Streit um den Verkehrsraum
Im nordrhein-westfälischen Oberhausen nimmt ein Mann das Recht in seine eigenen Hände: Er erstattet 96-mal Anzeige gegen Falschparker – und das alles in einer einzigen Straße. Aufgrund mangelnder Parkmöglichkeiten haben die Anwohner nämlich unter sich ausgemacht, dass sie auf dem Gehweg parken können. Doch das ist nicht erlaubt.
Wieso parken die Anwohner auf dem Gehweg?
In der Herzogstraße in Oberhausen sind Parkflächen ein knappes Gut. Die Fahrbahn ist schmal und Parken ist nur auf einer Seite der Fahrbahn möglich. Die Bewohner haben für die Situation eine aus rechtlicher Sicht problematische Lösung gefunden.
Sie parken nun teilweise auf dem Bürgersteig. Das ist zwar verboten, aber Beschwerden gab es bisher keine. Allerdings hat es sich seit September ein unbekannter Mann zur Aufgabe gemacht, für Recht und Ordnung in der Straße zu sorgen.
Ganze 96-mal erstattet der Mann Anzeige
Der selbst ernannte Ordnungshüter kommt mit einer Bodycam und Zollstock ausgestattet auf einem Rad in die Herzogstraße. Seine Mission: Alle falsch geparkten Fahrzeuge genaustens zu dokumentieren und die Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige zu bringen. 96-mal hatte der Falschparker-Jäger auch Erfolg damit. Dabei ist die Überwachung des öffentlichen Parkraums eigentlich eine hoheitliche Tätigkeit, für die die entsprechenden Behörden, wie etwa die Polizei, verantwortlich sind.
Kostspielige Konsequenzen für die Anwohner
Das ungewöhnliche Hobby des Mannes kommt vielen Bewohnern teuer zu stehen. Von Erika F., die in der besagten Straße wohnt, wird mittlerweile 600 Euro aufgrund von Falschparken verlangt. Ihre Nachbarin kann sogar elf Schreiben von der Bußgeldstelle vorweisen, in denen sie jeweils aufgefordert wird, ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zu zahlen.
Allerdings sind es nicht nur die vielen Knöllchen, die den Anwohnern Sorge bereiten. Wie die Nachrichtenseite „Der Westen“ berichtet, sei vielmehr das Auftreten des Mannes ein großes Problem. Die Betroffenen empfänden ihn regelrecht als „gruselig“ und hätten Angst, den Falschparker-Jäger anzusprechen. Der ihnen unbekannte Mann komme zudem von außerhalb angereist, um die Verkehrssünden der Betroffenen akribisch genau festzuhalten.
Was sagt die StVO zum Parken auf dem Bürgersteig?
Tatsächlich ist es Autofahrern in der Regel nicht gestattet, ihre Kraftfahrzeuge auf Gehwegen abzustellen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt in § 12 Absatz 4 vor:
„Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“
Auf dem Bürgersteig zu parken ist hingegen nur erlaubt, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen vorhanden ist.
Diese Strafen drohen Falschparkern
Wer sein Auto dennoch abstellt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern behindert oder gefährdet sogar unter Umständen andere Verkehrsteilnehmer. So können vor allem Senioren, Personen mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer Schwierigkeiten haben, am geparkten Auto vorbeizukommen.
Daher sieht der Bußgeldkatalog teilweise hohe Sanktionen für Parksünder vor:
- Verbotswidrig auf einem Gehweg parken: Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro
- … mit Behinderung: Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
- … mit Gefährdung: Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
- … mit Sachbeschädigung: Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg
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Quellen: derwesten.de, gesetze-im-internet.de