Der neue Bußgeldkatalog tritt am 9. November in Kraft
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Beitrag veröffentlicht:19.10.2021
Lesedauer:3 min Lesezeit
Neuer Bußgeldkatalog
Die Änderungen der Bußgeldkatalog-Verordnung sollen am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet werden, so das Bundesverkehrsministerium. Die Änderungen treten dann drei Wochen später am 9. November 2021 in Kraft.
Der neue Bußgeldkatalog soll vor allem den Straßenverkehr für Rad- und Fußgänger sicherer gestalten. Daher werden beispielsweise die Bußgelder für die Geschwindigkeitsüberschreitungen im Schnitt doppelt so teuer.
Pkw (ohne Anhänger) sowie andere Kraftfahrzeuge (wie z.B. Motorräder) mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h
20 €
-
-
11 - 15 km/h
40 €
-
-
16 -20 km/h
60 €
-
-
21 - 25 km/h
100 €
1 Punkt
-
26 - 30 km/h
150 €
1 Punkt
(1 Monat)*
31 - 40 km/h
200 €
1 Punkt
(1 Monat)*
41 - 50 km/h
320 €
2 Punkte
1 Monat
51 - 60 km/h
480 €
2 Punkte
1 Monat
61 - 70 km/h
600 €
2 Punkte
2 Monate
über 70 km/h
700 €
2 Punkte
3 Monate
Hinweis: * Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t und Pkw mit Anhänger
Innerorts
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h
40 €
-
-
11 - 15 km/h
60 €
-
-
16 -20 km/h
160 €
1 Punkt
-
21 - 25 km/h
175 €
1 Punkt
-
26 - 30 km/h
235 €
2 Punkte
1 Monat
31 - 40 km/h
340 €
2 Punkte
1 Monat
41 - 50 km/h
560 €
2 Punkte
2 Monate
51 - 60 km/h
700 €
2 Punkte
3 Monate
über 60 km/h
800 €
2 Punkte
3 Monate
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h
30 €
-
-
11 - 15 km/h
50 €
-
-
16 -20 km/h
140 €
1 Punkt
-
21 - 25 km/h
150 €
1 Punkt
-
26 - 30 km/h
175 €
1 Punkt
-
31 - 40 km/h
255 €
2 Punkte
1 Monat
41 - 50 km/h
480 €
2 Punkte
1 Monat
51 - 60 km/h
600 €
2 Punkte
2 Monate
über 60 km/h
700 €
2 Punkte
3 Monate
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t
Innerorts
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h
70 €
-
-
11 - 15 km/h
120 €
1 Punkt
-
16 -20 km/h
320 €
1 Punkt
-
21 - 25 km/h
360 €
2 Punkte
1 Monat
26 - 30 km/h
480 €
2 Punkte
1 Monat
31 - 40 km/h
640 €
2 Punkte
2 Monate
41 - 50 km/h
800 €
2 Punkte
3 Monate
51 - 60 km/h
900 €
2 Punkte
3 Monate
über 60 km/h
950 €
2 Punkte
3 Monate
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Außerorts
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Bis 10 km/h
60 €
-
-
11 - 15 km/h
70 €
-
-
16 -20 km/h
240 €
1 Punkt
-
21 - 25 km/h
280 €
1 Punkt
-
26 - 30 km/h
400 €
2 Punkte
1 Monat
31 - 40 km/h
560 €
2 Punkte
1 Monat
41 - 50 km/h
700 €
2 Punkte
2 Monate
51 - 60 km/h
800 €
2 Punkte
3 Monate
über 60 km/h
900 €
2 Punkte
3 Monate
Hinweis: Sollte man zweimal innerhalb eines Jahres mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder schneller geblitzt werden, kann es ein Fahrverbot geben.
