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Geblitzt.de warnt vor Fehler­häufung durch Überbelastung

bild drastisch erhoehte bussgelder und staffelung nach einkommen 01

Berlin, 24. November 2016 - Einem Bericht des “Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland” zufolge, wollen die Innen­mi­nister von Bund und Ländern die Bußgelder für Verkehrs­sünder drastisch erhöhen. Nach dem Willen der SPD-Innenminister soll sich die genaue Höhe des Bußgeldes zudem künftig nach der Höhe des Einkommens staffeln.

Mecklenburg-Vorpommerns Innen­mi­nister Lorenz Caffier, Sprecher der unions­ge­führten Innen­res­sorts der Bundes­länder, lehnte diese SPD-Forderung ab. Sie bedeute eine erheb­liche Mehr- und Überbe­lastung für Behörden und entspre­chende Mehrkosten.

Ähnlich kritisch äußerte sich auch Jan Ginhold, Geschäfts­führer des Portals Geblitzt.de. Eine Überbe­lastung würde laut Ginhold zu einer Erhöhung der Fehler­quote in Bußgeld­ver­fahren führen. “Die Ergeb­nisse der Prüfung der Bußgeld­ver­fahren durch die Partner­kanz­leien in den letzten 3 Jahren belegt, über ein Drittel der Verfahren wurden entweder fälschlich einge­leitet oder waren zumindest fehlerhaft. Diese Zahl würde durch eine Mehrbe­lastung der Behörden deutlich ansteigen.”

Er mahnt in diesem Zusam­menhang erneut mehr Sorgfalt bei der Prüfung und Beweis­führung in Bußgeld­ver­fahren an. “Zu Unrecht beschul­digte Verkehrs­teil­nehmer müssten sonst falsche Vorwürfe und unter Umständen zu hohe Bußgelder hinnehmen.” Ohne den Service von Geblitzt.de ist es den meisten Betrof­fenen finan­ziell nicht möglich, gegen Bußgeld­ver­fahren vorzugehen.

“Wenn die Strafen für Verkehrs­ver­stöße erhöht und an das Einkommen angepasst werden sollten, müssten die Bußgeld­stellen deutlich sorgfäl­tiger arbeiten”, findet Ginhold.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.

Geblitzt.de koope­riert hierfür mit Verkehrs­rechts­an­wälten, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich über die Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unter­lagen ein.

Anschließend prüfen die Koope­ra­ti­ons­an­wälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeld­ver­fahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­mil­derung zu erwirken. Erlassene Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit.

Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung anfal­lende Kosten.