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Auch im Ausland wird geblitzt. Bei einem schwer­wie­genden Verkehrs­verstoß kann die Folge der Entzug der Fahrerlaubnis sein. Welche Sanktionen drohen, wenn man das Fahrverbot im Urlaubsland missachtet und wie sich der Führer­schein­entzug auf die Fahrerlaubnis in Deutschland auswirkt, erfahren Sie hier.

Führerscheinentzug im Ausland? Wer sich dennoch hinters Steuer setzt, riskiert ein Bußgeld und kann sogar verhaftet werden!
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Fahrerlaubnis-Entzug in der Fremde

Dass man nicht nur in heimi­schen Gefilden seinen Führer­schein abgeben muss, wenn man unter anderem zu schnell, bei Rot über die Ampel oder unter Drogen­ein­fluss fährt, liegt auf der Hand. Dennoch gibt es einen kleinen, aber feinen Unter­schied, wie der für Geblitzt.de tätigte Fachanwalt für Verkehrs­recht, Tom Louven, weiß:

„Wer im Ausland gegen gültige Verkehrs­vor­schriften verstößt, muss damit rechnen, dass der Führer­schein einge­zogen wird. Damit ist die Weiter­fahrt im jewei­ligen Land untersagt. Dabei kann die Fahrerlaubnis aber nicht dauerhaft entzogen werden, denn das ist nur deutschen Behörden vorbehalten.“

Führer­schein­pa­piere in Verwahrung

Auch wenn die auslän­dische Behörde den Führer­schein demnach lediglich verwahrt, erhält man das Dokument nicht ohne weiteres zurück. „Die genauen Schritte und Verfahren sind in den jewei­ligen Ländern meist unter­schiedlich. In solchen Fällen ist es ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen“, weiß Louven aus der Praxis.

Darüber hinaus ist es nicht ratsam, so der Verkehrs­rechts­experte, die Rückreise mit dem Auto ohne Führer­schein anzutreten: „Wird man angehalten und hat keine gültigen Papiere dabei, drohen in Deutschland Bußgelder. Durch­fährt man einen Dritt­staat, können die Sanktionen noch deutlich höher sein.“

Von der Straße in den Knast

Genauso aber gilt: Eine Urlaubs­reise ohne Fahrerlaubnis sollte man gar nicht erst antreten. Wird der Führer­schein von einer deutschen Bußgeld­stelle verwahrt und der Fahrer hat im Ausland keine Papiere dabei, kann es neben hohen Bußgeldern sogar zur Beschlag­nahme des Fahrzeugs oder Verhaftung des Betrof­fenen kommen.

Mehr Trans­parenz dank neuer EU-Führerschein-Richtlinie

Nach aktuellem Stand ist die EU-weite Verfolgung von Verkehrs­sündern noch nicht einheitlich geregelt. Im Rahmen der neuen EU-Führerschein-Richtlinie soll sich das aber bald ändern. Geplant ist der Zugang der Mitglied­staaten zu allen natio­nalen Führer­schein­re­gistern, um so einen Entzug der Fahrerlaubnis gegen­seitig anerkennen zu können.

Wenn der Führer­schein abhanden kommt

Verliert ein deutscher Autofahrer im Ausland seinen Führer­schein oder wird ihm dieser geklaut, sollte umgehend die Polizei sowie das deutsche Konsulat bzw. die Botschaft infor­miert werden. Deren Mitar­beiter stellen den Kontakt mit der zustän­digen Behörde in Deutschland her. Im Falle einer unein­ge­schränkt gültigen Fahrerlaubnis erhält der Reisende dann ein vorläu­figes Dokument, mit dem er zumindest temporär wieder im Ausland fahren darf.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.