Wer in Deutschland geblitzt wird, kann den Bußgeldbescheid über Geblitzt.de prüfen lassen
Berlin, 10. April 2015 – Am 16. April 2015 findet zwischen 6 und 24 Uhr der erste europaweite Blitzer-Marathon statt. In diesem Zeitraum ist die Polizei in der gesamten Bundesrepublik intensiv auf Temposünder-Jagd. In diesem Jahr schließen sich 21 europäische Nachbarländer an. Jan Ginhold ist Geschäftsführer des Portals Geblitzt.de und sieht den nachhaltigen Effekt der Aktion kritisch.
Den länderübergreifenden Einsatz für mehr Sicherheit im Straßenverkehr hält Ginhold für richtig: „Verantwortungsvolles Fahren darf schließlich an Ländergrenzen nicht haltmachen.“ Eine langfristige Wirkung des bevorstehenden Blitzlicht-Gewitters auf den europäischen Straßen bezweifelt er jedoch: „Unsere Auswertungen der beiden vorausgegangenen bundesweiten Aktionen deuten an, dass das stark umworbene Event keine signifikante Auswirkung hat.“ In jedem Fall muss die Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide gewährleistet bleiben. Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall: In einer umfangreichen Untersuchung der Verkehr – Unfall – Technik – Sachverständigengesellschaft mbH und Co KG (VUT Verkehr) waren 2013 lediglich 44 Prozent der Vorgänge fehlerfrei.
Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen. Das daraus resultierende finanzielle Risiko ist den meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor zwei Jahren Geblitzt.de ins Leben. Seither verzeichnete das Portal bereits über 11.000 Anmeldungen. Über 67.000 Personen bekunden auf Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finanzierten Rechtsdienstleistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeldbescheide durch Fachanwälte wird auch für unversicherte Betroffene hier übernommen. Oft genug konnten auf diese Weise unrechtmäßige Bußgelder, Punkte oder ein existenzbedrohendes Fahrverbot abgewendet werden. „Die Erfolgsquote liegt bei 25 Prozent“, bestätigt Detlef Grube, Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Geblitzt.de im Einsatz. „Notorische Raser profitieren von unserem Angebot übrigens nicht – bei eindeutigem Fehlverhalten hilft unsere Dienstleistung nicht“, stellt Ginhold klar.
Über Geblitzt.de
Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de Betroffenen, ihre Bußgeldvorwürfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzugehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Geblitzt.de kooperiert hierfür mit bundesweit vertretenen Partnerkanzleien, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten vor Ort entfallen.
Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Anhörungsbögen oder Bußgeldbescheide ein. Anschließend prüfen die Vertragsanwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen oder etwaige Sanktionen in Form von Fahrverboten oder Punkten im Fahreignungsregister hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt entweder die Rechtsschutzversicherung oder Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.