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Köln BAB 3 - Hier wird die Verant­wortung hin und her geschoben

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Berlin, 24. April 2017 – "Es ist untragbar, dass Verant­wort­lich­keiten von einer Behörde zur anderen geschoben werden und es bis dato keine gerechte Lösung für alle Betrof­fenen gibt”, so Jan Ginhold, Geschäfts­führer Geblitzt.de, zur aktuellen Arbeits­ver­wei­gerung der zustän­digen Behörden und Politiker beim Blitzer­skandal BAB 3.

2016 wurden auf der BAB 3 bei Köln Geschwin­dig­keits­mes­sungen vorge­nommen. Von der anschlie­ßenden fehler­haften Auslegung dieser Messungen sind ca. 300.000 Verkehrs­teil­nehmer betroffen. Geblitzt.de, Deutsch­lands größter Anbieter zur Prüfung von Bußgeld­ver­fahren, machte Anfang 2017 dieses Unrecht öffentlich. Die Stadt Köln räumte ein, mehrere Millionen Euro Bußgelder nicht rechtens einge­nom­menen zu haben.

Eine aktuell angebotene Erstattung der Bußgelder sowie Tilgung von Punkten und Aufhebung von Fahrver­boten gestalten sich aus Sicht der Betrof­fenen jedoch als recht­liches Labyrinth.

Betroffene haben zu hohe Bußgelder bezahlt und leiden unter zu Unrecht erhal­tenen Punkten im Fahreig­nungs­re­gister Flensburg sowie Fahrver­boten. Für Verwarnungs- und Bußgelder unter 250 Euro bietet die Stadt Köln Ausgleichs­zah­lungen an. Die Tilgung von Punkten sowie Aufhebung von Fahrver­boten, ist nach Auffassung der Stadt und der Bezirks­re­gierung Köln, über einen Wieder­auf­nah­me­antrag beim zustän­digen Amtsge­richt möglich. Dieses lehnt eine Wieder­auf­nahme jedoch mit Verweis auf die Rechtslage ab.

“In Fällen, die wir für Geblitzt.de vertreten, hat das Amtsge­richt Köln mittler­weile mitge­teilt, dass ein Antrag auf Wieder­auf­nahme des Verfahrens unzulässig sein dürfte. Das Gericht beruft sich auf die Rechtslage und bestätigt so auch unsere recht­liche Einschätzung.”, erklärt Rechts­anwalt Tom Louven, Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB.

Betrof­fenen bleibt nur ein Gnaden­gesuch bei der Bezirks­re­gierung Köln. Dieses umfasst jedoch nur Punkte und Fahrverbote, nicht aber die Erstattung der Bußgelder. Vorrangig verweist die Bezirks­re­gierung Betroffene weiterhin auf das Wieder­auf­nah­me­ver­fahren beim Amtsge­richt. “Mir ist schlei­erhaft, dass die Bezirks­re­gierung Betrof­fenen zu einem solchen Schritt rät. Dort tätigen Juristen, müsste klar sein, dass die recht­liche Grundlage für ein Wieder­auf­nah­me­ver­fahren fehlt.”, kommen­tiert Jan Ginhold.

Die von der Stadt Köln angekün­digte unbüro­kra­tische Wieder­gut­ma­chung, gestaltet sich somit aus Sicht der Betrof­fenen als schwierig und unzurei­chend. Eine gerechte Lösung, welche Bußgelder sowie weitere Rechts­folgen abdeckt, kann nur auf politi­scher Ebene gefunden werden. Die Politik weigert sich jedoch seit Bekannt­werden des Skandals ihre Verant­wortung wahrzunehmen.

Über Geblitzt.de

Geblitzt.de ist ein Service der CODUKA GmbH. Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de Betrof­fenen, ihre Bußgeld­vor­würfe prüfen zu lassen und gegen die Verfahren vorzu­gehen. Darunter fallen Rotlicht-Vergehen, Geschwindigkeits-Überschreitungen, Abstands-Verstöße, Überhol-Verstöße, Halte- sowie Park-Vergehen und Mobiltelefon-Nutzung während der Fahrt.

Geblitzt.de koope­riert hierfür mit Verkehrs­rechts­an­wälten, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Unter­lagen ein. Anschließend prüfen die koope­rie­renden Anwälte die erhobenen Vorwürfe. Ist das Bußgeld­ver­fahren rechtlich anfechtbar, versuchen sie, eine Verfah­rens­ein­stellung oder Straf­mil­derung zu erwirken. Erlassene Bußgeld­be­scheide werden durch Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit in diesen Fällen keine Bußgelder zahlen sowie eventuelle weitere Sanktionen (z.B. Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister) hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Die Kosten der Prüfung werden entweder von Ihrer Rechts­schutz­ver­si­cherung oder von Geblitzt.de im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung übernommen.