Halte- und Parkverstöße
Nicht nur die Geschwindigkeitsverstöße, sondern auch Halte- und Parkverstöße werden teurer. Hier eine Übersicht:
Übersicht zum Parken und Halten
Parken und Halten
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Qualifizierung
Regelsatz
Punkt(e)
Halten auf einem Fußgängerüberweg
Halten
20 €
-
… mit Behinderung
35 €
-
Halten unzulässig in zweiter Reihe
Halten
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
1 Punkt
… mit Gefährdung
80 €
1 Punkt
… mit Sachbeschädigung
100 €
1 Punkt
Unzulässig auf Schutzstreifen für den Radverkehr gehalten
Halten
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
-
… mit Gefährdung
80 €
-
… mit Sachbeschädigung
100 €
-
Unzulässig gehalten in den Fällen der Zeichen 245 (Bussonderfahrstreifen), 299 (Zick-Zack-Linie)
Halten
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
-
… mit Gefährdung
80 €
-
… mit Sachbeschädigung
100 €
-
An einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt
… länger als 1 h mit Behinderung und Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert
100 €
1 Punkt
Unzulässig geparkt, in den Fällen, in denen das Halten verboten ist
Parken im Halteverbot
25 €
-
… mit Behinderung
40 €
-
… länger als 1 h
40 €
-
… länger als 1 h mit Behinderung
50 €
-
Verbotswidrig auf einem Geh- und Radweg
Parken
55 €
1 Punkt
… mit Behinderung
70 €
1 Punkt
… länger als 1 h
70 €
1 Punkt
… länger als 1 h mit Behinderung
80 €
1 Punkt
… mit Gefährdung
80 €
1 Punkt
… mit Sachbeschädigung
100€
1 Punkt
Vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten geparkt
Parken
55 €
-
… dadurch Rettungsfahrzeug behindert
100 €
1 Punkt
Unzulässig geparkt
Parken
10 €
-
Unberechtigt auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt
Parken
55 €
-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt
Parken
55 €
-
Unberechtigt auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt
Parken
55 €
-
Unzulässig in zweiter Reihe geparkt
Parken
55 €
-
… mit Behinderung
80 €
1 Punkt
… mit Gefährdung
90 €
1 Punkt
… mit Sachbeschädigung
110 €
1 Punkt
… länger als 15 Min.
85 €
1 Punkt
… länger als 15 Min. mit Behinderung
90 €
1 Punkt
Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt
Parken
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
-
Unzulässig geparkt in den Fällen der Zeichen 224 (Haltestelle), 245 (Bussonderfahrstreifen), 299
Parken
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
-
… mit Gefährdung
80 €
-
… mit Sachbeschädigung
100 €
-
… länger als 3 h
70 €
-
… länger als 3 h
mit Behinderung
80 €
-
… länger als 3 h
mit Gefährdung
80 €
-
… länger als 3 h
mit Sachbeschädigung
100 €
-
An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der Höchstparkdauer geparkt
Parken
20 €
-
… Ablauf bis zu 30 min.
