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Neuer Bußgeld­ka­talog

Die Änderungen der Bußgeld­ka­talog-Verordnung sollen am 19. Oktober 2021 im Bundes­ge­setz­blatt verkündet werden, so das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium. Die Änderungen treten dann drei Wochen später am 9. November 2021 in Kraft.

Neue Blitzersaeule am Fahrbahnrand mit der Überschrift der neue Bußgeldkatalog ab dem 09.11.2021

Der neue Bußgeld­ka­talog soll vor allem den Straßen­verkehr für Rad- und Fußgänger sicherer gestalten. Daher werden beispiels­weise die Bußgelder für die Geschwin­dig­keits­über­schrei­tungen im Schnitt doppelt so teuer.

Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraft­fahr­zeuge (wie z.B. Motor­räder) mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse bis 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 70 € 
21 - 25 km/h 115 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 180 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 260 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
61 - 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 70 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 20 € 
11 - 15 km/h 40 € 
16 -20 km/h 60 € 
21 - 25 km/h 100 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 150 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
31 - 40 km/h 200 €  1 Punkt  (1 Monat)* 
41 - 50 km/h 320 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
61 - 70 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 70 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 40 € 
11 - 15 km/h 60 € 
16 -20 km/h 160 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 175 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 235 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 340 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 560 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 30 € 
11 - 15 km/h 50 € 
16 -20 km/h 140 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 150 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 175 €  1 Punkt 
31 - 40 km/h 255 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
51 - 60 km/h 600 €  2 Punkte  2 Monate 
über 60 km/h 700 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Kraft­fahr­zeuge mit gefähr­lichen Gütern und einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t

Innerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 70 € 
11 - 15 km/h 120 €  1 Punkt 
16 -20 km/h 320 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 360 €  2 Punkte  1 Monat 
26 - 30 km/h 480 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 640 €  2 Punkte  2 Monate 
41 - 50 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
51 - 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 950 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Außerorts

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Bis 10 km/h 60 € 
11 - 15 km/h 70 € 
16 -20 km/h 240 €  1 Punkt 
21 - 25 km/h 280 €  1 Punkt 
26 - 30 km/h 400 €  2 Punkte  1 Monat 
31 - 40 km/h 560 €  2 Punkte  1 Monat 
41 - 50 km/h 700 €  2 Punkte  2 Monate 
51 - 60 km/h 800 €  2 Punkte  3 Monate 
über 60 km/h 900 €  2 Punkte  3 Monate 
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwin­dig­keits­über­schreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben. 

Halte- und Parkverstöße

Nicht nur die Geschwin­dig­keits­ver­stöße, sondern auch Halte- und Parkver­stöße werden teurer. Hier eine Übersicht:

Übersicht zum Parken und Halten

Parken und Halten

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e)
Halten auf einem Fußgängerüberweg  Halten  20 € 
… mit Behinderung  35 € 
Halten unzulässig in zweiter Reihe  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100 €  1 Punkt 
Unzulässig auf Schutz­streifen für den Radverkehr gehalten  Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299 (Zick-Zack-Linie) Halten  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer engen oder unüber­sicht­lichen Straßen­stelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt  Parken 35 € 
… mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h  55 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  55 € 
… länger als 1 h mit Behin­derung und Rettungs­fahrzeug im Einsatz behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist  Parken im Halteverbot  25 € 
… mit Behinderung  40 € 
… länger als 1 h  40 € 
… länger als 1 h mit Behinderung  50 € 
Verbots­widrig auf einem Geh- und Radweg  Parken  55 €  1 Punkt 
… mit Behinderung  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h  70 €  1 Punkt 
… länger als 1 h mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  80 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  100€  1 Punkt 
Vor oder in amtlich gekenn­zeich­neten Feuer­wehr­zu­fahrten geparkt  Parken  55 € 
… dadurch Rettungs­fahrzeug behindert  100 €  1 Punkt 
Unzulässig geparkt  Parken  10 € 
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt  Parken  55 € 
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  80 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  90 €  1 Punkt 
… mit Sachbeschädigung  110 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min.  85 €  1 Punkt 
… länger als 15 Min. mit Behinderung  90 €  1 Punkt 
Im Fahrraum von Schie­nen­fahr­zeugen geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Halte­stelle), 245 (Busson­der­fahr­streifen), 299  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
… länger als 3 h  70 € 
… länger als 3 h mit Behinderung  80 € 
… länger als 3 h mit Gefährdung  80 € 
… länger als 3 h mit Sachbeschädigung  100 € 
An einer abgelau­fenen Parkuhr, ohne vorge­schriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchst­park­dauer geparkt  Parken  20 € 
… Ablauf bis zu 30 min.  20 € 
… Ablauf bis zu 1 h  25 € 
… bis zu 2 h  30 € 
… bis zu 3 h  35 € 
… länger als 3 h  40 € 
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrs­verbot dort geparkt  Parken  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… länger als 3 Stunden  70 € 

