von der Antenne des neuen Blitzer-Modells erfasst, sodass bei berech­tigten Verkehrs­teil­nehmern kein Blitz ausgelöst wird. Fahrer, die ohne Chipkarte in die besagte Zone einfahren, müssen hingegen damit rechnen, geblitzt zu werden. In der Folge wird – wie bei einer Geschwin­dig­keits­mess­anlage – ein Foto geschossen und ein Bußgeld­be­scheid auf den Weg gebracht. Davon ausge­nommen ist die Zeit zwischen 5 und 11 Uhr, um den Liefer­verkehr nicht einzuschränken.

Ein Projekt mit Vorbildcharakter?

Göttingens Oberbür­ger­meis­terin Petra Broistedt (SPD) glaubt, dass man die Idee der City-Blitzer auch auf andere Städte übertragen kann. Schließlich wäre das Ziel, „die Innen­stadt autoarmer und damit attrak­tiver zu machen.“ Dabei müsse man bedenken, dass eine Stadt­ver­waltung grund­sätzlich nur den ruhenden Verkehr kontrol­lieren dürfe, während der fließende Verkehr der Polizei vorbe­halten sei.

Für das Land Nieder­sachsen habe man sich laut Broistedt daher eine bundesweit einmalige Sonder­ge­neh­migung für den Einsatz der Blitzer eingeholt. Diese gilt ab dem Zeitpunkt der Inbetrieb­nahme zunächst einmal für fünf Jahre. Voraus­setzung für die Auflage war aber die Sicher­stellung der Daten­schutz­kon­for­mität. Eine diesbe­züg­liche Lösung, die eben nicht auf die Kennzei­chen­er­fassung aller Fahrzeuge setzt, hat die Zusam­men­arbeit des Fachdienstes Digitale Stadt mit der Firma Vitronic aus Wiesbaden herbeigeführt.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Quelle: hna.de