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Zusätz­licher Service von Geblitzt.de

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Berlin, 17. Dezember 2015 – Geblitzt.de, führender Prozess­fi­nan­zierer zur Prüfung von Bußgeld­be­scheiden, gibt die Erwei­terung seines Service­an­ge­botes bekannt. Dieses deckt jetzt auch Fälle ab, bei denen Betrof­fenen die Nutzung eines Mobil­te­lefons während der Fahrt oder der Einsatz von Radar­warnern in Form sogenannter Blitzer-Apps vorge­worfen wird. Betroffene Verkehrs­teil­nehmer können sich ab sofort an Geblitzt.de wenden.

Das Oberlan­des­ge­richt Celle hat mit Urteil (OLG Celle, Akten­zeichen 2 Ss (OWi) 313/15) vom 03.11.2015 die Nutzung sogenannter Blitzer-Apps auf Smart­phones untersagt. Nach Ansicht des Gerichts verstößt eine solche Software gegen Paragraf 23b Absatz 1b StVO. Dieser verbietet es, ein techni­sches Gerät zu betreiben oder betriebs­bereit mitzu­führen, das Verkehrs­über­wa­chungs­maß­nahmen anzeigen oder stören soll. Nach Ansicht des Gerichts fällt auch eine Blitzer-App auf dem Mobil­te­lefon darunter.

Im Gegensatz zum OLG Celle, ist die Rechtslage unter Juristen im Allge­meinen umstritten und bislang nicht abschließend geklärt. Betroffene, denen der Einsatz einer Blitzer-App oder allgemein die Nutzung eines Mobil­te­lefons während der Fahrt vorge­worfen wird, können deshalb ab sofort die Hilfe von Geblitzt.de in Anspruch nehmen.

Um diese zwei Vorwürfe erweitert der Berliner Prozess­fi­nan­zierer CODUKA GmbH, welcher hinter Geblitzt.de steht, sein Angebot. Seit 2013 übernimmt Geblitzt.de Fälle in denen Betrof­fenen Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlicht-Verstöße im deutschen Straßen­verkehr vorge­worfen werden. Hinzu kommt nun die Prüfung von Bußgeld­ver­fahren durch unsere Partner­kanz­leien, in denen der Vorwurf auf Nutzung eines Mobil­te­lefons während der Fahrt oder auf Einsatz einer Blitzer-App lautet.

Weitere Infor­ma­tionen über Geblitzt.de und den angebo­tenen Service finden Sie unter https://www.geblitzt.de/so-funktionierts/

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt. Geblitzt.de arbeitet hierfür mit zwei bundesweit vertre­tenen Partner­kanz­leien zusammen, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite
www.geblitzt.de und reichen ihre Anhörungs­bögen oder Bußgeld­be­scheide ein. Anschließend prüfen die Fachan­wälte für Verkehrs­recht die erhobenen Vorwürfe.

Sind die Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung zu erwirken. Die Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit kein Bußgeld zahlen und angedrohte Sanktionen, wie beispiels­weise ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister Flensburg, hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt entweder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de alle entstan­denen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung.

Die gesamte Service­leistung von Geblitzt.de ist für die Betrof­fenen verfügbar.