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Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfer: Diese Bußgeld­vor­würfe sind anfechtbar

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Berlin, 12. Dezember 2018 - Zu Unrecht geblitzt? Messan­lagen vom Typ “ES 3.0” sollen ungenaue Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier nehmen. Laut “AutoBild” wurden bereits Verfahren einge­stellt und Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeld­be­scheid an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das markt­füh­rende Legal Tech Unter­nehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de prüfen. Die Kosten werden übernommen.

An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind hierzu­lande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrs­teil­nehmer invol­viert sein. Und wie genau stellt sich die Proble­matik dar? Um korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in kurzen Inter­vallen immer wieder an- und ausgeschaltet.

Als Geschäfts­führer der Coduka weiß Jan Ginhold: “Gerade in der dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele Fahrer aus Sicher­heits­gründen die Tagfahrlicht-LEDs einge­schaltet haben. Werden Sie dabei von einem “ES 3.0” geblitzt, können die ermit­telten Daten durchaus Grundlage für eine erfolg­reiche Anfechtung der Vorwürfe sein.”

Auch wenn der Hersteller die Proble­matik von sich weist, steht die Einsatz­taug­lichkeit des “ES 3.0” auf dem Prüfstand. Als der Blitzer 2006 zugelassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serien­fahr­zeuge mit gepulstem LED-Licht. “Hier müssen die Gerichte im Einzelfall prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote rechtens sind”, so Ginhold weiter.

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Verkehrs­rechts­an­wälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Die Kosten der Prüfung werden entweder durch eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung oder wenn diese fehlt, im Zuge einer Prozess­fi­nan­zierung durch die Coduka übernommen. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.