Autofahrer tappen nahe Frankfurt am Main reihenweise in die Fahrstreifenfalle
„Rotes X sagt mir niX!“, lautet ein gängiger Spruch der Autobahnpolizei. Und tatsächlich scheinen viele das elektronische Verkehrszeichen mit den gekreuzten Schrägbalken nur als Hinweis zu verstehen. Dass mit dem roten X aber auch ein Fahrstreifenverbot einhergeht, zeigte sich vergangene Woche auf der A3 nahe Frankfurt. Dort blitzte die Polizei in etwas mehr als einer Stunde über eintausend Fahrzeuge, weil sie eine solche Fahrstreifensperrung missachtet haben sollen.
Verkehrsfluss regulieren, Personen schützen
Das rote X ist ein Verkehrszeichen, das an sogenannten Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VBA) wie Schilderbrücken zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich um technische Einrichtungen, mit denen der Verkehrsfluss über Anzeigetafeln mit Lichtzeichen auf einem oder mehreren Abschnitten einer stark frequentierten Autobahn geregelt oder eine Gefahrenstelle samt Einsatzkräften abgesichert werden kann.
Sie basieren auf dem Grundgedanken des Verkehrsmanagements, dass der Verkehr effektiver fließt und sicherer ist, wenn er mit besserer Übersicht gesteuert wird. Zudem dienen sie dem Schutz von Unfallbeteiligten und Rettungskräften. Auch Arbeiter von Tagesbaustellen, wie in dem vorliegenden Fall auf der A3, sollen durch das rote X geschützt werden.
Gekreuzter Schrägbalken zeigt Fahrstreifenverbot an
Das elektronische Verkehrszeichen wird zudem auch als gekreuzter Schrägbalken bezeichnet. Es handelt sich dabei laut Straßenverkehrsordnung (Paragraf 37) um ein Dauerlichtzeichen, bei dem, anders als beim Wechsellichtzeichen wie bei einer Ampel, nicht auf eine Farbänderung gewartet werden muss und das unmittelbar gilt.
In der Regel wird die Sperrung des Fahrstreifens vorher durch gelbe Pfeile angekündigt. Sobald aber das rote X erscheint, müssen Autofahrer spätestens die Spur wechseln. Daher ist es ratsam, zeitnah mit dem Einfädeln mittels Reißverschlussverfahren zu beginnen.
Ein Fakt, der offenbar vielen Fahrzeugführern auf der A3 nicht klar war. Innerhalb von etwas mehr als einer Stunde will die Polizei mehr als tausend Verstöße gegen dieses Fahrstreifenbenutzungsverbot auf der hessischen Autobahn festgestellt haben.
Welche Strafen drohen, wenn ich das rote X missachte?
Für das Missachten der Fahrstreifensperrung müssen die Betroffenen tief in die Tasche greifen. Grundsätzlich droht den 1.325 in Hessen erwischten Autofahrern ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Werden durch die Missachtung des Zeichens Personen gefährdet, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro, zwei Punkte im Verkehrseignungsregister und einen Monat Fahrverbot. Bei einem Unfall kann sich das Bußgeld noch erhöhen.
Welche Strafen drohen, wenn ich zusätzlich zu schnell gefahren bin?
Komplizierter wird es, wenn zu dem Vorwurf des widerrechtlichen Befahrens noch eine Tempoüberschreitung hinzu kommt. Welches Limit auf einem gesperrten Fahrstreifen tatsächlich gilt, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle vom November 2019 (Az.: 1 Ss (OWi) 11/19).
Hier wurde dem klagenden Autofahrer, der auf der linken von drei Autobahnspuren mit 123 km/h unterwegs war, sowohl das untersagte Befahren des gesperrten Streifens als auch ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Der Kläger argumentierte, dass dort wegen des gekreuzten Schrägbalkens aber gar kein Tempolimit gelte.
Das Argument in Bezug auf dem Tempoverstoß bekräftigte das OLG Celle, hielt aber in seinem Urteil die in der Vorinstanz vom Amtsgericht Bückeburg (504 Js 9313/18) verhängte, erhöhte Geldbuße von 485 Euro inklusive zweimonatigem Fahrverbot für dennoch gerechtfertigt.
Die Begründung: Es habe sich wegen der durch das rote X angezeigten Fahrstreifensperrung um eine besonders gefährliche Situation gehandelt, da sich noch Arbeiter auf der Baustelle hätten befinden können. Diesem Umstand hätte der klagende Fahrer wegen der überhöhten Geschwindigkeit nicht Rechnung getragen.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
Quellen: fr.de, efahrer.chip.de, dejure.org