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Fast 90 Prozent der Wahlbe­rech­tigten in Paris haben sich in einer Bürger­be­fragung gegen E-Scooter entschieden. Ab September soll demzu­folge der Verleih von derzeit 15.000 E-Rollern verboten werden. Auch in Deutschland gibt es zunehmend Kritik. E-Scooter werden vom Segen zum Fluch.

E-Scooter wird auf dem Radweg gefahren.
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Der Hype ist vorbei, die Kritik wächst

E-Scooter haben in Paris, wie auch in anderen Metro­polen, in den letzten Jahren stark an Beliebtheit gewonnen. Klima­freundlich, modern und hip– ein ideales Verkehrs­mittel für verkehrs­ge­plagte Großstädte – so das Versprechen der Anbieter. Folge­richtig sprossen Verleih­sta­tionen wie Pilze aus der Erde. Die Fahrzeuge fand man innerhalb kurzer Zeit an fast an jeder Ecke. Doch die zuneh­mende Verbreitung führte auch zu Ärger und Frust. Kritiker bemängeln Probleme bei der Nutzung. Insbe­sondere würden Verkehrs­regeln von den Nutzern immer wieder ignoriert. Demnach bliebe die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrs­teil­nehmen auf der Strecke. Inzwi­schen haben, ähnlich wie in Paris, auch in Deutschland viele Städte auf die zuneh­mende Kritik reagiert.

Noch kein generelles Verbot in Deutschland

Noch gibt es keine konkrete Stadt in Deutschland, in der E-Scooter komplett abgeschafft werden sollen. Aller­dings haben einige Städte in Deutschland Einschrän­kungen oder Verbote für E-Scooter erlassen, um bestimmte Probleme zu lösen. Dabei klingen viele Vorschriften ähnlich. Aber sie sind nicht bundes­ein­heitlich geregelt. Deshalb achten Sie auf Details.

Einschrän­kungen beim Abstellen und Verbote auf Gehwegen

In Großstädten wie Berlin, Hamburg und München ist beispiels­weise das Benutzen von E-Scootern auf Gehwegen meist verboten. Es besteht in der Regel die Pflicht, nur Radwege oder Straßen zu benutzen. Außerdem können bestimmte Bereiche wie Fußgän­ger­zonen, Parks oder Plätze für das Befahren mit E-Scootern verboten sein. Nutzer von E-Scootern sollten auch beachten, dass es inzwi­schen in einzelnen Städten Vorschriften für das Abstellen der Fahrzeuge gibt. Ähnlich wie bei Parkver­boten für Autofahrer werden diese bei Zuwider­hand­lungen auch sanktio­niert. Insgesamt hängen die Regeln und Einschrän­kungen für E-Scooter von den jewei­ligen Kommunen ab, die diese erlassen. Daher können sie von Stadt zu Stadt unter­schiedlich sein.

Sicher­heits­be­denken

Bedenken gibt es hinsichtlich der Sicherheit von E-Scootern, insbe­sondere in Bezug auf Unfälle, die von Fahrern verur­sacht werden, die nicht mit dem Betrieb von E-Scootern vertraut sind oder sich nicht an die Verkehrs­regeln halten. E-Scooter-Fahrer sind inzwi­schen in belebten Innen­städten, auf Gehwegen und für sehbe­hin­derte Menschen ein Problem: Falsch abgestellte Fahrzeuge werden einer­seits zur Stolper­falle für Fußgänger, hinzu kommt der rücksichtslose und zu schnelle Fahrstil. Meist sind ältere Menschen oder Menschen mit Behin­de­rungen betroffen, die nicht oder nur schwer ausweichen können. 

Strafen im Bußgeld­ka­talog E-Scooter

Die Strafen für E-Scooter-Fahrer hängen von verschie­denen Faktoren ab, wie beispiels­weise dem Alter des Fahrers, der Art des Verstoßes und den örtlichen Gesetzen. Hier sind einige mögliche Strafen:

  • Fahren auf dem Gehweg: In vielen Ländern ist es verboten, E-Scooter auf Gehwegen zu fahren. Wenn ein E-Scooter-Fahrer auf dem Gehweg erwischt wird, kann er mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt werden.
  • Alkoho­li­siertes Fahren: Das Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ist gefährlich und illegal. E-Scooter-Fahrer, die in diesem Zustand erwischt werden, riskieren nicht nur eine Geldstrafe oder ein Bußgeld, sondern auch eine Anklage wegen Trunkenheit am Steuer.
  • Verstoß gegen Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen: In einigen Städten gibt es Geschwin­dig­keits­be­gren­zungen für E-Scooter. Wenn ein Fahrer diese Grenzen überschreitet, kann er mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt werden.
  • Kein Helm: In vielen Ländern müssen E-Scooter-Fahrer einen Helm tragen. Wenn ein Fahrer ohne Helm erwischt wird, kann er mit einer Geldstrafe oder einem Bußgeld belegt werden.
  • Verstoß gegen Verkehrs­regeln: E-Scooter-Fahrer müssen sich an die gleichen Verkehrs­regeln halten wie Autofahrer oder Radfahrer. Verstöße gegen diese Regeln können zu Geldstrafen oder Bußgeldern führen.

Wichtig für alle, die E-Scooter benutzen wollen: Infor­mieren Sie sich vorab, weil je nach Land, Region und Stadt unter­schied­liche Regeln und Vorschriften gelten können. 

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Wenn auch Sie mit dem E-Scooter unterwegs waren und einen Bußgeld­be­scheid in Sachen Rotlicht-, Abstands-, Überhol-, Vorfahrt-, Halte-, Park- oder Handy­ver­gehen erhalten haben, können Sie diesen bei Geblitzt.de einreichen. Verwarn­gelder werden jedoch nicht bearbeitet, der Aufwand für den Kunden in keinem Verhältnis zur Strafe steht. Unser Service – die Bereit­stellung einer techni­schen Infra­struktur und Prozess­kos­ten­fi­nan­zierung – ermög­licht den Partner­an­wälten eine schnelle und einfache Bearbeitung! Zusätz­liche Kosten und zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Im Erfolgsfall vermeiden Sie Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

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Quellen: ZDF, Tages­spiegel