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Desas­tröse Bilanz der Online-Fahrzeugzulassung i-Kfz

Geblitzt.de hat es nicht anders erwartet: Auch neun Jahre seit Beginn des Online-Dienstes i-Kfz wird nur ein winziger Bruchteil der Zulas­sungen über das Internet abgewi­ckelt. Eigentlich wollte das Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium damit die Fahrzeug­zu­las­sungen in Deutschland weitest­gehend digita­li­sieren. Heute ist klar: Von „Online anmelden und sofort losfahren“ kann immer noch keine Rede sein.

Willkommen zurück am Offline-Schalter
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Vier Stufen bis zur Digitalisierung

Hinter­grund ist die Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Dabei handelt sich um die vierte Phase eines Reform­pro­jekts zur Digita­li­sierung des Zulas­sungs­wesens. Sie begann 2015 mit einer Möglichkeit zur Online-Abmeldung eines Kraftfahrzeugs.

Ab 2017 war dann eine Wieder­zu­lassung über das Internet durch­führbar, sofern es sich um denselben Halter und denselben Verwal­tungs­bezirk handelte. Seit 2019 sollten Privat­per­sonen sämtliche Services über das Web abwickeln können: Neuzu­lassung, Umschreibung und Wiederzulassung.

Das Experiment mit der „Rubbel­zu­lassung“

Dass es mit der Online-Zulassung nicht so einfach werden würde, wie das Bundes­mi­nis­terium beteuerte, hatte auch Geblitzt.de voraus­geahnt. Im September 2023 war i-Kfz vielerorts nicht verfügbar. Das ist auch ein knappes halbes Jahr später so. Woran der Anmelde-Service genau scheitert, zeigt der Selbst­versuch von Juri Sonnen­holzer vom SWR.

In seinem Erfah­rungs­be­richt schildert er, wie die Erprobung des Online-Dienstes für ihn zum Desaster wurde. In einem ersten Schritt kümmerte er sich um alle notwen­digen Unter­lagen und Voraussetzungen:

 Zulas­sungs­do­kument Teil I und Teil II – im Volks­munde auch als Fahrzeug­schein und Fahrzeug­brief bekannt

 Gültige elektro­nische Versi­che­rungs­be­stä­tigung (eVB-Nummer)

 Valide Haupt­un­ter­su­chung (HU) und unter Umständen eine Sicher­heits­prüfung (SP)

 Bankver­bindung (IBAN) oder auch ein SEPA-Mandat

 Karten­le­se­gerät oder ein Smart­phone mit „Ausweis-App2“

 Perso­nal­ausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion

Das abrupte Ende des Selbstversuchs

Zunächst schien alles glatt­zu­gehen. Eine Dreivier­tel­stunde lang konnte sich Sonnen­holzer Schritt für Schritt durch den Geneh­mi­gungs­prozess arbeiten. Doch dann gelangte er an einen kriti­schen Punkt: Das System forderte ihn auf, einen „Sicher­heitscode im grünen Feld der Zulas­sungs­be­schei­nigung römisch eins freizu­legen“. Doch was war damit gemeint?

Sonnen­holzer versuchte es, einem ersten Impuls folgend, mit einer Google-Recherche. Ein eindeu­tiges Ergebnis blieb jedoch aus. Im Unklaren darüber, ob hier eine Folie abgezogen oder ein Feld freige­rubbelt werden muss, entschied er sich für einen pragma­ti­schen Schritt.

Der zu einem jähen Ende des Zulas­sungs­expe­ri­ments führte: Bei dem Versuch, durch Abziehen der Beschichtung an den Sicher­heitscode zu gelangen, wurde dieser irrepa­rabel beschädigt und unlesbar.

Online-Zulassung immer noch nicht praxistauglich

Mit einer unüber­wind­baren analogen Hürde in Form eines ominösen „Rubbel­feldes“ endete für Sonnen­holzer das Online-Experiment zur Kfz-Zulassung. Mit seinem Frust ist er jedoch nicht allein: Wie focus.de unter Berufung auf einen Mainzer Kfz-Zulassungsdienstleister berichtet, rechnet dieser mit lediglich 18.000 Online-Zulassungen pro Jahr. Bei insgesamt rund 1,6 Millionen Zulas­sungs­vor­gängen ist das ein verschwindend geringer Anteil.

„Zulas­sungs­stellen nicht in der Lage, i-Kfz zu bearbeiten“

Doch das „Rubbelfeld“ ist nicht die einzige Stolper­falle. Schon das ungenaue Ausfüllen von Online-Formularen kann zu mehr Bürokratie führen. Laut Verwal­tungs­wis­sen­schaftler Philipp Gräfe werden viele Bestand­teile des Zulas­sungs­pro­zesses weiterhin per Post verschickt.

Hinzu kommen laut Florian Cichon von der Zulas­sungs­ge­nos­sen­schaft Premi­um­Zu­lasser Perso­nal­mangel in den Ämtern sowie eine laufende IT-Umstellung. Die meisten Zulas­sungs­stellen seien „überhaupt noch nicht in der Lage, 'i-Kfz' zu bearbeiten“.

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Quellen: focus.de, tagesschau.de