Tipps für einen reibungslosen Führerschein-Umtausch
Gemäß EU-Richtlinien sind Pkw- und Motorrad-Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt lang gültig und müssen daher rechtzeitig in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Welche Fristen Sie für den Umtausch auf dem Schirm haben sollten und welche Strafen bei Unterlassung der Anordnung drohen, erfahren Sie hier.
Ein Umtausch im großen Stil
Laut Schätzungen des ADAC besteht hierzulande im Zuge der Umtauschaktion für rund 43 Millionen Führerscheininhaber Handlungsbedarf. Betroffen von der Maßnahme sind sowohl Papierführerscheine, die bis 1998 ausgestellt wurden, als auch Scheckkartenführerscheine mit einem Ausstellungszeitraum von 1999 bis zum 19. Januar 2013. Doch auch Führerscheine, die nach diesem Stichtag ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig und müssen danach erneuert werden.
Hintergrund der neuen EU-Führerscheinrichtlinie ist das Thema „Sicherheit“. So soll Fälschern die Arbeit erschwert werden, da die neuen EU-Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Format aufweisen. Ein erneuter Gesundheitscheck oder eine Überprüfung der Fahreignung der Führerscheininhaber finden im Zuge des Umtauschs jedoch nicht statt.
Gestaffelte Fristen
In Deutschland hat der Gesetzgeber gestaffelte Fristen für den Führerschein-Umtausch angesetzt. Auch wenn der 19. Januar 2033 der letzte Stichtag ist, müssen betroffene Auto- und Motorradfahrer, abhängig vom Geburts- oder Ausstellungsjahr, schon vorher den Weg zur Führerscheinstelle finden. Mit der Staffelung wollen die Behörden einer möglichen Überlastung und langen Wartezeiten entgegenwirken.
Bei Fahrerlaubnis-Dokumenten mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Führerscheininhabers ausschlaggebend:
- Diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen.
- Fahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 sollten ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2023 tauschen.
- Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt die Frist bis zum 19. Januar 2024.
- Für die Jahrgänge ab 1971 gilt der 19. Januar 2025.
- Für die Jahrgänge vor 1953 gilt der 19. Januar 2033.
Bei Führerscheinen mit dem Gültigkeitsdatum ab dem 1. Januar 1999 ist das Ausstellungsjahr für die Umtauschfrist relevant:
- Bis zum 19. Januar 2026 sollen Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden.
- Für die Ausstellungsjahre 2002 bis 2004 ist der 19. Januar 2027 vorgesehen.
- Für 2005 bis 2007 gilt der 19. Januar 2028.
- Für das Jahr 2008 gilt der 19. Januar 2029.
- Für das Jahr 2009 gilt der 19. Januar 2030.
- Für das Jahr 2010 gilt der 19. Januar 2031.
- Für das Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2032.
- Für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, gilt der 19. Januar 2033 als Umtauschfrist.
Wo steht das Ausstellungsdatum?
Manch einer weiß vielleicht nicht, wo er das Ausstellungsdatum finden kann. Aber nicht verzagen, man braucht dafür nur den eigenen Führerschein in die Hand zu nehmen: Das Datum befindet sich auf den Tag genau auf der Vorderseite des Dokuments in Zeile 4a. Ein Abgleich des jeweiligen Datums mit den oben genannten Umtauschfristen bringt schnell Licht ins Dunkle der individuellen Abgabefrist.
Wie funktioniert der Umtausch des Führerscheins?
Um den Führerschein umzutauschen, gehen Sie zu Ihrer zuständigen Führerscheinstelle oder gegebenenfalls auch zum Bürgeramt vor Ort. Dort können Sie einen Antrag stellen. Für den Umtausch benötigen Sie den aktuellen Führerschein im Original sowie einen Personalausweis oder Reisepass. Zudem braucht die Behörde ein biometrisches Passfoto, um den neuen Führerschein auszustellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ungefähr 25 Euro.
Wurde Ihr Führerschein vor dem Jahr 1999 ausgestellt und Sie wohnen nicht mehr im Bereich der Zuständigkeit der damaligen Führerscheinstelle, benötigen Sie zudem eine Karteikartenabschrift der damaligen Behörde. Diese kann man telefonisch, online oder auf postalischem Weg beantragen und an die aktuelle Fahrerlaubnisbehörde schicken lassen.
Denkzettel bei Unterlassung
Führerscheinbesitzer, die den Umtausch verschlafen haben, können mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro sanktioniert werden. Von der Sanktionierung dieser Ordnungswidrigkeit müssen die Behörden der einzelnen Länder jedoch nicht unbedingt Gebrauch machen.
Allerdings: Wenn Berufskraftfahrer wie Lkw- und Busfahrer ohne den neuen Führerschein erwischt werden, kann das Versäumnis als Straftat bewertet und deutlich härter sanktioniert werden.
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