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Wichtige Änderungen für Verkehrs­teil­nehmer im neuen Jahr

Mit einem Jahres­wechsel gehen in der Regel auch einige Neuerungen im Straßen­verkehr einher. So müssen sich Auto- und Motor­rad­fahrer auch 2025 auf Änderungen gefasst machen. Welche das sind, erklärt Tom Louven, Rechts­anwalt für Verkehrs­recht und Partner­anwalt von Geblitzt.de.

Führerscheinumtausch, Spritpreisanstieg und vieles mehr – worauf Sie sich 2025 einstellen müssen!
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Führer­scheinum­tausch nicht vergessen!

Im Rahmen des verpflich­tenden Umtauschs des alten Führer­scheins in die neue – vor Fälschungen besser geschützte – EU-Variante sind nun alle Verkehrs­teil­nehmer am Zug, die 1971 oder später geboren wurden und noch im Besitz eines rosa „Lappens“ sind. Die Umtausch­aktion ist damit aber noch nicht abgeschlossen: „Bis spätestens 2033 sollen alle alten Führer­scheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausge­stellt wurden, stufen­weise ausge­tauscht werden“, so der Anwalt.

Gasanlagen-Check für Camper

Wohnmobil- und Wohnwagen-Halter, die ihr Süppchen gerne mit Flüssiggas kochen, haben ab dem 19. Juni 2025 die Pflicht, ihre Gasanlage unabhängig von der Haupt­un­ter­su­chung alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Tom Louven weist auf mögliche Sanktionen hin: „Alle Reise­mo­bil­be­sitzer, die bislang keine gültige Überprüfung der Gasanlage vorweisen können, sollten dies jetzt nachholen, sonst drohen Bußgelder. Eine Frist­über­schreitung von zwei bis vier Monaten kostet 15 Euro, vier bis acht Monate schlagen mit 25 Euro zu Buche und bei mehr als acht Monaten sind 60 Euro angesetzt.“

Sprit­preise ziehen an

Da am 1. Januar 2025 die Erhöhung des CO₂-Preises infolge des Klima­pakets in Kraft tritt, wird auch die nächste Tankfüllung voraus­sichtlich teurer. So ist davon auszu­gehen, dass der Preis für Benzin im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Cent pro Liter steigen wird. Beim Diesel­preis rechnen Experten sogar mit 5 Cent pro Liter.

Reifen-Update für Biker

Ebenfalls mit Beginn des Jahres 2025 tritt eine neue Regelung für Motor­rad­reifen auf den Plan. Dann ist die Herstel­ler­freigabe, die bis dato als Nachweis für die Verkehrs­si­cherheit bei Umbauten oder Reifen­wechseln diente, nicht mehr länger gültig. „Wer von den im Fahrzeug­schein einge­tra­genen Reifen­spe­zi­fi­ka­tionen abweichen möchte – beispiels­weise breitere oder schmalere Reifen verwenden will – muss die Änderung durch eine Prüfor­ga­ni­sation wie z.B. TÜV oder DEKRA abnehmen lassen“, weiß der Verkehrs­rechts­experte. Für im Jahr 2025 neu zugelassene Motor­räder gilt zudem die „Euro 5+“-Norm mit stren­geren Emissionsvorschriften.

Neuerungen in den Nachbarländern

Wer 2025 in den Urlaub fährt, muss sich vor Bußgeldern in Acht nehmen. So ersetzt etwa in Frank­reich das sogenannte Free-Flow-System mit automa­ti­scher Kennzei­chen­er­kennung peu à peu die klassi­schen Mautsta­tionen. Demzu­folge sollen Autofahrer die Maut innerhalb von 72 Stunden entrichten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 375 Euro rechnen.

Alkohol-, Drogen- und Handy­ver­stöße werden hingegen in Italien schärfer sanktio­niert. So gibt Louven zu bedenken: „Bereits ab 0,5 Promille drohen hohe Geldstrafen bis zu 2.000 Euro und Führer­schein­entzug bis zu sechs Monaten. Das Bußgeld für Handy­ver­stöße beträgt zwischen 250 Euro und 1400 Euro, während in Deutschland für den einfachen Handy­verstoß nur 100 Euro veran­schlagt werden.“ Auch zu schnelles Fahren auf italie­ni­schem Boden wird künftig richtig teuer. Bei mehr als 10 km/h über dem Tempo­limit kann der Fahrer mit bis zu 700 Euro zur Kasse gebeten werden.

Bußgeld­vor­würfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen

Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwalts­kanz­leien zusammen und ermög­licht es Betrof­fenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.

Rechts­schutz­ver­si­che­rungen übernehmen die Kosten eines vollstän­digen Leistungs­spek­trums unserer Partner­kanz­leien. Ohne eine vorhandene Rechts­schutz­ver­si­cherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozess­fi­nan­zierer die Kosten der Prüfung der Bußgeld­vor­würfe und auch die Selbst­be­tei­ligung Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.