• Lesedauer:4 min Lesezeit

Jeder Betroffene hat das Recht auf bestmög­liche Verteidigung

bild geblitzt de schliesst rechtsschutzluecke 01

Berlin, 16. Juni 2014 - „Das Interesse an Geblitzt.de wächst sprunghaft“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der CODUKA UG (haftungs­be­schränkt), die Geblitzt.de betreibt. „Doch nimmt damit auch der Gegenwind etablierter Gruppen zu.“ Geblitzt.de möchte es allen Betrof­fenen ermög­lichen ihr Recht auf Vertei­digung wahrzu­nehmen. Das sei aber gerade im Verkehrs­recht schwierig, so Ginhold: „Der Betroffene einer Ordnungs­wid­rigkeit muss oftmals zum Beweis seiner Unschuld einen Anwalt beauf­tragen. Selbst bei erwie­sener Unschuld bleibt er, bei einer Einstellung des Verfahrens, in den meisten Fällen auf den Anwalts­kosten sitzen. Damit konnte er zwar sein Bußgeld und alle Konse­quenzen abwenden, muss aber einige hundert Euro für seinen Anwalt ausgeben. Das ist doch paradox.“ Genau diese Rechts­lücke schließt Geblitzt.de. Betrof­fenen wird mithilfe einer Prüfung des Bußgeld­be­scheids durch Partner­an­wälte geholfen. Die Kosten der Prüfung werden übernommen.

Ginhold betont, dass der Großteil aller Bußgeld­be­scheide korrekt sei und man sich lediglich auf die nicht gerecht­fer­tigten konzen­triere. „Niemand hat ein Interesse daran, dass Raser unsere Straßen unsicher machen, ein korrekt dokumen­tierter Verkehrs­verstoß muss selbst­ver­ständlich Konse­quenzen haben.“ Er stellt aber auch klar, dass jeder Betroffene das Recht auf die bestmög­liche Vertei­digung habe. „Hierbei wollen wir helfen.“

Die gleiche Meinung vertritt auch Prof. Dr. Hans-Peter Schwin­towski, Rechts­wis­sen­schaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er ist der Überzeugung, dass Geblitzt.de eine empfind­liche Rechts­schutz­lücke schließt, die zulasten der Betrof­fenen geht. „Es muss möglich sein, dass der Verbraucher auf Augenhöhe argumen­tieren kann. Das ist derzeit nicht der Fall. Zurzeit findet eine Umver­teilung zugunsten des Fiskus statt, obwohl im Einzelfall nicht geprüft wurde, ob überhaupt ein Verkehrs­verstoß vorliegt. Geblitzt.de versucht dieses Rechts­schutz­de­fizit zu schließen und für Waffen­gleichheit zu sorgen“, so Schwin­towski. „Auch der vermeint­liche Verkehrs­sünder ist ein Bürger und kein Untertan.“

Dies bekräftigt auch Ginhold in seiner abschlie­ßenden Aussage: „Wenn der Rechts­staat nicht selbst dafür sorgt, dass die Hürden für eine solche Überprüfung nicht zu hoch gelegt werden, übernehmen wir das. Aus einem gewohnten Unrecht wird noch lange kein Recht. Nur weil etwas immer so war, muss es nicht auch immer so bleiben.“

Über Geblitzt.de

Viele erlassene Bußgeld­be­scheide sind falsch oder inhaltlich mangelhaft und daher erfolg­reich anfechtbar. Dennoch wird ein Großteil aller Bußgelder akzep­tiert und bezahlt. Gründe hierfür sind das eigene Schuld­be­wusstsein, mangelndes Wissen um Alter­na­tiven oder die Angst vor zusätz­lichen Anwalts­kosten und langwie­rigen Gerichts­pro­zessen. Viele Betroffene zahlen - ohne zu wissen, dass sie evtl. unrecht­mäßig beschuldigt wurden.

Seit Mai 2013 ermög­licht Geblitzt.de, ein Service der CODUKA UG (haftungs­be­schränkt), die einfache Überprüfung der erhobenen Vorwürfe und ggf. die Einstellung dieser Verfahren. Dafür vermittelt Geblitzt.de unabhängige Verkehrs­rechts­an­wälte, die den gesamten Vorgang für die Betrof­fenen bearbeiten. Zeitauf­wendige Treffen mit Anwälten entfallen. Betroffene regis­trieren sich auf der Webseite www.geblitzt.de und reichen ihre Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen ein. Anschließend überprüfen Partner­an­wälte die erhobenen Vorwürfe. Sind die Bußgeld­be­scheide oder Anhörungs­bögen rechtlich anfechtbar, wird versucht, eine Verfah­rens­ein­stellung zu erwirken. Die Bußgeld­be­scheide werden mit Einstellung der Verfahren unwirksam. Betroffene müssen somit keine Bußgelder zahlen sowie evtl. weitere Sanktionen, wie zum Beispiel ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreig­nungs­re­gister hinnehmen.

Sollten Verfahren nicht einge­stellt werden, behalten die Bußgeld­be­scheide ihre Gültigkeit. Erfolgs­un­ab­hängig übernimmt entweder Ihre Rechts­schutz­ver­si­cherung oder Geblitzt.de alle entstan­denen Kosten im Rahmen einer Prozess­fi­nan­zierung. Die gesamte Service­leistung der CODUKA GmbH ist für die Betroffenen