Jeder Betroffene hat das Recht auf bestmögliche Verteidigung
Berlin, 16. Juni 2014 - „Das Interesse an Geblitzt.de wächst sprunghaft“, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die Geblitzt.de betreibt. „Doch nimmt damit auch der Gegenwind etablierter Gruppen zu.“ Geblitzt.de möchte es allen Betroffenen ermöglichen ihr Recht auf Verteidigung wahrzunehmen. Das sei aber gerade im Verkehrsrecht schwierig, so Ginhold: „Der Betroffene einer Ordnungswidrigkeit muss oftmals zum Beweis seiner Unschuld einen Anwalt beauftragen. Selbst bei erwiesener Unschuld bleibt er, bei einer Einstellung des Verfahrens, in den meisten Fällen auf den Anwaltskosten sitzen. Damit konnte er zwar sein Bußgeld und alle Konsequenzen abwenden, muss aber einige hundert Euro für seinen Anwalt ausgeben. Das ist doch paradox.“ Genau diese Rechtslücke schließt Geblitzt.de. Betroffenen wird mithilfe einer Prüfung des Bußgeldbescheids durch Partneranwälte geholfen. Die Kosten der Prüfung werden übernommen.
Ginhold betont, dass der Großteil aller Bußgeldbescheide korrekt sei und man sich lediglich auf die nicht gerechtfertigten konzentriere. „Niemand hat ein Interesse daran, dass Raser unsere Straßen unsicher machen, ein korrekt dokumentierter Verkehrsverstoß muss selbstverständlich Konsequenzen haben.“ Er stellt aber auch klar, dass jeder Betroffene das Recht auf die bestmögliche Verteidigung habe. „Hierbei wollen wir helfen.“
Die gleiche Meinung vertritt auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist der Überzeugung, dass Geblitzt.de eine empfindliche Rechtsschutzlücke schließt, die zulasten der Betroffenen geht. „Es muss möglich sein, dass der Verbraucher auf Augenhöhe argumentieren kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Zurzeit findet eine Umverteilung zugunsten des Fiskus statt, obwohl im Einzelfall nicht geprüft wurde, ob überhaupt ein Verkehrsverstoß vorliegt. Geblitzt.de versucht dieses Rechtsschutzdefizit zu schließen und für Waffengleichheit zu sorgen“, so Schwintowski. „Auch der vermeintliche Verkehrssünder ist ein Bürger und kein Untertan.“
Dies bekräftigt auch Ginhold in seiner abschließenden Aussage: „Wenn der Rechtsstaat nicht selbst dafür sorgt, dass die Hürden für eine solche Überprüfung nicht zu hoch gelegt werden, übernehmen wir das. Aus einem gewohnten Unrecht wird noch lange kein Recht. Nur weil etwas immer so war, muss es nicht auch immer so bleiben.“
Über Geblitzt.de
Viele erlassene Bußgeldbescheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft und daher erfolgreich anfechtbar. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder akzeptiert und bezahlt. Gründe hierfür sind das eigene Schuldbewusstsein, mangelndes Wissen um Alternativen oder die Angst vor zusätzlichen Anwaltskosten und langwierigen Gerichtsprozessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie evtl. unrechtmäßig beschuldigt wurden.
Seit Mai 2013 ermöglicht Geblitzt.de, ein Service der CODUKA UG (haftungsbeschränkt), die einfache Überprüfung der erhobenen Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt Geblitzt.de unabhängige Verkehrsrechtsanwälte, die den gesamten Vorgang für die Betroffenen bearbeiten. Zeitaufwendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene registrieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen ein. Anschließend überprüfen Partneranwälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeldbescheide oder Anhörungsbögen rechtlich anfechtbar, wird versucht, eine Verfahrenseinstellung zu erwirken. Die Bußgeldbescheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl. weitere Sanktionen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister hinnehmen.
Sollten Verfahren nicht eingestellt werden, behalten die Bußgeldbescheide ihre Gültigkeit. Erfolgsunabhängig übernimmt entweder Ihre Rechtsschutzversicherung oder Geblitzt.de alle entstandenen Kosten im Rahmen einer Prozessfinanzierung. Die gesamte Serviceleistung der CODUKA GmbH ist für die Betroffenen