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Diese Fristen sollten Sie beachten

Laut EU-Richtlinien sind Führer­scheine, die ab 2013 gemacht wurden, nur noch 15 Jahre gültig und müssen danach umgetauscht werden. Für ältere Führer­schein gibt es noch eine Schonzeit. Die erste Frist ist aller­dings schon im Januar 2022.

bild fuehrerschein umtauschen 2

Laut ADAC müssen ab 2022 bereits ungefähr 43 Millionen Führer­scheine ausge­tauscht werden. Die Führer­scheine sollen dann fälschungs­si­cherer sein. In den nächsten Jahren müssen zunächst sowohl die Papier-Führerscheine, die bis 1998 ausge­stellt wurden als auch die Scheck­kar­ten­füh­rer­scheine von 1999 bis zum 18.1.2013 umgetauscht werden. Der Umtausch erfolgt zunächst per Geburts- oder Ausstellungsjahr.

Umtausch nach Geburtsjahr

Dieje­nigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, müssen ihren Führer­schein bis zum 19. Januar 2022 umtau­schen. Weitere Fristen sind:

  • Fahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 sollten ihren Führer­schein bis zum 19. Januar 2023 tauschen. 
  • Für die Jahrgänge 1965 bis 1970 gilt die Frist bis zum 19. Januar 2024.
  • Für die Jahrgänge ab 1970 gilt der 19. Januar 2025. 
  • Für die Jahrgänge vor 1953 gilt der 19. Januar 2033.

Umtausch nach Ausstellungsjahr

Laut tz.de gibt es zudem weitere Fristen für die Karten­füh­rer­scheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausge­stellt wurden. Dabei ist das Datum der Ausstellung von Bedeutung.

  • Bis zum 19. Januar 2026 sollen Führer­scheine umgetauscht werden, die zwischen 1999 und 2021 ausge­stellt wurden. 
  • Für die Ausstel­lungs­jahre 2002 bis 2004 ist der 19. Januar 2029 vorgesehen. 
  • Für 2005 bis 2007 gilt der 19. Januar 2028. 
  • Für das Jahr 2008 gilt der 19. Januar 2029. 
  • Für das Jahr 2009 ist eine Frist bis zum 19. Januar 2030 vorgesehen. 
  • Für das Jahr 2010 gilt der 19. Januar 2031. 
  • Für das Jahr 2011 gilt der 19. Januar 2031. 
  • Führer­schiene, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausge­stellt wurden, gilt der 19. Januar 2033 als Umtauschfrist. 

Wie funktio­niert der Umtausch des Führerscheins? 

Um den Führer­schein umzutau­schen, gehen Sie zu Ihrer zustän­digen Führer­schein­stelle. Dort können Sie einen Antrag stellen. Für den Umtausch des Führer­scheins benötigen Sie einen Perso­nal­ausweis oder Reisepass. Zudem braucht die Behörde ein biome­tri­sches Passfoto, um einen neuen Führer­schein auszu­stellen. Dies kostet ungefähr 25 Euro.

Wurde Ihr Führer­schein vor dem Jahr 1999 ausge­stellt und Sie wohnen nicht mehr im Bereich der Zustän­digkeit der damaligen Führer­schein­stelle, benötigen Sie zudem eine Kartei­kar­ten­ab­schrift der damaligen Behörde. 

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Quellen: tz.de, adac.de