20 €
-
… Ablauf bis zu 1 h
25 €
-
… bis zu 2 h
30 €
-
… bis zu 3 h
35 €
-
… länger als 3 h
40 €
-
Entgegen Zeichen 239 auf einem Gehweg, Geh- und Radweg (Zeichen 240, 241, 242.1) geparkt oder entgegen Zeichen 250, 251, 253, 254, 255, 260 trotz Verkehrsverbot dort geparkt
Parken
55 €
-
… mit Behinderung
70 €
-
… länger als 3 Stunden
70 €
-
Weitere Neuerungen
Im neuen Bußgeldkatalog gibt es aber auch einige Neuerungen. So müssen Lkw-Fahrer beispielsweise künftig 70 Euro Bußgeld zahlen, wenn sie nicht in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. In der folgen Tabelle finden Sie weitere Neuregelungen:
Weitere Verstöße
Weitere Verstöße
Neuer Bußgeldkatalog
Verstoß
Qualifizierung
Regelsatz
Punkt(e)
Fahrverbot
Vorschriftswidrig Gehweg,
linksseitigen Radweg,
Verkehrsinsel oder Grünanlage
benutzt
Vorschriftswidrig benutzt
55 €
-
-
… mit Behinderung
70 €
-
-
… mit Gefährdung
80 €
-
-
… mit Sachbeschädigung
100 €
-
-
Überholen bei unklarer Verkehrslage und dabei Überholverbotszeichen 276/277 missachtet
Überholen & Überholverbot nicht beachtet
150 €
1 Punkt
-
… mit Gefährdung
250 €
2 Punkte
1 Monat
… mit Sachbeschädigung
300 €
2 Punkte
2 Monate
Überholen ohne ausreichenden
Seitenabstand zu anderen
Verkehrsteilnehmern einzuhalten
Überholen ohne Abstand
-
-
-
… mit Sachbeschädigung
-
-
-
Nach Überholen nicht so bald
möglich wieder rechts eingeordnet
Überholen, nicht wieder recht eingeordnet
-
-
-
… mit Behinderung
-
-
-
Abbiegen
Abbiegen, ohne ein
entgegenkommendes/in
gleicher Richtung
fahrendes Fahrzeug
durchfahren zu lassen
40 €
-
-
… mit Gefährdung
140 €
1 Punkt
1 Monat
Abbiegen
Abbiegen ohne auf
Fußgänger besondere
Rücksicht zu nehmen, mit
Gefährdung
140 €
1 Punkt
1 Monat
Abbiegen
Kraftfahrzeuge mit einer
zulässigen Gesamtmasse
über 3,5 t, nicht in
Schrittgeschwindigkeit
abgebogen
Beim Ein- oder Aussteigen einen
anderen Verkehrsteilnehmer
gefährdet
40 €
-
-
… mit Sachbeschädigung
50 €
-
-
Bei Benutzung eines Fahrzeuges
unnötigen Lärm oder vermeidbare
Abgasbelästigungen verursacht
80 €
-
-
Innerhalb einer geschlossenen
Ortschaft unnütz hin- und
hergefahren und dadurch Andere
belästigt
100 €
-
-
Dem Schienenverkehr nicht
Vorrang gewährt
80 €
-
-
Zeichen 206 (Halt Vorfahrt
gewähren) nicht befolgt
10 €
-
-
Vorschriftswidrig einen Radweg
(Zeichen 237), einen Sonderweg
(238, 240, 241) benutzt oder mit
einem Fahrzeug eine
Fahrradstraße (244.1) oder -zone
Nutzung
15 €
-
-
… mit Behinderung
20 €
-
-
… mit Gefährdung
25 €
-
-
… mit Sachbeschädigung
30 €
-
-
Entgegen Zeichen 239 einen
Gehweg, Geh- und Radweg
(Zeichen 240, 241, 242.1) befahren
oder dort gehalten oder entgegen
Zeichen 250, 251, 253, 254, 255,
260 das Verkehrsverbot nicht
Nutzung mit Kfz über 3,5t
zulässiger Gesamtmasse
100 €
-
-
Nutzung mit Kfz bis 3,5 t
55 €
-
-
Nutzung mit Kfz
50 €
-
-
Nutzung als Radfahrer
25 €
-
-
… mit Behinderung
30 €
-
-
… mit Gefährdung
35 €
-
-
… mit Sachbeschädigung
40 €
-
-
Verkehrsverbot (Zeichen 262 bis
266) nicht beachtet
40 €
-
-
Verbot des Einfahrens (Zeichen
267) nicht beachtet
50 €
-
-
Bei zugelassenem
Fahrzeugverkehr auf Rad-/Gehweg
(Zeichen 237, 240, 241) die
Geschwindigkeit nicht angepasst
15 €
-
-
Mit einem Kfz trotz Verkehrsverbot
zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen
270.1, 270.2) am Verkehr
teilgenommen
100 €
-
-
Überholt unter Nichtbeachtung der
Zeichen 276, 277, 277.1
70 €
1 Punkt
-
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