• Lesedauer:3 min Lesezeit

Geblitzt.de bestätigt: Messungen mit dem "PoliScan Speed" Blitzer stehen in der Kritik

bild geblitzt de bestaetigt blitzer poliscan speed in der kritik 01

Berlin, 08. Dezember 2016 - Das von vielen Städten und Gemeinden einge­setzte Geschwin­dig­keits­mess­gerät “PoliScan Speed” gerät abermals in die Kritik. Aus einem Beschluss des Amtsge­richts Mannheim (AZ 21 OWiG 509 Js 35740 / 15) vom 29.11.2016 geht hervor, dass das Gerät im vorlie­genden Fall die zuläs­sigen Messfeh­ler­grenzen überschritten hatte. Die für den Betrieb notwendige Eichung gilt somit als erloschen. Alle mit dem Gerät ermit­telten Messwerte sind für etwaige Bußgeld­ver­fahren nicht verwertbar.

Das Amtsge­richt stellt fest: “Dies bedeutet im Ergebnis, das Messgerät entspricht nicht der Bauart­zu­lassung in wesent­lichen Teilen, nämlich der Messwert­ermittlung. Oder umgekehrt, das Gerät misst anders als in der Bauart­zu­lassung beschrieben.”

Diese Feststellung bestätigt Jan Ginhold, Geschäfts­führer des Portals Geblitzt.de. “Und das sind keine Einzel­fälle. In einer Reihe von Bußgeld­ver­fahren erwirkten unsere Partner­an­wälte eine Einstellung, weil die Geschwin­dig­keits­messung mit ‘PoliScan Speed’ erfolgte.”, so Ginhold.

Das Amtsge­richt empfiehlt deshalb: “… bei jeder einzelnen Messung zu prüfen …, ob die zur konkreten Messwert­bildung beitra­genden Rohdaten die Bedin­gungen der Bauart­zu­lassung einhalten oder nicht.”

Man sollte daher frühzeitig Experten zur Prüfung der erhobenen Vorwürfe einschalten. Betroffene können nach Erhalt eines Anhörungs­bogens oder spätestens eines Bußgeld­be­scheides Ihre Unter­lagen bei Geblitzt.de einreichen. Die Prüfung erfolgt durch, von Geblitzt.de beauf­tragte Verkehrs­rechts­an­wälte. Die Kosten der Prüfung werden übernommen.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Angebot der Coduka GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, Ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen, Abstands-Verstöße und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Zu diesem Zweck koope­riert die Coduka eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen Ihre Unter­lagen ein. Anschließend prüfen Partner­an­wälte die erhobenen Vorwürfe. Zeitauf­wendige Treffen entfallen. Ist das Bußgeld­ver­fahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­mil­derung zu erwirken. Erlassene Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit in diesen Fällen keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit.

Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Quellen: Poliscan Speed