Bundesverkehrsministerium dementiert Fahrerlaubnis-Gerüchte, Frankfurt bittet Leihfirmen zur Kasse
Ärgernis im Straßenverkehr oder Beitrag zur Mobilitätswende? Die Meinungen gehen bei E-Scootern definitiv auseinander. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, die kontroversen Elektrovehikel strenger zu regulieren oder gar vollends zu verbannen. Derweil kommen im Netz Gerüchte auf, dass ab 2025 eine Pflicht zum E-Scooter-Führerschein eingeführt werden soll. Aber stimmt das auch?
Nicht jeder darf E-Scooter fahren
Bereits heute gibt es bestimmte Voraussetzungen, um einen E-Scooter im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Das Mindestalter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren und die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen auch beim Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen eingehalten werden. Die E-Tretroller dürfen nur den Radweg oder die Fahrbahn befahren, aber niemals den Gehweg. Außerdem ist es verboten, mit mehr als einer Person auf dem E-Scooter unterwegs zu sein oder das Smartphone während der Fahrt zu benutzen.
Viele düsen beschwipst auf dem Gehweg
Dass sich einige E-Scooter-Fahrer nicht an diese Regeln halten, dürfte jedem bekannt sein, der sich mindestens einmal in den vergangenen Jahren durch den Straßenverkehr in einer deutschen Großstadt bewegt hat. Fahrten zu zweit oder zu dritt über den Gehweg sind nicht selten zu sehen.
Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stieg die Anzahl der Verkehrsunfälle mit elektrischen Tretrollern im Vergleich 2020/2022 sprunghaft von 92 auf 442. Laut Angaben der Polizei tragen in mehr als zwei Dritteln der Fälle E-Scooter-Fahrer die Unfallschuld. Dabei zählen insbesondere bei den 16- bis 30-Jährigen die Benutzung des Bürgersteigs sowie Alkoholeinfluss zu den häufigsten Unfallursachen.
Gerüchteküche: Kommt jetzt die E-Scooter-Fahrerlaubnis?
Aufgrund dieser Herausforderungen für Verkehrssicherheit und gerade weil die Meinungen über E-Scooter auseinandergehen, entstehen im Netz schnell Gerüchte zu dem Thema. So geschehen auf Facebook, wo kürzlich ein Bild mit dem Hinweis „1.1.2025 E-Scooter-Führerschein“ die Runde machte und suggerierte, dass man ab nächstem Jahr in der regulären Fahrschule einen E-Scooter-Führerschein machen müsse, um die E-Kleinstfahrzeuge auch im Jahr 2025 fahren zu dürfen.
Bundesverkehrsministerium: „Keine Änderungen geplant“
Das brachte die dpa mit einem Faktencheck auf den Plan, für den die Agentur das BMDV nach den Gerüchten befragte. Das Verkehrsministerium verwies daraufhin zwar auf die oben genannten Einschränkungen wie das Mindestalter von 14 Jahren, betonte aber auch, dass ein Führerschein für E-Scooter derzeit weder erforderlich noch für die Zukunft geplant sei. Dass Elektrokleinstfahrzeuge keinen „Lappen“ benötigen, sei zudem auch im kürzlich reformierten Straßenverkehrsgesetz (StVG) festgehalten.
Immer mehr Verbote und Einschränkungen für E-Scooter
In Paris hatte sich bereits vor einigen Monaten eine deutliche Mehrheit von fast neunzig Prozent der Wahlberechtigten bei einer Bürgerbefragung gegen den weiteren Verleih von E-Scootern im Stadtgebiet ausgesprochen. Auch Gelsenkirchen verbannte vor Kurzem 350 Leih-E-Roller aus der Ruhrmetropole.
Neues Urteil aus Frankfurt zu den Pflichten von Leihfirmen
In Hessen hat das Verwaltungsgericht Frankfurt diese Woche dahingehend entschieden (Az. 12 K 138/24.F), dass Verleiher für falsch abgestellte Elektroroller und die damit verbundenen Behinderungen haften müssen. Das Gericht wies die Klage eines Anbieters gegen einen Kostenbescheid der Stadt ab.
Der Leih-Scooter des klagenden Anbieters war im September 2023 von einem Kunden auf einem Gehweg in Frankfurt am Main abgestellt worden und wurde zum Hindernis für das taktile Bodenleitsystem, das Menschen mit Sehbehinderung zur Orientierung helfen soll.
Für das Umparken des Elektromobils stellte die Stadt Frankfurt 74 Euro in Rechnung und verwies auf die üblichen Kosten für Verwaltungstätigkeiten. Die Klägerin wollte sich dagegen wehren, scheiterte aber vor der Kammer.
Diese beanstandete die Höhe der Forderung nicht und kam in der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass ein falsch abgestellter E-Scooter auf dem Gehweg gegen das „allgemeine straßenverkehrsrechtliche Rücksichtnahmegebot“ verstoße. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Quellen: dpa-factchecking.com, inside-digital.de, ndr.de