Wichtige Änderungen für Verkehrsteilnehmer im neuen Jahr
Mit einem Jahreswechsel gehen in der Regel auch einige Neuerungen im Straßenverkehr einher. So müssen sich Auto- und Motorradfahrer auch 2025 auf Änderungen gefasst machen. Welche das sind, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Führerscheinumtausch nicht vergessen!
Im Rahmen des verpflichtenden Umtauschs des alten Führerscheins in die neue – vor Fälschungen besser geschützte – EU-Variante sind nun alle Verkehrsteilnehmer am Zug, die 1971 oder später geboren wurden und noch im Besitz eines rosa „Lappens“ sind. Die Umtauschaktion ist damit aber noch nicht abgeschlossen: „Bis spätestens 2033 sollen alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, stufenweise ausgetauscht werden“, so der Anwalt.
Gasanlagen-Check für Camper
Wohnmobil- und Wohnwagen-Halter, die ihr Süppchen gerne mit Flüssiggas kochen, haben ab dem 19. Juni 2025 die Pflicht, ihre Gasanlage unabhängig von der Hauptuntersuchung alle zwei Jahre überprüfen zu lassen. Tom Louven weist auf mögliche Sanktionen hin: „Alle Reisemobilbesitzer, die bislang keine gültige Überprüfung der Gasanlage vorweisen können, sollten dies jetzt nachholen, sonst drohen Bußgelder. Eine Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten kostet 15 Euro, vier bis acht Monate schlagen mit 25 Euro zu Buche und bei mehr als acht Monaten sind 60 Euro angesetzt.“
Spritpreise ziehen an
Da am 1. Januar 2025 die Erhöhung des CO₂-Preises infolge des Klimapakets in Kraft tritt, wird auch die nächste Tankfüllung voraussichtlich teurer. So ist davon auszugehen, dass der Preis für Benzin im Vergleich zum Vorjahr um rund 4 Cent pro Liter steigen wird. Beim Dieselpreis rechnen Experten sogar mit 5 Cent pro Liter.
Reifen-Update für Biker
Ebenfalls mit Beginn des Jahres 2025 tritt eine neue Regelung für Motorradreifen auf den Plan. Dann ist die Herstellerfreigabe, die bis dato als Nachweis für die Verkehrssicherheit bei Umbauten oder Reifenwechseln diente, nicht mehr länger gültig. „Wer von den im Fahrzeugschein eingetragenen Reifenspezifikationen abweichen möchte – beispielsweise breitere oder schmalere Reifen verwenden will – muss die Änderung durch eine Prüforganisation wie z.B. TÜV oder DEKRA abnehmen lassen“, weiß der Verkehrsrechtsexperte. Für im Jahr 2025 neu zugelassene Motorräder gilt zudem die „Euro 5+“-Norm mit strengeren Emissionsvorschriften.
Neuerungen in den Nachbarländern
Wer 2025 in den Urlaub fährt, muss sich vor Bußgeldern in Acht nehmen. So ersetzt etwa in Frankreich das sogenannte Free-Flow-System mit automatischer Kennzeichenerkennung peu à peu die klassischen Mautstationen. Demzufolge sollen Autofahrer die Maut innerhalb von 72 Stunden entrichten. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 375 Euro rechnen.
Alkohol-, Drogen- und Handyverstöße werden hingegen in Italien schärfer sanktioniert. So gibt Louven zu bedenken: „Bereits ab 0,5 Promille drohen hohe Geldstrafen bis zu 2.000 Euro und Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten. Das Bußgeld für Handyverstöße beträgt zwischen 250 Euro und 1400 Euro, während in Deutschland für den einfachen Handyverstoß nur 100 Euro veranschlagt werden.“ Auch zu schnelles Fahren auf italienischem Boden wird künftig richtig teuer. Bei mehr als 10 km/h über dem Tempolimit kann der Fahrer mit bis zu 700 Euro zur Kasse gebeten werden.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren.
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Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.