Geblitzt.de warnt vor Fehlerhäufung durch Überbelastung
Berlin, 24. November 2016 - Einem Bericht des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” zufolge, wollen die Innenminister von Bund und Ländern die Bußgelder für Verkehrssünder drastisch erhöhen. Nach dem Willen der SPD-Innenminister soll sich die genaue Höhe des Bußgeldes zudem künftig nach der Höhe des Einkommens staffeln.
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier, Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, lehnte diese SPD-Forderung ab. Sie bedeute eine erhebliche Mehr- und Überbelastung für Behörden und entsprechende Mehrkosten.
Ähnlich kritisch äußerte sich auch Jan Ginhold, Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de. Eine Überbelastung würde laut Ginhold zu einer Erhöhung der Fehlerquote in Bußgeldverfahren führen. “Die Ergebnisse der Prüfung der Bußgeldverfahren durch die Partnerkanzleien in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich eingeleitet oder waren zumindest fehlerhaft. Diese Zahl würde durch eine Mehrbelastung der Behörden deutlich ansteigen.”
Er mahnt in diesem Zusammenhang erneut mehr Sorgfalt bei der Prüfung und Beweisführung in Bußgeldverfahren an. “Zu Unrecht beschuldigte Verkehrsteilnehmer müssten sonst falsche Vorwürfe und unter Umständen zu hohe Bußgelder hinnehmen.” Ohne den Service von Geblitzt.de ist es den meisten Betroffenen finanziell nicht möglich, gegen Bußgeldverfahren vorzugehen.
“Wenn die Strafen für Verkehrsverstöße erhöht und an das Einkommen angepasst werden sollten, müssten die Bußgeldstellen deutlich sorgfältiger arbeiten”, findet Ginhold.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.
Geblitzt.de kooperiert hierfür mit Verkehrsrechtsanwälten, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich über die Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unterlagen ein.
Anschließend prüfen die Kooperationsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeldverfahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung oder Strafmilderung zu erwirken. Erlassene Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister) hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit.
Erfolgsunabhängig übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung oder Geblitzt.de im Rahmen einer Prozessfinanzierung anfallende Kosten.