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Geschwin­dig­keits­sticker am Armaturenbrett

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Wer Winter­reifen aufge­zogen hat, kommt um eine Sache nicht herum: die Ausein­an­der­setzung mit dem Geschwin­dig­keits­sticker. Auch wenn es für viele wie ein Angriff auf die Persön­lich­keits­rechte wirkt, möchte der Gesetz­geber, dass unter bestimmten Umständen ein Sticker am Armatu­ren­brett angebracht ist. Unter welchen Bedin­gungen der Geschwin­dig­keits­auf­kleber im Auto notwendig ist, erörtert die Coduka GmbH. Der Prozess­fi­nan­zierer hilft Verkehrs­teil­nehmern über seinen Online-Service www.geblitzt.de, wenn Sie einen Anhörungs­bogen oder Bußgeld­be­scheid erhalten haben.

Pflicht für Autofahrer?

Wer seinen fahrbaren Untersatz von der Werkstatt mit Winter­reifen ausstatten lässt, ist vielleicht von dem auffal­lenden Aufkleber, der danach im Innenraum des Fahrzeuges prangt, irritiert. Dieser kann sich mit der Aufschrift "190", "210" oder "240" direkt auf dem Lenkrad oder am Armatu­ren­brett befinden - je nach Vorliebe der Werkstatt. Der Aufkleber muss im Fahrzeug vorhanden sein, wenn die zugelassene Maximal­ge­schwin­digkeit der Winter­reifen unter der im Fahrzeug­schein einge­tra­genen Geschwin­digkeit liegt. Konkret heißt das: Wenn die Höchst­ge­schwin­digkeit eines Autos mit 210 km/ aufge­führt ist und die Maximal­ge­schwin­digkeit der montierten Reifen liegt bei 190 km/h, ist der Aufkleber im Sichtfeld des Fahrzeug­führers gemäß § 36 Abs. 4 und Abs. 5 StVZO erfor­derlich. Folglich darf man mit den Reifen auch nur höchstens Tempo 190 fahren. Andern­falls droht ein Bußgeld von 20 Euro. Die Aufkleber gibt es im Reifen­handel und bei Autoteile-Discountern. Wer schneller fahren möchte, benötigt andere Winterreifen.

M+S Kennzeichnung ist nicht mehr am Winter­reifen ausreichend

Wann der Winter­ein­bruch kommt, weiß keiner genau. Aber spätestens, wenn Glatteis, Schnee­glätte oder -Matsch sowie Reifglätte eintreten, muss das eigene Fahrzeug mit Winter­reifen nach der Richt­linie 92/23/EWG ausge­rüstet werden. Aber das ist noch nicht alles. Reifen, die nach dem 31.12.17 herge­stellt wurden, müssen das Alpine-Symbol, auch Schnee­flo­cken­symbol genannt, aufweisen. Nicht mehr genügend ist die M+S Kennzeichnung. Aller­dings haben ältere Reifen eine Übergangs­frist bis zum 30. September 2024. Ein weiterer Faktor ist die Profil­tiefe. Vorge­schrieben ist eine Profil­tiefe von mindestens 1,6 Milli­metern. Dennoch empfiehlt der ADAC eine Profil­tiefe von 4 Milli­metern. Sollte die Mindest­pro­fil­tiefe nicht einge­halten werden, droht ein Bußgeld von Minimum 60 Euro.

Die Regelungen für Motor­räder, LKW und Anhänger

Die Winter­rei­fen­pflicht für Motor­räder, LKW und Anhänger ist noch einmal extra geregelt. Daher unter­liegen Motor­räder seit 2017 nicht mehr der Winter­rei­fen­pflicht. Auch für Anhänger besteht keine Pflicht für Winter­reifen. LKW über 3,5 Tonnen benötigen bisher ausschließlich Winter­reifen für die Antriebs­achse. Aber Achtung: Ab 2020 müssen auch Winter­reifen auf die Lenkachse gezogen werden.

Profes­sio­nelle Bußgeld-Hilfe von Geblitzt.de

Bei Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Überhol-, Halte-, Park-, Abstands- und Handy­ver­stößen arbeitet Geblitzt.de für die Überprüfung der Vorwürfe eng mit drei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind, zusammen. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte der Partner­kanz­leien ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.