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Fehlende Rohmess­da­ten­spei­cherung auch in Rheinland-Pfalz

bild 50 prozent der polizei blitzer in rheinland pfalz auf dem pruefstand 01

Der Messdaten-Skandal nimmt kein Ende. Aktuell steht ein Urteil des Verfas­sungs­ge­richtshof Rheinland-Pfalz aus. Gegen­stand der Prüfung ist der Poliscan Blitzer von der Firma Vitronic, dessen fehlende Messda­ten­spei­cherung keine verwert­baren Ergeb­nisse liefern soll. Worin die genaue Proble­matik liegt, erläutert die Berliner Coduka GmbH. Das Legal-Tech-Unternehmen hilft betrof­fenen Verkehrs­teil­nehmern Diese müssen lediglich ihren Anhörungs­bogen und Bußgeld­be­scheid auf www.geblitzt.de einreichen.

Laut Recherche des SWR wurde ein Autofahrer auf der A8 bei Zweibrücken geblitzt. Um gegen das Bußgeld in Höhe von 110 Euro und einen Punkt in Flensburg vorzu­gehen, beruft sich sein Vertei­diger nun auf das im Juli dieses Jahres gefällte Urteil des Verfas­sungs­ge­richtshofs in Saarbrücken. Dieser entschied, dass Geschwin­dig­keits­mes­sungen mit dem Blitzer TraffiStar S350 des Herstellers Jenoptik nicht verwertbar sind. Als Grund nannte das Gericht auch hier die nicht vorhandene Speicherung der Rohmessdaten.

Das TraffiStar-Urteil veran­lasste die saarlän­di­schen Behörden auch Messungen des Typs XV3 von Leivtec und eben des Poliscan Blitzers von Vitronic als nicht verwertbar einzu­stufen. Ein ähnliches Schicksal ereilte die Laser­pistole LTI TruSpeed, nachdem ein im sächsi­schen Pirna geblitzter Autofahrer vor Gericht gegangen war – auch wenn der Verfas­sungs­ge­richtshof des Freistaates Sachsen bislang noch außen vor geblieben ist. Einen weiteren Fall mit Schwer­punkt „Rohmess­daten“ gab es in Stralsund. In Rheinland-Pfalz besteht nun bei der Hälfte der von der Polizei aufge­bauten Messan­lagen die Möglichkeit, dass diese nicht gerichtsfest messen.

„Wenn keine Rohmess­daten gespei­chert werden, können Sachver­ständige nicht prüfen, ob beim Messen sowie bei der Wartung oder Eichung der Geräte Fehler gemacht wurden. Eine faire Vertei­digung wird so unmöglich“, sagt Jan Ginhold, Geschäfts­führer der Coduka GmbH, und fügt hinzu: „Auch der Auf- und Einbau muss gemäß den Vorschriften des Herstellers vonstat­ten­gehen und proto­kol­liert werden – ganz abgesehen von weiteren Faktoren, die Messungen unbrauchbar machen und uns in der täglichen Arbeit begegnen. Dazu gehören zum Beispiel ungünstige Wetter- und Witte­rungs­be­din­gungen oder das gleich­zeitige Blitzen von mehreren Fahrern.“

Je mehr Gerichte mit ähnlichen Urteilen nachziehen, desto größer wird die Chance für geblitzte Verkehrs­teil­nehmer, Bußgeld­vor­würfe erfolg­reich anzufechten. Dazu Ginhold: „Auch in weiteren Bundes­ländern wird längst geprüft, ob Blitzer wie der TraffiStar S350 nicht beanstandet werden müssten. Es kommt also bundesweit viel Arbeit auf die Gerichte und Hersteller zu, die ihre Messgeräte natürlich nachbessern müssen.“

Für die Überprüfung arbeitet die Coduka eng mit zwei großen Anwalts­kanz­leien zusammen, deren Anwälte für Verkehrs­recht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden einge­stellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Straf­re­du­zierung. Und wie finan­ziert sich das kosten­freie Geschäfts­modell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwi­ckelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizi­enter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionier­arbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.