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Streit um den Verkehrsraum

Im nordrhein-westfälischen Oberhausen nimmt ein Mann das Recht in seine eigenen Hände: Er erstattet 96-mal Anzeige gegen Falsch­parker – und das alles in einer einzigen Straße. Aufgrund mangelnder Parkmög­lich­keiten haben die Anwohner nämlich unter sich ausge­macht, dass sie auf dem Gehweg parken können. Doch das ist nicht erlaubt.

Falschparker-Jäger auf der Lauer: Ein Mann zeigt in Nordrhein-Westfalen 96 Parksünder an
Van dii / shutterstock.com

Wieso parken die Anwohner auf dem Gehweg?

In der Herzog­straße in Oberhausen sind Parkflächen ein knappes Gut. Die Fahrbahn ist schmal und Parken ist nur auf einer Seite der Fahrbahn möglich. Die Bewohner haben für die Situation eine aus recht­licher Sicht proble­ma­tische Lösung gefunden.

Sie parken nun teilweise auf dem Bürger­steig. Das ist zwar verboten, aber Beschwerden gab es bisher keine. Aller­dings hat es sich seit September ein unbekannter Mann zur Aufgabe gemacht, für Recht und Ordnung in der Straße zu sorgen.

Ganze 96-mal erstattet der Mann Anzeige

Der selbst ernannte Ordnungs­hüter kommt mit einer Bodycam und Zollstock ausge­stattet auf einem Rad in die Herzog­straße. Seine Mission: Alle falsch geparkten Fahrzeuge genaustens zu dokumen­tieren und die Ordnungs­wid­rig­keiten zur Anzeige zu bringen. 96-mal hatte der Falschparker-Jäger auch Erfolg damit. Dabei ist die Überwa­chung des öffent­lichen Parkraums eigentlich eine hoheit­liche Tätigkeit, für die die entspre­chenden Behörden, wie etwa die Polizei, verant­wortlich sind.

Kostspielige Konse­quenzen für die Anwohner

Das ungewöhn­liche Hobby des Mannes kommt vielen Bewohnern teuer zu stehen. Von Erika F., die in der besagten Straße wohnt, wird mittler­weile 600 Euro aufgrund von Falsch­parken verlangt. Ihre Nachbarin kann sogar elf Schreiben von der Bußgeld­stelle vorweisen, in denen sie jeweils aufge­fordert wird, ein Verwar­nungsgeld in Höhe von 55 Euro zu zahlen.

Aller­dings sind es nicht nur die vielen Knöllchen, die den Anwohnern Sorge bereiten. Wie die Nachrich­ten­seite „Der Westen“ berichtet, sei vielmehr das Auftreten des Mannes ein großes Problem. Die Betrof­fenen empfänden ihn regel­recht als „gruselig“ und hätten Angst, den Falschparker-Jäger anzusprechen. Der ihnen unbekannte Mann komme zudem von außerhalb angereist, um die Verkehrs­sünden der Betrof­fenen akribisch genau festzuhalten.

Was sagt die StVO zum Parken auf dem Bürgersteig?

Tatsächlich ist es Autofahrern in der Regel nicht gestattet, ihre Kraft­fahr­zeuge auf Gehwegen abzustellen. Die Straßen­ver­kehrs­ordnung (StVO) schreibt in § 12 Absatz 4 vor:

„Zum Parken ist der rechte Seiten­streifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausrei­chend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.“

Auf dem Bürger­steig zu parken ist hingegen nur erlaubt, wenn ein entspre­chendes Verkehrs­zeichen vorhanden ist.

Diese Strafen drohen Falschparkern

Wer sein Auto dennoch abstellt, begeht nicht nur eine Ordnungs­wid­rigkeit, sondern behindert oder gefährdet sogar unter Umständen andere Verkehrs­teil­nehmer. So können vor allem Senioren, Personen mit Kinder­wagen und Rollstuhl­fahrer Schwie­rig­keiten haben, am geparkten Auto vorbeizukommen.

Daher sieht der Bußgeld­ka­talog teilweise hohe Sanktionen für Parksünder vor:

  • Verbots­widrig auf einem Gehweg parken: Verwar­nungsgeld in Höhe von 55 Euro
  • … mit Behin­derung: Bußgeld in Höhe von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • … mit Gefährdung: Bußgeld in Höhe von 80 Euro und ein Punkt in Flensburg
  • … mit Sachbe­schä­digung: Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg

Bußgeld­vor­würfe immer über Geblitzt.de prüfen lassen

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Quellen: derwesten.de, gesetze-im-internet.de