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Wer in Deutschland geblitzt wird, kann den Bußgeld­be­scheid über Geblitzt.de prüfen lassen

bild erster europaeischer blitzer marathon abschreckungs effekt zweifelhaft 01

Berlin, 10. April 2015 – Am 16. April 2015 findet zwischen 6 und 24 Uhr der erste europa­weite Blitzer-Marathon statt. In diesem Zeitraum ist die Polizei in der gesamten Bundes­re­publik intensiv auf Temposünder-Jagd. In diesem Jahr schließen sich 21 europäische Nachbar­länder an. Jan Ginhold ist Geschäfts­führer des Portals Geblitzt.de und sieht den nachhal­tigen Effekt der Aktion kritisch.

Den länder­über­grei­fenden Einsatz für mehr Sicherheit im Straßen­verkehr hält Ginhold für richtig: „Verant­wor­tungs­volles Fahren darf schließlich an Länder­grenzen nicht haltmachen.“ Eine langfristige Wirkung des bevor­ste­henden Blitzlicht-Gewitters auf den europäi­schen Straßen bezweifelt er jedoch: „Unsere Auswer­tungen der beiden voraus­ge­gan­genen bundes­weiten Aktionen deuten an, dass das stark umworbene Event keine signi­fi­kante Auswirkung hat.“ In jedem Fall muss die Recht­mä­ßigkeit der Bußgeld­be­scheide gewähr­leistet bleiben. Leider ist dies in der Praxis bei weitem nicht der Fall: In einer umfang­reichen Unter­su­chung der Verkehr – Unfall – Technik – Sachver­stän­di­gen­ge­sell­schaft mbH und Co KG (VUT Verkehr) waren 2013 lediglich 44 Prozent der Vorgänge fehlerfrei.

Der Bürger selbst hat jedoch keine Chance, die Vorwürfe ohne einen Anwalt zu prüfen. Das daraus resul­tie­rende finan­zielle Risiko ist den meisten zu hoch. Aus diesem Grund rief Ginhold vor zwei Jahren Geblitzt.de ins Leben. Seither verzeichnete das Portal bereits über 11.000 Anmel­dungen. Über 67.000 Personen bekunden auf Facebook ihre Zustimmung gegenüber der von Geblitzt.de finan­zierten Rechts­dienst­leistung. Der Grund: Die Prüfung der Bußgeld­be­scheide durch Fachan­wälte wird auch für unver­si­cherte Betroffene hier übernommen. Oft genug konnten auf diese Weise unrecht­mäßige Bußgelder, Punkte oder ein existenz­be­dro­hendes Fahrverbot abgewendet werden. „Die Erfolgs­quote liegt bei 25 Prozent“, bestätigt Detlef Grube, Fachanwalt für Verkehrs­recht und für Geblitzt.de im Einsatz. „Notorische Raser profi­tieren von unserem Angebot übrigens nicht – bei eindeu­tigem Fehlver­halten hilft unsere Dienst­leistung nicht“, stellt Ginhold klar.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Geblitzt.de koope­riert hierfür mit bundesweit vertre­tenen Partner­kanz­leien, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten vor Ort entfallen.

Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Anhörungs­bögen oder Bußgeld­be­scheide ein. Anschließend prüfen die Vertrags­an­wälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung zu erwirken. Die Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen oder etwaige Sanktionen in Form von Fahrver­boten oder Punkten im Fahreig­nungs­re­gister hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt entweder die Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de alle entstan­denen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.