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Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium demen­tiert Fahrerlaubnis-Gerüchte, Frankfurt bittet Leihfirmen zur Kasse

Ärgernis im Straßen­verkehr oder Beitrag zur Mobili­täts­wende? Die Meinungen gehen bei E-Scootern definitiv ausein­ander. Immer mehr Städte und Gemeinden versuchen, die kontro­versen Elektro­ve­hikel strenger zu regulieren oder gar vollends zu verbannen. Derweil kommen im Netz Gerüchte auf, dass ab 2025 eine Pflicht zum E-Scooter-Führerschein einge­führt werden soll. Aber stimmt das auch?

Faktencheck: Kommt 2025 der E-Scooter-Führerschein?
yanis­hevska / shutterstock.com

Nicht jeder darf E-Scooter fahren

Bereits heute gibt es bestimmte Voraus­set­zungen, um einen E-Scooter im Straßen­verkehr fahren zu dürfen. Das Mindest­alter für die Nutzung liegt bei 14 Jahren und die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) müssen auch beim Fahren von Elektro­kleinst­fahr­zeugen einge­halten werden. Die E-Tretroller dürfen nur den Radweg oder die Fahrbahn befahren, aber niemals den Gehweg. Außerdem ist es verboten, mit mehr als einer Person auf dem E-Scooter unterwegs zu sein oder das Smart­phone während der Fahrt zu benutzen.

Viele düsen beschwipst auf dem Gehweg

Dass sich einige E-Scooter-Fahrer nicht an diese Regeln halten, dürfte jedem bekannt sein, der sich mindestens einmal in den vergan­genen Jahren durch den Straßen­verkehr in einer deutschen Großstadt bewegt hat. Fahrten zu zweit oder zu dritt über den Gehweg sind nicht selten zu sehen.

Laut dem Bundes­mi­nis­terium für Digitales und Verkehr (BMDV) stieg die Anzahl der Verkehrs­un­fälle mit elektri­schen Tretrollern im Vergleich 2020/2022 sprunghaft von 92 auf 442. Laut Angaben der Polizei tragen in mehr als zwei Dritteln der Fälle E-Scooter-Fahrer die Unfall­schuld. Dabei zählen insbe­sondere bei den 16- bis 30-Jährigen die Benutzung des Bürger­steigs sowie Alkohol­ein­fluss zu den häufigsten Unfallursachen.

Gerüch­te­küche: Kommt jetzt die E-Scooter-Fahrerlaubnis?

Aufgrund dieser Heraus­for­de­rungen für Verkehrs­si­cherheit und gerade weil die Meinungen über E-Scooter ausein­an­der­gehen, entstehen im Netz schnell Gerüchte zu dem Thema. So geschehen auf Facebook, wo kürzlich ein Bild mit dem Hinweis „1.1.2025 E-Scooter-Führerschein“ die Runde machte und sugge­rierte, dass man ab nächstem Jahr in der regulären Fahrschule einen E-Scooter-Führerschein machen müsse, um die E-Kleinstfahrzeuge auch im Jahr 2025 fahren zu dürfen.

Bundes­ver­kehrs­mi­nis­terium: „Keine Änderungen geplant“

Das brachte die dpa mit einem Fakten­check auf den Plan, für den die Agentur das BMDV nach den Gerüchten befragte. Das Verkehrs­mi­nis­terium verwies daraufhin zwar auf die oben genannten Einschrän­kungen wie das Mindest­alter von 14 Jahren, betonte aber auch, dass ein Führer­schein für E-Scooter derzeit weder erfor­derlich noch für die Zukunft geplant sei. Dass Elektro­kleinst­fahr­zeuge keinen „Lappen“ benötigen, sei zudem auch im kürzlich refor­mierten Straßen­ver­kehrs­gesetz (StVG) festgehalten.

Immer mehr Verbote und Einschrän­kungen für E-Scooter

In Paris hatte sich bereits vor einigen Monaten eine deutliche Mehrheit von fast neunzig Prozent der Wahlbe­rech­tigten bei einer Bürger­be­fragung gegen den weiteren Verleih von E-Scootern im Stadt­gebiet ausge­sprochen. Auch Gelsen­kirchen verbannte vor Kurzem 350 Leih-E-Roller aus der Ruhrmetropole.

Neues Urteil aus Frankfurt zu den Pflichten von Leihfirmen

In Hessen hat das Verwal­tungs­ge­richt Frankfurt diese Woche dahin­gehend entschieden (Az. 12 K 138/24.F), dass Verleiher für falsch abgestellte Elektro­roller und die damit verbun­denen Behin­de­rungen haften müssen. Das Gericht wies die Klage eines Anbieters gegen einen Kosten­be­scheid der Stadt ab.

Der Leih-Scooter des klagenden Anbieters war im September 2023 von einem Kunden auf einem Gehweg in Frankfurt am Main abgestellt worden und wurde zum Hindernis für das taktile Boden­leit­system, das Menschen mit Sehbe­hin­derung zur Orien­tierung helfen soll.

Für das Umparken des Elektro­mobils stellte die Stadt Frankfurt 74 Euro in Rechnung und verwies auf die üblichen Kosten für Verwal­tungs­tä­tig­keiten. Die Klägerin wollte sich dagegen wehren, schei­terte aber vor der Kammer.

Diese beanstandete die Höhe der Forderung nicht und kam in der mündlichen Verhandlung zu dem Ergebnis, dass ein falsch abgestellter E-Scooter auf dem Gehweg gegen das „allge­meine straßen­ver­kehrs­recht­liche Rücksicht­nah­me­gebot“ verstoße. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Quellen: dpa-factchecking.com, inside-digital.de, ndr.de