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Lkw-Eisschollen und Pkw-Lawinen: Rechte, Pflichten und Risiken

Wenn Eisplatten auf der Autobahn von fahrenden Lkw fallen, kann das für andere Verkehrs­teil­nehmer schnell mit einem Unfall enden. Erst vergangene Woche hat es in Sachsen mehrere Vorfälle mit Eisplatten-Crashs gegeben. Ein Autofahrer aus Tsche­chien kam etwa auf der A17 auf dem Weg nach Dresden mit nur leichten Verlet­zungen eher glimpflich davon, als eine vom Dach eines Trucks fallende Eisscholle die Windschutz­scheibe seines Porsche durch­brach. Wie man sich vor lebens­ge­fähr­lichen Eisbrocken im Straßen­verkehr schützen kann, wer in einem solchen Fall haftet und welche Pflichten Fahrzeug­führer haben, erfahren Sie hier.

„Eisbrocken voraus“ – wie vom Fahrzeugdach fallende Eisplatten zur Unfallgefahr werden
Bits And Splits / shutterstock.com

Mehrere Eisplatten-Crashs auf Sachsens Autobahnen

Wie bild.de berichtet, hat es in den vergan­genen Wochen mehrere Fälle von herun­ter­stür­zenden Eisplatten auf Autobahnen nahe Dresden gegeben, die sich während der Fahrt von Lkw-Dächern gelöst hatten. Auf der A4 prallte ein vereister Brocken auf einen Renault-Fahrer und nahe dem Dreieck Dresden erwischte es einen Mercedes Sprinter. In beiden Fällen wurden die Windschutz­scheiben zerstört, verletzt wurde aber niemand.

Gefähr­licher wurde es für den Tschechen Petr Kadidlo, der auf dem Weg zu einer Einkaufstour in Dresden von einer herun­ter­fal­lenden Eisscholle überrascht wurde: „Die Platte hatte einen Durch­messer von etwa einem Meter, segelte direkt auf mein Auto zu“, berichtete er dem News-Portal. Er habe nicht ausweichen können, als der Eisbrocken seine Front­scheibe zerstörte. Dennoch schaffte er es, seinen Cayenne nach dem Aufprall auf dem Stand­streifen abzustellen. Er erlitt lediglich leichte Verlet­zungen und kam mit einem Schock davon: „Gott sei Dank habe ich das überlebt.“ Der verur­sa­chende Lkw-Fahrer hielt nicht an.

Wer haftet bei einem Schaden durch stürzende Eisplatten?

Laut ADAC sei es ratsam, sich im Falle eines vom Lkw gestürzten Eisbro­ckens an die Haftpflicht­ver­si­cherung des Lkw-Halters zu wenden. Hierzu sei aber in jedem Falle ein Nachweis des Vorfalls nötig. Der Automo­bilclub rat dazu, sich das Kennzeichen des Lkw zu notieren und auch mögliche Zeugen zu identi­fi­zieren. Ist all dies nicht möglich, könne man den Schaden nur über eine Kasko­ver­si­cherung geltend machen.

Um es gar nicht erst so weit kommen zu lassen, sollten auch die übrigen Verkehrs­teil­nehmer bei winter­licher Witterung einen ausrei­chenden Abstand zu Lkw einhalten. Unfälle mit Eisplatten wie hier beschrieben passieren zwar selten, führen aber oft zu Personen- sowie Sachschäden. Auf das Überholen von Lkw sollte bei Eis und Schnee gänzlich verzichtet werden. Des Weiteren können sich auch Schnee­an­samm­lungen auf Pkw-Dächern lawinen­artig lösen und andere Verkehrs­teil­nehmer gefährden.

Welche Pflichten haben Fahrzeugführer?

Egal, ob Pkw oder Lkw: Prinzi­piell ist jeder Fahrzeug­führer für den sicheren Zustand seines Fahrzeugs im Straßen­verkehr verant­wortlich. Gefähr­liche Ansamm­lungen von Schnee oder Eis auf dem Dach eines Trucks oder Autos sollten vor jeder Fahrt kontrol­liert werden, da sie für die übrigen Verkehrs­teil­nehmer ein erheb­liches Risiko darstellen können. Autohöfe und Raststätten stellen daher im gesamten Bundes­gebiet spezielle Räums­tellen für Lkw-Dächer bereit. Dort können die Dächer der Trucks sowohl kontrol­liert als auch enteist werden. Experten des ADAC empfehlen, im Sinne der Verkehrs­si­cherheit weitere Rastan­lagen mit derar­tigen Entei­sungs­stellen auszustatten.

Welche Strafen drohen bei Gefährdung durch stürzenden Schnee oder Eis?

Wer ein Fahrzeug führt, ist dazu verpflichtet, es eis- sowie schneefrei zu halten. Sonst droht ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro. Verur­sacht man zusätzlich einen Unfall, werden 120 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Kommt es gar zu einem Unfall mit mensch­lichem Schaden, sind auch Haftstrafen wegen fahrläs­siger Körper­ver­letzung oder Tötung möglich.

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Quellen: bild.de, adac.de