Weitere Neuerungen

Im neuen Bußgeld­ka­talog gibt es aber auch einige Neuerungen. So müssen Lkw-Fahrer beispiels­weise künftig 70 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie nicht in Schritt­ge­schwin­digkeit abbiegen. In der folgen Tabelle finden Sie weitere Neuregelungen:

Weitere Verstöße

Weitere Verstöße

Neuer Bußgeldkatalog 
Verstoß  Qualifizierung  Regelsatz  Punkt(e) Fahrverbot 
Vorschrifts­widrig Gehweg, links­sei­tigen Radweg, Verkehrs­insel oder Grünanlage benutzt  Vorschrifts­widrig benutzt  55 € 
… mit Behinderung  70 € 
… mit Gefährdung  80 € 
… mit Sachbeschädigung  100 € 
Überholen bei unklarer Verkehrslage und dabei Überhol­ver­bots­zeichen 276/277 missachtet  Überholen & Überhol­verbot nicht beachtet  150 €  1 Punkt 
… mit Gefährdung  250 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  300 €  2 Punkte  2 Monate 
Überholen ohne ausrei­chenden Seiten­ab­stand zu anderen Verkehrs­teil­nehmern einzuhalten  Überholen ohne Abstand 
… mit Sachbeschädigung 
Nach Überholen nicht so bald möglich wieder rechts eingeordnet  Überholen, nicht wieder recht eingeordnet 
… mit Behinderung 
Abbiegen  Abbiegen, ohne ein entgegenkommendes/in gleicher Richtung fahrendes Fahrzeug durch­fahren zu lassen  40 € 
… mit Gefährdung  140 €  1 Punkt  1 Monat 
Abbiegen  Abbiegen ohne auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen, mit Gefährdung  140 €  1 Punkt  1 Monat 
Abbiegen  Kraft­fahr­zeuge mit einer zuläs­sigen Gesamt­masse über 3,5 t, nicht in Schritt­ge­schwin­digkeit abgebogen  70 €  1 Punkt 
Autobahn / Außer­orts­straße keine Gasse gebildet  Rettungs­gasse nicht gebildet  200 €  2 Punkte 
… mit Behinderung  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  280 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Unfall 320 €  2 Punkte  1 Monat 
Autobahn / Außer­orts­straße unberechtigt Gasse benutzt  Rettungs­gasse benutzt  240 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Behinderung  280 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Gefährdung  300 €  2 Punkte  1 Monat 
… mit Sachbeschädigung  320 €  2 Punkte  1 Monat 
Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen Verkehrs­teil­nehmer gefährdet  40 € 
… mit Sachbeschädigung  50 € 
Bei Benutzung eines Fahrzeuges unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgas­be­läs­ti­gungen verursacht  80 € 
Innerhalb einer geschlos­senen Ortschaft unnütz hin- und herge­fahren und dadurch Andere belästigt  100 € 
Dem Schie­nen­verkehr nicht Vorrang gewährt  80 € 
Zeichen 206 (Halt Vorfahrt gewähren) nicht befolgt  10 € 
Vorschrifts­widrig einen Radweg (Zeichen 237), einen Sonderweg (238, 240, 241) benutzt oder mit einem Fahrzeug eine Fahrrad­straße (244.1) oder -zone  Nutzung  15 € 
… mit Behinderung  20 € 
… mit Gefährdung  25 € 
… mit Sachbeschädigung  30 € 
Entgegen Zeichen 239 einen Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) befahren oder dort gehalten oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 das Verkehrs­verbot nicht  Nutzung mit Kfz über 3,5t zuläs­siger Gesamtmasse  100 € 
Nutzung mit Kfz bis 3,5 t  55 € 
Nutzung mit Kfz  50 € 
Nutzung als Radfahrer  25 € 
… mit Behinderung  30 € 
… mit Gefährdung  35 € 
… mit Sachbeschädigung  40 € 
Verkehrs­verbot (Zeichen 262 bis 266) nicht beachtet  40 € 
Verbot des Einfahrens (Zeichen 267) nicht beachtet  50 € 
Bei zugelas­senem Fahrzeug­verkehr auf Rad-/Gehweg (Zeichen 237, 240, 241) die Geschwin­digkeit nicht angepasst  15 € 
Mit einem Kfz trotz Verkehrs­verbot zur Vermin­derung schäd­licher Luftver­un­rei­ni­gungen (Zeichen 270.1, 270.2) am Verkehr teilgenommen  100 € 
Überholt unter Nicht­be­achtung der Zeichen 276, 277, 277.1 70 €  1 Punkt 

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Quelle: BMVI