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Autofahrer tappen nahe Frankfurt am Main reihen­weise in die Fahrstreifenfalle

„Rotes X sagt mir niX!“, lautet ein gängiger Spruch der Autobahn­po­lizei. Und tatsächlich scheinen viele das elektro­nische Verkehrs­zeichen mit den gekreuzten Schräg­balken nur als Hinweis zu verstehen. Dass mit dem roten X aber auch ein Fahrstrei­fen­verbot einhergeht, zeigte sich vergangene Woche auf der A3 nahe Frankfurt. Dort blitzte die Polizei in etwas mehr als einer Stunde über eintausend Fahrzeuge, weil sie eine solche Fahrstrei­fen­sperrung missachtet haben sollen.

Das verflixte rote X: 1.325 Fahrzeuge in 72 Minuten geblitzt
Andre Muller / shutterstock.com

Verkehrs­fluss regulieren, Personen schützen

Das rote X ist ein Verkehrs­zeichen, das an sogenannten Verkehrs­be­ein­flus­sungs­an­lagen (VBA) wie Schil­der­brücken zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich um technische Einrich­tungen, mit denen der Verkehrs­fluss über Anzei­ge­tafeln mit Licht­zeichen auf einem oder mehreren Abschnitten einer stark frequen­tierten Autobahn geregelt oder eine Gefah­ren­stelle samt Einsatz­kräften abgesi­chert werden kann.

Sie basieren auf dem Grund­ge­danken des Verkehrs­ma­nage­ments, dass der Verkehr effek­tiver fließt und sicherer ist, wenn er mit besserer Übersicht gesteuert wird. Zudem dienen sie dem Schutz von Unfall­be­tei­ligten und Rettungs­kräften. Auch Arbeiter von Tages­bau­stellen, wie in dem vorlie­genden Fall auf der A3, sollen durch das rote X geschützt werden.

Gekreuzter Schräg­balken zeigt Fahrstrei­fen­verbot an

Das elektro­nische Verkehrs­zeichen wird zudem auch als gekreuzter Schräg­balken bezeichnet. Es handelt sich dabei laut Straßen­ver­kehrs­ordnung (Paragraf 37) um ein Dauer­licht­zeichen, bei dem, anders als beim Wechsel­licht­zeichen wie bei einer Ampel, nicht auf eine Farbän­derung gewartet werden muss und das unmit­telbar gilt.

In der Regel wird die Sperrung des Fahrstreifens vorher durch gelbe Pfeile angekündigt. Sobald aber das rote X erscheint, müssen Autofahrer spätestens die Spur wechseln. Daher ist es ratsam, zeitnah mit dem Einfädeln mittels Reißver­schluss­ver­fahren zu beginnen.

Ein Fakt, der offenbar vielen Fahrzeug­führern auf der A3 nicht klar war. Innerhalb von etwas mehr als einer Stunde will die Polizei mehr als tausend Verstöße gegen dieses Fahrstrei­fen­be­nut­zungs­verbot auf der hessi­schen Autobahn festge­stellt haben.

Welche Strafen drohen, wenn ich das rote X missachte?

Für das Missachten der Fahrstrei­fen­sperrung müssen die Betrof­fenen tief in die Tasche greifen. Grund­sätzlich droht den 1.325 in Hessen erwischten Autofahrern ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.

Werden durch die Missachtung des Zeichens Personen gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, zwei Punkte im Verkehrs­eig­nungs­re­gister und einen Monat Fahrverbot. Bei einem Unfall kann sich das Bußgeld noch erhöhen.

Welche Strafen drohen, wenn ich zusätzlich zu schnell gefahren bin?

Kompli­zierter wird es, wenn zu dem Vorwurf des wider­recht­lichen Befahrens noch eine Tempo­über­schreitung hinzu kommt. Welches Limit auf einem gesperrten Fahrstreifen tatsächlich gilt, zeigt eine Entscheidung des Oberlan­des­ge­richts (OLG) Celle vom November 2019 (Az.: 1 Ss (OWi) 11/19).

Hier wurde dem klagenden Autofahrer, der auf der linken von drei Autobahn­spuren mit 123 km/h unterwegs war, sowohl das unter­sagte Befahren des gesperrten Streifens als auch ein Geschwin­dig­keits­verstoß vorge­worfen. Der Kläger argumen­tierte, dass dort wegen des gekreuzten Schräg­balkens aber gar kein Tempo­limit gelte.

Das Argument in Bezug auf dem Tempo­verstoß bekräf­tigte das OLG Celle, hielt aber in seinem Urteil die in der Vorin­stanz vom Amtsge­richt Bückeburg (504 Js 9313/18) verhängte, erhöhte Geldbuße von 485 Euro inklusive zweimo­na­tigem Fahrverbot für dennoch gerechtfertigt.

Die Begründung: Es habe sich wegen der durch das rote X angezeigten Fahrstrei­fen­sperrung um eine besonders gefähr­liche Situation gehandelt, da sich noch Arbeiter auf der Baustelle hätten befinden können. Diesem Umstand hätte der klagende Fahrer wegen der überhöhten Geschwin­digkeit nicht Rechnung getragen.

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Quellen: fr.de, efahrer.chip.de, dejure.org