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Diese Sanktionen drohen

Der Name verrät es schon. Die Einbahn­straße darf man nur in eine Richtung befahren. Wer sich nicht daran hält, gefährdet andere Verkehrs­teil­nehmer. Doch welche Sanktionen drohen einem, wenn man falsch herum in die Einbahn­straße fährt?

bild falsch herum in die einbahnstrasse 1

 

Grund­sätzlich müssen alle Verkehrs­teil­nehmer bei einem Einbahn­stra­ßen­schild die Fahrt­richtung beachten. Für Fahrrad­fahrer kann es aber an manchen Straßen durch Zusatz­schilder eine Ausnahme geben. Auch die Bußgelder fallen unter­schiedlich für Verkehrs­teil­nehmer aus. Während Autofahrer 25 Euro Verwarngeld zahlen müssen, wenn sie falsch herum in die Einbahn­straße fahren, zahlen Fahrrad­fahrer nur 20 Euro Verwarngeld. Fährt ein Radfahrer unerlaub­ter­weise falsch herum in eine Einbahn­straße und behindert zusätzlich andere Verkehrs­teil­nehmer, fallen 5 Euro mehr an. Mit einer Gefährdung steigt das Verwarngeld auf 30 Euro. Verur­sacht der Radfahrer auch noch einen Unfall, kann dies 35 Euro kosten.

Einbahn­straße: Falsch herum Parken

Neben dem falschen Einfahren in die Einbahn­straße wird auch das Parken in die falsche Fahrt­richtung sanktio­niert. 15 Euro fallen an, wenn ein Fahrzeug entgegen der Fahrt­richtung geparkt ist. So will man eine Beein­träch­tigung des Verkehrs­flusses verhindern.

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Quelle: infranken.de